Fragen und Antworten zum dualen Studium
Studentenwohnheim in Wildau

Fragen und Antworten zum dualen Studium

Vor dem Studium

Dual studieren - Was heißt das?Bereich öffnenBereich schließen

Die Merkmale eines dualen Studiums sind:

  • mindestens zwei Ler­norte - Hochschule und Kooperationspartner,
  • enge inhaltliche Verzahnung und Abstimmung von Theorie und Praxis,
  • Kennzeichnung als wissenschaftliches bzw. wissenschaftsbezogenes Studium und
  • praxis- und ausbildungsintegrierende Studienmodelle

lm Falle eines ausbildungsintegrierenden dualen Studiums kommt noch die Berufsschule als dritter Lernort hinzu. 

Was bedeutet Verzahnung von Theorie und Praxis?Bereich öffnenBereich schließen

Studium, Arbeit und Ausbildung – bei uns bringen Sie alles unter einen Hut: Dank regelmäßigem Wechsel zwischen Theorie und Praxis. Sie wenden das Erlernte immer direkt in den Praxisphasen an und verstehen dadurch Kursinhalte deutlich schneller und leichter.

Welche Formen des dualen Studiums gibt es?Bereich öffnenBereich schließen

In der Erstausbildung werden an der TH Wildau folgende Studien­modelle angeboten:

  • ausbildungsin­tegrierend dual (akademischer Bachelor mit gleichzeitiger Berufsausbil­dung beim Kooperationspartner)
  • praxisintegrierend dual (akademischer Bache­lor mit intensiven Praxisphasen beim Kooperationspartner)

Welche Voraussetzungen muss ich für ein duales Studium erfüllen?Bereich öffnenBereich schließen

Für ein Studium benötigen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung. Hier finden Sie weitere Infos zu den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen.

(siehe auch § 9 Abs. 2 Brandenburgisches Hochschulgesetz, BbgHG)

  • Bildungs-/Ausbildungsvertrag mit einem Kooperationspartner der TH Wildau

Persönliche Voraussetzungen sind Leistungsbereitschaft, eine gute Selbstor­ganisation und die Motivation, ein solches Studium bis zum Ende durchzuziehen.

Wie lange dauert ein duales Studium?Bereich öffnenBereich schließen

Das ist abhän­gig von den jeweils gewählten Studienmodellen. 

  • Ausbildungsintegrierende duale Studienangebote dauern aufgrund der zusätzlichen Berufsausbildung durchschnittlich 4 bis 5 Jahre, abhängig vom gewählten Studiengang. Dem Studium vorgelagert ist ein Ausbildungsjahr beim Kooperationspartner.
  • Praxisintegrierende duale Studienangebote haben eine durchschnittliche Dauer von 3 bis 4 Jahren.

Zeitmodelle - Wann bin ich im Unternehmen und wann an der Hochschule?Bereich öffnenBereich schließen

Die Zeiten an der Hochschule und beim Kooperationspartner wechseln sich ab und sind im Studienzeitplan festgelegt. Diese orientieren sich an den Vorlesungszeiten im Semester. Der theoretische Teil wird im laufenden Hochschulsemester vermittelt, die Praxisphasen finden in der vorlesungsfreien Zeit statt (Blockmodell). 

Beim ausbildungsintegrierenden dualen Studienangebot studieren Sie bis zum 4. Semester im Tagesmodell, d. h. Theorie und Praxisphasen wechseln innerhalb einer Woche an 2 bis 3 Tagen. Die Prüfungszeit liegt im Anschluss an die Vorlesungszeit. Für die Prüfungstage werden Sie vom Kooperationspartner freigestellt.

Wie finde ich einen Kooperationspartner?Bereich öffnenBereich schließen

Hier gibt es mehrere Möglichkeiten: 

Wie hoch ist der Praxisanteil während des Studiums?Bereich öffnenBereich schließen

In allen Phasen des dualen Studiums werden die Lehrveranstaltungen durch Laborübungen, Praktika und Projektarbeiten ergänzt. Zusätzlich dazu gibt es in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern angebotene Lehrveranstaltungen sowie intensiv betreute Praxisprojekte. Mit den Praxistransfermodulen werden gemeinsame Themen der Hochschule und des Kooperationspartners aufgegriffen und inhaltlich bearbeitet. Das Thema der Bachelor-Arbeit wird vom Kooperationspartner gestellt und von der Hochschule benotet.

