Allgemeine Fragen zum Deutschlandstudium
Ausschreibung für zwei weitere Stipendien ab WS 2022/23Bereich öffnenBereich schließen
Ausschreibung
für das Deutschlandstipendium für Förderungen ab dem Wintersemester 2022/23
Die Technische Hochschule Wildau vergibt (vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Mittel) zum Wintersemester 2022/22 zusätzlich
2 Deutschlandstipendien für Studierende aus dem Studiengang "Automatisierte Energiesysteme" (Master)
Bewerbungsfrist: 14. Juli 2022
voraussichtlich 2 weitere Stipendien sind für Studierende den Studiengang "Automatisierte Energiesysteme" zu vergeben.
Sollten aus dem genannten Studiengang nicht ausreichend Bewerbungen vorliegen oder lediglich ungeegeinte Bewerbungen vorliegen, dann können ersatzweise auch Studierende aus dem Studiengang "Maschinenbau" (Master) berücksichtigt werden.
Die Stipendien werden an Studentinnen und Studenten vergeben, die hervorragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lassen. Die Stipendien werden jeweils in Höhe von 300 Euro monatlich und zunächst für ein Jahr vergeben. Finanziert werden die Stipendien jeweils zur Hälfte aus Mitteln privater Förderinnen und Förderer und aus Mitteln des Bundes.
1. Förderfähigkeit
Förderfähig sind Studierende der TH Wildau. Bewerben können sich immatrikulierte Studierende der TH Wildau, die sich im ersten oder in einem höheren Fachsemester im Bachelor- oder Masterstudium befinden und die Regelstudienzeit noch nicht überschritten haben. Bewerben können sich ebenfalls Personen, die sich auf einen Studienplatz an der TH Wildau beworben haben. Ein entsprechender Nachweis ist zu erbringen.
2. Art und Umfang der Förderung
Die monatliche Förderung beträgt 300 Euro. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn Studierende eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung gemäß §§ 1 Abs. 3 oder 4 Abs. 1 S. 1 des Stipendienprogramm-Gesetzes erhalten, die mindestens 30 Euro monatlich beträgt. Stipendien bis zur Höhe von 300 Euro werden gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes nicht auf BAföG-Leistungen angerechnet.
3. Einzureichende Bewerbungsunterlagen
Mit dem Antrag auf ein Stipendium sind folgende Bewerbungsunterlagen einzureichen:
- das ausgefüllte und unterschriebene „Deckblatt“, das Sie hier herunterladen können,
- ein Motivationsschreiben im Umfang von höchstens zwei Seiten, in welchem insbesondere der persönliche Werdegang und die persönlichen Zielsetzungen, besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände, sowie gesellschaftliches Engagement und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, erläutert werden sollen,
- Immatrikulationsbescheinigung oder Nachweis der erfolgten Bewerbung für ein Studium an der TH Wildau,
- bei Bewerberinnen und Bewerbern für das erste Semester im Bachelorstudium: Hochschulzugangsberechtigung (inkl. Notendurchschnitt), bei Bewerberinnen und Bewerbern ab dem zweiten Fachsemester im Bachelorstudium: aktueller Notenspiegel (inkl. Notendurchschnitt), wobei die Leistungen für das erste Fachsemester bereits vollständig erbracht worden sein müssen,
- Abschlusszeugnis des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses, sofern dieser noch nicht vorliegt, aktueller Notenspiegel (inkl. Notendurchschnitt), bei Bewerberinnen und Bewerbern ab dem zweiten Semester im Masterstudium: aktueller Notenspiegel (inkl. Notendurchschnitt), wobei die Leistungen für das erste Fachsemester bereits vollständig erbracht worden sein müssen,
- Praktikums- und Arbeitszeugnisse,
- Sprachzertifikate, Urkunden über evtl. Preise oder Auszeichnungen
4. Auswahlkriterien
Gemäß § 3 StipG werden die Stipendien nach Begabung und Leistung vergeben. Neben bisher erbrachten Leistungen sollen gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen sowie besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände berücksichtigt werden. Auswahlkriterien sind:
1. Studienleistungen bzw. Schulleistungen
a) anhand der Durchschnittsnote der bisher erbrachten Studienleistungen oder der Hochschulzugangsberechtigung und
b) für Studierende eines Master-Studiengangs auch die Abschlussnote bzw. die Studienleistungen des vorausgegangenen Studiums
2. Gesellschaftliches Engagement
wie z.B. ehrenamtliche Tätigkeit, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen und
3. Besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände
wie z.B. Krankheiten und Behinderungen, Betreuung pflegebedürftiger naher Angehöriger oder eigener Kinder, Fluchthintergrund oder studienbegleitende Erwerbstätigkeit.
