Personalrat für nichtakademische Beschäftigte
Haus 15

Personalrat für nichtakademische Beschäftigte

Die Personalvertretung für die Beschäftigtengruppe der nichtakademischen Beschäftigten.

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Der Amtszeit des nicht-akademischen Personalrates der Wahlperiode 2018 - 2022 endete zum 31.5.2022. Aktuell besteht das Gremium nicht.


Wenn Sie beantragen möchten, dass ein neuer nicht-akademischer Personalrat gewählt wird, bedarf es der Bildung eines Wahlvorstands. Dieser wird entweder von einer Personalversammlung (PersVG §21) oder durch die Dienststellenleitung bestellt (PersVG §22).

Zur Einberufung einer Personalversammlung der nicht-akademischen Beschäftigten können Sie dieses Formular verwenden. Es muss von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein.

Die nächste Personalversammling der nicht-akademischen Beschäftigten findet am 23. Juni 20222 um 11 Uhr im Raum 17-0001 (Audimax) statt.

Aufgaben und Themen einer Personalversammlung

1. Wahl Versammlungsleiter/Versammlungsleiterin

2. Wahl des Wahlvorstandes und seiner/seines Vorsitzenden

  • Zusammensetzung des Wahlvorstandes: mind. drei Mitglieder und je Mitglied ein benanntes Ersatzmitglied
  • kein bestimmtes Wahlverfahren für die Wahl des Wahlvorstandes vorgeschrieben (offen/geheim)
  • Die Wahl jedes Mitglieds des Wahlvorstandes soll gesondert durchgeführt werden.
  • Die Wahl der/des Vorsitzenden ist gesondert durchzuführen.

3. Die Personalversammlung ist ein Ausspracheforum und dient zur Meinungsäußerung. Darüber hinaus darf die Personalversammlung Angelegenheiten behandeln, die entweder die Dienststelle oder die Beschäftigten unmittelbar betreffen. Insbesondere können auch Tarif-, (Besoldungs-), und Sozialangelegenheiten, sowie Fragen der Gleichstellung erörtert werden. 

Tarifangelegenheiten sind:

  • Einstellungen (inkl. Stufenfestsetzung)
  • Befristungen von Arbeitsverhältnissen
  • Beförderungen
  • Eingruppierung, Höhergruppierung und Rückgruppierung (inkl. Stufenfestsetzung)
  • Änderungen von Arbeitsaufgaben
  • Änderungskündigungen
  • Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus
  • Beschränkung oder Verbot einer Nebentätigkeit
  • Umsetzung innerhalb der Dienststelle (länger als sechs Monate)


Möchten Sie, dass Themen, die über die Wahl des Wahlvorstandes hinaus gehen, besprochen werden, bedarf es eines Antrages an die Versammlungsleiterin / den Versammlungsleiter.