Welchen Vorteil bringt die hohe Praxisorientierung?Bereich öffnenBereich schließen

Der hohe Praxisanteil während des dualen Studiums erhöht die Chancen der Absolvent/innen auf dem Arbeitsmarkt, da sie bereits ein hohes Maß an berufspraktischen Qualifikationen besitzen und entsprechend schnell in den regulären Arbeitsprozess integriert werden können.

Wann und wo sollte ich mich für das duale Studium bewerben?Bereich öffnenBereich schließen

Bei den ausbildungsintegrierenden dualen Studienangeboten suchen Sie sich möglichst zwei Jahre vor Be­ginn des Studiums einen Kooperationspartner, da das erste Ausbildungsjahr im Unternehmen vor dem ersten Hochschulsemester absolviert wird. Im ersten Ausbildungsjahr meldet der Kooperationspartner die geplante Anzahl der dual Studierenden an die TH Wildau, wo Sie sich im Juni des darauffolgenden Jahres online bewerben, Ihre Unterlagen einreichen und bei erfolgreicher Prüfung der Zugangsvoraussetzungen an der Hochschule immatrikuliert werden. Einzelheiten zum Bewerbungsablauf finden Sie hier.

Für das praxisintegrierende duale Studium bewirbt man sich direkt beim Kooperationspartner. Die Kooperationspartner starten mit der Ausschreibung der Studienplätze, ähnlich wie bei Ausbildungsplätzen, oft schon ein Jahr vor Studienbeginn – meist nach den Sommerferien. Größere Unternehmen rekrutieren gut ein Jahr im Voraus, kleinere teilweise erst ein halbes Jahr vorher. Ist man spät dran, lohnt sich trotzdem eine Nachfrage beim Kooperationspartner, denn es gibt immer wieder freie Plätze. Einzelheiten zum Bewerbungsablauf finden Sie hier.

Mein Wunschunternehmen ist bislang kein Kooperationspartner der TH WildauBereich öffnenBereich schließen

Hier können Sie mutig sein und initiativ auf das Unternehmen zugehen. Fragen Sie, ob dieses an einem dualen Studium interessiert ist. Das Unternehmen setzt sich daraufhin mit der TH Wildau in Verbindung und kann Kooperationspartner werden.

Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die Kooperationspartner erfüllen müssen?Bereich öffnenBereich schließen

Jedes Unternehmen kann duale Studienplätze anbieten, sofern bestimmte inhaltliche und personelle Grundvoraussetzungen/Kriterien für eine einheitliche, qualitativ hochwertige berufspraktische Ausbildung der dual Studierenden erfüllt sind.

So ist beispielsweise bei einem ausbildungsintegrierenden dualen Studienformat die betriebliche Eignung des Unternehmens besonders wichtig. Es müssen die Kriterien der Berufsausbildungseignung gemäß Berufsbildungsgesetz erfüllt sein.

Zudem sollte das Unternehmen bzw. der Kooperationspartner eine Ansprechperson für die dualen Studierenden für Fragen, Rückmeldungen und Feedbackgespräche benennen.

Während des Studiums

Erhalte ich eine monatliche Vergütung im dualen Studium und wie hoch ist sie?Bereich öffnenBereich schließen

Dual Studierende erhalten eine monatliche Vergütung – auch in den Studienphasen, wenn Sie nicht beim Kooperationspartner sind. Die Höhe hängt vom jeweiligen Unternehmen ab und variiert je nach Branche, Standort und Unternehmensgröße.

Empfohlen wird eine Vergütung nach BAföG-Höchstsatz. Einige Unternehmen zahlen auch mehr, da in manchen Branchen ein großer Fachkräftemangel herrscht. Die meisten Unternehmen vereinbaren zudem eine Staffelung nach Studienjahren, so dass der Betrag jährlich steigen kann.

Wer zahlt den studentischen Semesterbeitrag während des dualen Studiums?Bereich öffnenBereich schließen

Die Studierenden tragen die Verantwortung für den fristgerechten Eingang des obligatorischen Semesterbeitrages an der TH Wildau. Inkludiert ist in den ca. 300 Euro auch das Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr, welches dazu berechtigt, im gesamten Land Brandenburg und Berlin kostenfrei mit dem ÖPNV zu fahren. Einige Kooperationspartner erstatten auch den studentischen Semesterbeitrag. Dies ist in der Regel im Ausbildungs-/Bildungsvertrag geregelt.