5. Auswahlverfahren
Aus den zugelassenen Bewerbungen wählt die Stipendienauswahlkommission mit der einfachen Mehrheit der Stimmen nach den oben genannten Auswahlkriterien die Bewerbungen aus, die in die Förderung aufgenommen werden, und weitere Bewerbungen, die in einer von ihr festgelegten Rangliste nachrücken, wenn in die Auswahl aufgenommene Bewerbungen nachträglich zurückgezogen oder aus sonstigen Gründen nicht bewilligt werden können.
Der Stipendienauswahlkommission gehören kraft Amtes an:
- die Präsidentin oder eine von dem Präsidenten bestellte Person, als Vorsitzender
- die zentrale Gleichstellungsbeauftragte mit beratender Stimme
- der/ die für das Deutschlandstipendium an der TH Wildau Verantwortliche
Die folgenden Mitglieder der Stipendienauswahlkommission werden auf Vorschlag der Präsidentin oder des Präsidenten durch den Senat gewählt:
- zwei Professorinnen oder Professoren (je ein Mitglied pro Fachbereich),
- eine Studierende oder ein Studierender und
- eine wissenschaftliche Mitarbeiterin oder ein wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Bewilligung
Der Career Service der TH Wildau bewilligt gemäß § 6 Abs. 1 StipG im Auftrag der Präsidentin oder des Präsidenten die Stipendien auf der Grundlage der Auswahlentscheidung der Stipendienauswahlkommission. Die rangbesten Nominierten werden schriftlich informiert. Die nicht ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber erhalten vom Career Service der TH Wildau schriftlich einen Ablehnungsbescheid.
Bewerbungsfrist
Bewerbungen sind im Zeitraum vom 07. Mai bis 14. Juli 2022 möglich. Nicht fristgemäß eingegangene Bewerbungen bleiben unberücksichtigt. Die Unterlagen sollen in einem PDF Dokument an folgende Adresse gesendet werden: Deutschlandstipendium(at)th-wildau.de. Das ausgefüllte und unterschriebene „Deckblatt“ soll als separates Dokument gesendet werden. Die Dateien sind wie folgt zu bezeichnen: Nachname_DS2022_Deckblatt und Nachname_DS2022_Unterlagen
Vorsätzliche unwahre Angaben führen zum Ausschluss vom Verfahren.
DOWNLOADS
Aktuelle Ausschreibung ab WS 2022/23 (abgelaufen)Bereich öffnenBereich schließen
Ausschreibung
für das Deutschlandstipendium für Förderungen ab dem Wintersemester 2022/23
Die Technische Hochschule Wildau vergibt (vorbehaltlich der Verfübarkeit der Mittel) zum Wintersemester 2022/22 mindestens
10 Deutschlandstipendien
Bewerbungsfrist: 07. Juni 2022
voraussichtlich 3 Stipendien für Studierende der Studiengänge Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen
voraussichtlich 7 Stipendien für Studierende aus allen Studiengängen
Die Stipendien werden an Studentinnen und Studenten vergeben, die hervorragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lassen. Die Stipendien werden jeweils in Höhe von 300 Euro monatlich und zunächst für ein Jahr vergeben. Finanziert werden die Stipendien jeweils zur Hälfte aus Mitteln privater Förderinnen und Förderer und aus Mitteln des Bundes.
