Corona-Virus: Hinweise zu MobilitätenBereich öffnenBereich schließen
Auslandsvorhaben dürfen nur angetreten werden, wenn die Gesundheit und Sicherheit der betreffenden Studierenden vor dem Hintergrund der zu diesem Zeitpunkt weiterhin andauernden Corona-Pandemie nicht gefährdet werden. Das heißt:
- Die Studierenden müssen sich vor Antritt der Auslandsmobilität aktuell unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise informieren.
- Für das jeweilige Gastland darf zu diesem Zeitpunkt keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bestehen.
- Die zu diesem Zeitpunkt geltenden Einreise- und Sicherheitsbestimmungen des Gastlandes müssen die Mobilität zu Studien- oder Praktikums- oder anderen Zwecken (Abschlussarbeit, Studienreise usw.) zulassen.
- Die aufnehmende Gasteinrichtung muss zeitnah vor Beginn der Mobilität nochmals bestätigt haben, dass das Auslandsvorhaben unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen des Gastlandes planmäßig stattfinden kann. Diese Bestätigung ist der TH Wildau (International Office) vorzulegen.
- Die Studierenden müssen sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes eintragen: https://www.auswaertiges-amt.de/de/-krisenvorsorgeliste/387662
Weiteren Informationen: https://www.th-wildau.de/studieren-weiterbilden/neuigkeiten-und-veranstaltungen/corona/
Stand: 17.06.2020