Übernimmt der Kooperationspartner die Kosten für Bücher oder Semesterbeiträge nicht, können dual Studierende berufsbedingte Kosten in der Steuererklärung ansetzen. Im Gegensatz zu regulär Studierenden, können dual Studierende die Kosten als Werbungskosten angeben und einen Antrag auf Verlustvortrag beim Finanzamt stellen. Der Antrag auf Verlust­fest­stellung ist sogar rück­wirkend möglich.

Bin ich BAföG berechtigt?Bereich öffnenBereich schließen

Dual Studierende haben wie regulär Studierende Anspruch auf BAföG. Ob die persönlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind, kann auf der Seite des Bundesmi­nisteriums für Bildung und Forschung (www.bafög.de) nachgelesen werden. 

Gibt es Klauseln (Rückzahlung der Kosten, Verbleib beim Kooperationspartner)?Bereich öffnenBereich schließen

Im Ausbildungs-/Bildungsvertrag, der für ein duales Studium zwischen Studierendem und dem Kooperationspartner abgeschlossen wird, können Klauseln zur Rückzahlung oder zum Verbleib im Unternehmen enthalten sein. Eine derartige Klausel könnte zum Beispiel festlegen, dass man nach Beendigung des Studiums für eine gewisse Zeit im Unternehmen verpflichtet wird, wenn der Kooperationspartner ein entsprechendes Angebot für eine Arbeitsstelle macht.

Bin ich sozialversicherungspflichtig?Bereich öffnenBereich schließen

Seit 2012 wurde die Sozialversicherungspflicht für dual Studierende konkretisiert. Die Sozialversicherung für dual Studierende unterscheidet sich kaum von der Sozialversicherung für Auszubildende und Berufstätige. Es sind Beiträge für Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu entrichten. Die Beiträge zur Unfallversicherung, deren Höhe sich nach der Gefahrenklasse des Betriebes richtet, zahlt der Kooperationspartner.

Habe ich Urlaubsanspruch?Bereich öffnenBereich schließen

Dual Studie­rende haben als Arbeitnehmer/-innen einen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Der Urlaub muss in den Praxisphasen genommen werden. 

Was mache ich im Krankheitsfall?Bereich öffnenBereich schließen

Bitte informieren Sie Ihren Kooperationspartner nach den im Ausbildungs-/Bildungsvertrag vereinbarten Regelungen. Die Krankmeldungen werden beim Kooperationspartner (Arbeitgeber) eingereicht, nicht an der Hochschule. 

Sollte eine Anwesenheit laut Modulhandbuch gefordert sein, klären Sie Ihre Abwesenheit bitte direkt mit den jeweiligen Lehrenden. Für Prüfungen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht angetreten werden können, muss ein Antrag zur Anzeige einer Prüfungsverhinderung und der entsprechende Nachweis der Verhinderung an der Hochschule eingereicht werden.

Nach dem Studium

Welchen Abschluss erhalte ich nach dem Studium und ist dieser anerkannt?Bereich öffnenBereich schließen

Nach dem Abschluss des dualen Studiums an der TH Wildau wird mit dem staatlich anerkannten Bachelor-Titel ein akademischer Grad verliehen. Beim ausbildungsintegrierenden dualen Studienangebot erhalten die Absolvent/-innen zusätzlich einen Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Die Vergabe erfolgt durch die IHK oder HWK.

Kann ich nach dem Bachelor-Studium einen Master machen?Bereich öffnenBereich schließen

Der Bachelor-Abschluss dualer Studienangebote berechtigt dazu, ein Master-Studium aufzu­nehmen. Das Angebot an Master-Studiengängen an der TH Wildau wird sukzessive erweitert.

Wie hoch sind die Übernahmechancen nach Studienabschluss?Bereich öffnenBereich schließen

Unter­nehmen investieren sehr viel Zeit und Geld in die dual Studierenden. Daher ist den Unternehmen daran gelegen, die Absolventinnen und Absolventen langfristig an das Unter­nehmen zu binden. Somit haben Sie mit der passgenauen Ausbildung sehr gute Karrierechancen. Laut IAQ Report (2016) erhalten ca. 80 Prozent der dual Studierenden direkt nach dem Studium ein Jobangebot.

Ansprechpersonen Duales Studium

Kontakt

Birgit Sellmer (zentrale Ansprechpartnerin Duales Studium)

duales.studium(at)th-wildau.de

für Studieninteressierte

studienorientierung(at)th-wildau.de (Beratung zur Studienorientierung)

für Praxispartner

Prof. Dina Hannebauer (Verzahnung Lehrinhalte)