1. Förderfähigkeit
Förderfähig sind Studierende der TH Wildau. Bewerben können sich immatrikulierte Studierende der TH Wildau, die sich im ersten oder in einem höheren Fachsemester im Bachelor- oder Masterstudium befinden und die Regelstudienzeit noch nicht überschritten haben. Bewerben können sich ebenfalls Personen, die sich auf einen Studienplatz an der TH Wildau beworben haben. Ein entsprechender Nachweis ist zu erbringen.
2. Art und Umfang der Förderung
Die monatliche Förderung beträgt 300 Euro. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn Studierende eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung gemäß §§ 1 Abs. 3 oder 4 Abs. 1 S. 1 des Stipendienprogramm-Gesetzes erhalten, die mindestens 30 Euro monatlich beträgt. Stipendien bis zur Höhe von 300 Euro werden gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes nicht auf BAföG-Leistungen angerechnet.
3. Einzureichende Bewerbungsunterlagen
Mit dem Antrag auf ein Stipendium sind folgende Bewerbungsunterlagen einzureichen:
- das ausgefüllte und unterschriebene „Deckblatt“, das Sie hier herunterladen können,
- ein Motivationsschreiben im Umfang von höchstens zwei Seiten, in welchem insbesondere der persönliche Werdegang und die persönlichen Zielsetzungen, besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände, sowie gesellschaftliches Engagement und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, erläutert werden sollen,
- Immatrikulationsbescheinigung oder Nachweis der erfolgten Bewerbung für ein Studium an der TH Wildau,
- bei Bewerberinnen und Bewerbern für das erste Semester im Bachelorstudium: Hochschulzugangsberechtigung (inkl. Notendurchschnitt), bei Bewerberinnen und Bewerbern ab dem zweiten Fachsemester im Bachelorstudium: aktueller Notenspiegel (inkl. Notendurchschnitt), wobei die Leistungen für das erste Fachsemester bereits vollständig erbracht worden sein müssen,
- Abschlusszeugnis des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses, sofern dieser noch nicht vorliegt, aktueller Notenspiegel (inkl. Notendurchschnitt), bei Bewerberinnen und Bewerbern ab dem zweiten Semester im Masterstudium: aktueller Notenspiegel (inkl. Notendurchschnitt), wobei die Leistungen für das erste Fachsemester bereits vollständig erbracht worden sein müssen,
- Praktikums- und Arbeitszeugnisse,
- Sprachzertifikate, Urkunden über evtl. Preise oder Auszeichnungen
4. Auswahlkriterien
Gemäß § 3 StipG werden die Stipendien nach Begabung und Leistung vergeben. Neben bisher erbrachten Leistungen sollen gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen sowie besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände berücksichtigt werden. Auswahlkriterien sind:
1. Studienleistungen bzw. Schulleistungen
a) anhand der Durchschnittsnote der bisher erbrachten Studienleistungen oder der Hochschulzugangsberechtigung und
b) für Studierende eines Master-Studiengangs auch die Abschlussnote bzw. die Studienleistungen des vorausgegangenen Studiums
2. Gesellschaftliches Engagement
wie z.B. ehrenamtliche Tätigkeit, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen und
3. Besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände
wie z.B. Krankheiten und Behinderungen, Betreuung pflegebedürftiger naher Angehöriger oder eigener Kinder, Fluchthintergrund oder studienbegleitende Erwerbstätigkeit.
5. Auswahlverfahren
Aus den zugelassenen Bewerbungen wählt die Stipendienauswahlkommission mit der einfachen Mehrheit der Stimmen nach den oben genannten Auswahlkriterien die Bewerbungen aus, die in die Förderung aufgenommen werden, und weitere Bewerbungen, die in einer von ihr festgelegten Rangliste nachrücken, wenn in die Auswahl aufgenommene Bewerbungen nachträglich zurückgezogen oder aus sonstigen Gründen nicht bewilligt werden können.
