Wir freuen uns über Ihr Interesse an dem Berufungsmanagement der TH Wildau.
Berufungen von Professorinnen und Professoren sind von besonderer strategischer Bedeutung für eine Hochschule. Dies vor allem deswegen, weil wir damit die Weichen für zukünftige Entwicklungen sowohl in Studium und Lehre als auch im Bereich der Forschung festlegen.
Die Mitglieder der Berufungskommissionen übernehmen daher eine große Verantwortung und sind gefordert, unter den Bewerbungen eine Bestenauswahl vorzunehmen. Um die geforderten Qualitätsstandards dieses Prozesses zu sichern, ist ein gutes Berufungsmanagement wichtig und hilfreich. Die folgenden Webseiten sollen Ihnen die wichtigsten Informationen zu diesem Thema vermitteln.
Rechtliche Grundlagen
Die Berufungsverfahren an der TH Wildau folgen den Qualitätsstandards Chancengleichheit und Familienorientierung an brandenburgischen Hochschulen, das vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg formuliert wurden.
Bei einem Berufungsverfahren sind eine Reihe von rechtlichen Grundlagen zu beachten:
- Berufungssatzung der TH Wildau
- Grundordnung der TH Wildau
- Satzung zur Bestellung von Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren an der TH Wildau
- Richtlinie zur Vergabe von Professuren mit Schwerpunkt Forschung
- Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG)
- Lehrverpflichtungsverordnung (LehrVV)
- Brandenburgisches Besoldungsgesetz (BbgBesG)
- Hochschulleistungsbezügeverordnung (HLeistBV)