Infos zum Deutschlandstipendium
Regelstudienzeitverlängerung während COVID19Bereich öffnenBereich schließen
Wie wirkt sich die Corona-Pandemie auf meine Regelstudienzeit aus?
Das Land Brandenburg hat in der Hochschulpandemieverordnung (HPandV) aufgrund der Corona-Pandemie eine Regelstudienzeitverlängerung bestimmt. Details entnehmen Sie bitte der verlinkten Ordnung. Beachten Sie bitte insb. §§ 2-4 HPandV. Wir gehen davon aus, dass diese Regelung auch für das Deutschlandstipendium anzuwenden ist, sich also auch hier zu Ihren Gunsten auswirkt.
Bitte prüfen Sie anhand der Verordnung und Ihrer individuellen Situation, wie sich diese Regelung auf Ihre Regelstudienzeit auswirkt. Ein Förderung durch das Deutschlandstipendium ist grundsätzlich nur innerhalb der Regelstudienzeit zulässig.
Welche Ziele werden mit dem Deutschlandstipendium verfolgt?Bereich öffnenBereich schließen
Mit dem Deutschlandstipendium unterstützt die Bundesregierung seit 2011 begabte und motivierte Studierende. Gleichzeitig sollen Alumni, Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen und Vereine angeregt werden, mit ihrem Beitrag engagierte Studierende zu unterstützen. Auf diesem Weg sollen herausragende Leistungen und gesellschaftliches Engagement honoriert und das Verantwortungsbewusstsein der Gesellschaft für Bildung und Begabung gestärkt werden.
Wie hoch ist die Förderung und wer trägt sie?Bereich öffnenBereich schließen
Das Deutschlandstipendium beträgt 300 Euro pro Monat. 150 Euro davon übernehmen private Förderer wie Unternehmen, Stiftungen, Alumni oder andere Privatpersonen. Die anderen 150 Euro trägt der Bund. Die Hochschulen zahlen das Deutschlandstipendium direkt an die Stipendiatinnen und Stipendiaten aus. Die Förderung ist einkommensunabhängig und kann zusätzlich zum BAföG bezogen werden.
Welche Vorteile hat das Deutschlandstipendium?Bereich öffnenBereich schließen
Das Deutschlandstipendium setzt Impulse für herausragende Leistungen und trägt so zur Sicherung der Fachkräftebasis im späteren beruflichen Umfeld bei. Darüber hinaus stärkt es das Miteinander im regionalen Umfeld: Bund, Förderer und Hochschule unterstützen gemeinsam junge Menschen bei der Entwicklung ihrer Talente. So können sie sich in vollem Umfang auf ihr Studium konzentrieren. Durch die entstehenden Netzwerke werden frühzeitig Kontakte zwischen späteren Hochschulabsolventinnen und -absolventen und Unternehmen geknüpft.
Wer entscheidet über die Vergabe der Stipendien?Bereich öffnenBereich schließen
Über die Vergabe der Stipendien entscheidet einmal im Jahr die Stipendienauswahlkommission. Sie bewertet die eingegangenen Bewerbungen anhand der in der Satzung zum Deutschlandstipendium festgelegten Kriterien (Leistung, gesellschaftliches Engagement, besondere persönliche Umstände). Die Satzung finden Sie hier: Satzung_Deutschlandstipendium.pdf
Die Stipendienauswahlkommission für den Bewilligungszeitraum Wintersemester 2023/24 und Sommersemester 2024 setzt sich wie folgt zusammen:
Präsidentin der TH Wildau: Frau Prof. Dr. Ulrike Tippe
Vertreterin für den Fachbereich WIR: Frau Prof. Dr. Verena Klapschus
Vertreter für den Fachbereich INW: Herr Prof. Dr. Jens Berding
Akademischer Mitarbeiter/ Akademische Mitarbeiterin: Herr Dr. Ron van de Sand
Studentische Vertreterin: Frau Solange Kouakou
Gleichstellungsbeauftragte: Frau Dr. Andrea Böhme
Verantwortliche für das Deutschlandstipendium (Interimskoordination): Frau Dr. Sarah Schneider