Der Stipendienauswahlkommission gehören kraft Amtes an:
- die Präsidentin oder eine von dem Präsidenten bestellte Person, als Vorsitzender
- die zentrale Gleichstellungsbeauftragte mit beratender Stimme
- der/ die für das Deutschlandstipendium an der TH Wildau Verantwortliche
Die folgenden Mitglieder der Stipendienauswahlkommission werden auf Vorschlag der Präsidentin oder des Präsidenten durch den Senat gewählt:
- zwei Professorinnen oder Professoren (je ein Mitglied pro Fachbereich),
- eine Studierende oder ein Studierender und
- eine wissenschaftliche Mitarbeiterin oder ein wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Bewilligung
Der Career Service der TH Wildau bewilligt gemäß § 6 Abs. 1 StipG im Auftrag der Präsidentin oder des Präsidenten die Stipendien auf der Grundlage der Auswahlentscheidung der Stipendienauswahlkommission. Die rangbesten Nominierten werden schriftlich informiert. Die nicht ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber erhalten vom Career Service der TH Wildau schriftlich einen Ablehnungsbescheid.
Bewerbungsfrist
Bewerbungen sind im Zeitraum vom 05. Mai bis 7. Juni 2022 möglich. Nicht fristgemäß eingegangene Bewerbungen bleiben unberücksichtigt. Die Unterlagen sollen in einem PDF Dokument an folgende Adresse gesendet werden: Deutschlandstipendium(at)th-wildau.de. Das ausgefüllte und unterschriebene „Deckblatt“ soll als separates Dokument gesendet werden. Die Dateien sind wie folgt zu bezeichnen: Nachname_DS2022_Deckblatt und Nachname_DS2022_Unterlagen
Vorsätzliche unwahre Angaben führen zum Ausschluss vom Verfahren.
DOWNLOADS
Ausschreibung WS 2021/22 (abgelaufen)Bereich öffnenBereich schließen
Ausschreibung
für das Deutschlandstipendium für Förderungen ab dem Wintersemester 2021/22
Die Technische Hochschule Wildau vergibt zum Wintersemester 2021/22 mindestens
4 Deutschlandstipendien
Bewerbungsfrist: 09. Juli 2021
3 Stipendien für Studierende der Studiengänge Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen
1 Stipendium für Studierende des Fachbereichs WIR (geändert am 01.07.2021)
Die Stipendien werden an Studentinnen und Studenten vergeben, die hervorragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lassen. Die Stipendien werden jeweils in Höhe von 300 Euro monatlich und zunächst für ein Jahr vergeben. Finanziert werden die Stipendien jeweils zur Hälfte aus Mitteln privater Förderinnen und Förderer und aus Mitteln des Bundes.
1. Förderfähigkeit
Förderfähig sind Studierende der TH Wildau. Bewerben können sich immatrikulierte Studierende der TH Wildau, die sich im ersten oder in einem höheren Fachsemester im Bachelor- oder Masterstudium befinden und die Regelstudienzeit noch nicht überschritten haben. Bewerben können sich ebenfalls Personen, die sich auf einen Studienplatz an der TH Wildau beworben haben. Ein entsprechender Nachweis ist zu erbringen.
2. Art und Umfang der Förderung
Die monatliche Förderung beträgt 300 Euro. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn Studierende eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung gemäß §§ 1 Abs. 3 oder 4 Abs. 1 S. 1 des Stipendienprogramm-Gesetzes erhalten, die mindestens 30 Euro monatlich beträgt. Stipendien bis zur Höhe von 300 Euro werden gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes nicht auf BAföG-Leistungen angerechnet.
3. Einzureichende Bewerbungsunterlagen
Mit dem Antrag auf ein Stipendium sind folgende Bewerbungsunterlagen einzureichen:
- das ausgefüllte und unterschriebene „Deckblatt“, das Sie hier herunterladen können,
- ein Motivationsschreiben im Umfang von höchstens zwei Seiten, in welchem insbesondere der persönliche Werdegang und die persönlichen Zielsetzungen, besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände, sowie gesellschaftliches Engagement und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, erläutert werden sollen,
- Immatrikulationsbescheinigung oder Nachweis der erfolgten Bewerbung für ein Studium an der TH Wildau,
- bei Bewerberinnen und Bewerbern für das erste Semester im Bachelorstudium: Hochschulzugangsberechtigung (inkl. Notendurchschnitt), bei Bewerberinnen und Bewerbern ab dem zweiten Fachsemester im Bachelorstudium: aktueller Notenspiegel (inkl. Notendurchschnitt), wobei die Leistungen für das erste Fachsemester bereits vollständig erbracht worden sein müssen,
- Abschlusszeugnis des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses, sofern dieser noch nicht vorliegt, aktueller Notenspiegel (inkl. Notendurchschnitt), bei Bewerberinnen und Bewerbern ab dem zweiten Semester im Masterstudium: aktueller Notenspiegel (inkl. Notendurchschnitt), wobei die Leistungen für das erste Fachsemester bereits vollständig erbracht worden sein müssen,
- Praktikums- und Arbeitszeugnisse,
- Sprachzertifikate, Urkunden über evtl. Preise oder Auszeichnungen
4. Auswahlkriterien
Gemäß § 3 StipG werden die Stipendien nach Begabung und Leistung vergeben. Neben bisher erbrachten Leistungen sollen gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen sowie besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände berücksichtigt werden. Auswahlkriterien sind:
1. Studienleistungen bzw. Schulleistungen
a) anhand der Durchschnittsnote der bisher erbrachten Studienleistungen oder der Hochschulzugangsberechtigung und
b) für Studierende eines Master-Studiengangs auch die Abschlussnote bzw. die Studienleistungen des vorausgegangenen Studiums
2. Gesellschaftliches Engagement
wie z.B. ehrenamtliche Tätigkeit, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen und
3. Besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände
wie z.B. Krankheiten und Behinderungen, Betreuung pflegebedürftiger naher Angehöriger oder eigener Kinder, Fluchthintergrund oder studienbegleitende Erwerbstätigkeit.
5. Auswahlverfahren
Aus den zugelassenen Bewerbungen wählt die Stipendienauswahlkommission mit der einfachen Mehrheit der Stimmen nach den oben genannten Auswahlkriterien die Bewerbungen aus, die in die Förderung aufgenommen werden, und weitere Bewerbungen, die in einer von ihr festgelegten Rangliste nachrücken, wenn in die Auswahl aufgenommene Bewerbungen nachträglich zurückgezogen oder aus sonstigen Gründen nicht bewilligt werden können.
Der Stipendienauswahlkommission gehören kraft Amtes an:
- die Präsidentin oder eine von dem Präsidenten bestellte Person, als Vorsitzender
- die zentrale Gleichstellungsbeauftragte mit beratender Stimme
- der/ die für das Deutschlandstipendium an der TH Wildau Verantwortliche
Die folgenden Mitglieder der Stipendienauswahlkommission werden auf Vorschlag der Präsidentin oder des Präsidenten durch den Senat gewählt:
- zwei Professorinnen oder Professoren (je ein Mitglied pro Fachbereich),
- eine Studierende oder ein Studierender und
- eine wissenschaftliche Mitarbeiterin oder ein wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Bewilligung
Der Career Service der TH Wildau bewilligt gemäß § 6 Abs. 1 StipG im Auftrag der Präsidentin oder des Präsidenten die Stipendien auf der Grundlage der Auswahlentscheidung der Stipendienauswahlkommission. Die rangbesten Nominierten werden schriftlich informiert. Die nicht ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber erhalten vom Career Service der TH Wildau schriftlich einen Ablehnungsbescheid.
Bewerbungsfrist
Bewerbungen sind im Zeitraum vom 24. Juni bis 9. Juli 2021 möglich. Nicht fristgemäß eingegangene Bewerbungen bleiben unberücksichtigt. Die Unterlagen sollen in einem PDF Dokument an folgende Adresse gesendet werden: Deutschlandstipendium(at)th-wildau.de. Das ausgefüllte und unterschriebene „Deckblatt“ soll als separates Dokument gesendet werden. Die Dateien sind wie folgt zu bezeichnen: Nachname_DS2021_Deckblatt und Nachname_DS2021_Unterlagen
Vorsätzliche unwahre Angaben führen zum Ausschluss vom Verfahren.
DOWNLOADS
FAQ zur AusschreibungBereich öffnenBereich schließen
Wie wirkt sich die Corona-Pandemie auf meine Regelstudienzeit aus?
Das Land Brandenburg hat in der Hochschulpandemieverordnung (HPandV) aufgrund der Corona-Pandemie eine Regelstudienzeitverlängerung bestimmt. Details entnehmen Sie bitte der verlinkten Ordnung. Beachten Sie bitte insb. §§ 2-4 HPandV. Wir gehen davon aus, dass diese Regelung auch für das Deutschlandstipendium anzuwenden ist, sich also auch hier zu Ihren Gunsten auswirkt.
Bitte Prüfen Sie anhand der Verordnung und Ihrer individuellen Situation, wie sich diese Regelung auf Ihre Regelstudienzeit auswirkt. Ein Förderung durch das Deutschlandstipendium ist grundsätzlich nur innerhalb der Regelstudienzeit zulässig.
Welche Ziele werden mit dem Deutschlandstipendium verfolgt?Bereich öffnenBereich schließen
Mit dem Deutschlandstipendium unterstützt die Bundesregierung seit 2011 begabte und motivierte Studierende. Gleichzeitig sollen Alumni, Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen und Vereine angeregt werden, mit ihrem Beitrag engagierte Studierende zu unterstützen. Auf diesem Weg sollen herausragende Leistungen und gesellschaftliches Engagement honoriert und das Verantwortungsbewusstsein der Gesellschaft für Bildung und Begabung gestärkt werden.
Wie hoch ist die Förderung und wer trägt sie?Bereich öffnenBereich schließen
Das Deutschlandstipendium beträgt 300 Euro pro Monat. 150 Euro davon übernehmen private Förderer wie Unternehmen, Stiftungen, Alumni oder andere Privatpersonen. Die anderen 150 Euro trägt der Bund. Die Hochschulen zahlen das Deutschlandstipendium direkt an die Stipendiatinnen und Stipendiaten aus. Die Förderung ist einkommensunabhängig und kann zusätzlich zum BAföG bezogen werden.
Welche Vorteile hat das Deutschlandstipendium?Bereich öffnenBereich schließen
Das Deutschlandstipendium setzt Impulse für herausragende Leistungen und trägt so zur Sicherung der Fachkräftebasis im späteren beruflichen Umfeld bei. Darüber hinaus stärkt es das Miteinander im regionalen Umfeld: Bund, Förderer und Hochschule unterstützen gemeinsam junge Menschen bei der Entwicklung ihrer Talente. So können sie sich in vollem Umfang auf ihr Studium konzentrieren. Durch die entstehenden Netzwerke werden frühzeitig Kontakte zwischen späteren Hochschulabsolventinnen und -absolventen und Unternehmen geknüpft.
Wer entscheidet über die Vergabe der Stipendien?Bereich öffnenBereich schließen
Über die Vergabe der Stipendien entscheidet einmal im Jahr die Stipendienauswahlkommission. Sie bewertet die eingegangenen Bewerbungen anhand der in der Satzung zum Deutschlandstipendium festgelegten Kriterien (Leistung, gesellschaftliches Engagement, besondere persönliche Umstände). Die Satzung wird in Kürze hier abrufbar sein.
Die Stipendienauswahlkommission für den Bewilligungszeitraum Wintersemester 2021/22 und Sommersemester 2022 setzt sich wie folgt zusammen:
Präsidentin der TH Wildau: Frau Prof. Dr. Ulrike Tippe
Vertreterin für den Fachbereich WIR: Frau Prof. Dr. Verena Klapschus
Vertreter für den Fachbereich INW: Herr Prof. Dr. Jens Berding
Akademischer Mitarbeiter/ Akademische Mitarbeiterin: Herr Ron van de Sand
Studentische Vertreterin: Frau Solange Kouakou
Gleichstellungsbeauftragte: Dr. Andrea Böhme
Verantwortliche für das Deutschlandstipendium: Frau Dr. Lena Gautam