Bachelorpraktikum

Bachelorpraktikum

Im 7. Semester ist das Bachelorpraktikum mit einer Dauer von 8 Wochen zu absolvieren. Das Bachelorpraktikum steht typischer Weise mit der sich anschließenden Bachelorarbeit in Zusammenhang und dient der Einarbeitung in das Unternehmen und der konkreten Themenfindung. 

Nicht relevant für die Anerkennung ist die vertragliche Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses. An diese Praktikumsphase schließt sich die eigentliche Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit von 12 Wochen an.

 

 

Auf einen Blick

Art des Praktikums

Pflichtpraktikum, Bestandteil der Zugangsvoraussetzungen für die mündliche Prüfung

Rechtsgrundlage

für Matrikel 2014/2016: SPO §28 Abs. 8-9 (veröffentlicht: Amtliche Mitteilungen Nr. 5/2014 vom 28.03.2014), für Matrikel 2017/18: SPO §8 Abs. 9-11 (veröffentlicht: Amtliche Mitteilungen Nr. 26/2017 vom 20.07.2017), für Matrikel ab 2019/2022: SPO § 8 Abs. 10-12 (veröffentlicht: Amtliche Mitteilungen Nr. 08/2019 vom 29.04.2019) und für Matrikel ab 2023: SPO § 8 Abs. 6-10 (veröffentlich: Amtliche Mitteilung Nr. 9/2023 vom 01.06.2023)

CP

10 CP

Beginn

Frühestens möglich nach dem Ende des 6. Semesters (nach dem Ende des 1. Prüfungszeitraums)

Dauer

8 Wochen bei Vollzeitbeschäftigung

Anerkennung

Einreichen der Praktikumsbescheinigung des Unternehmens im Original (aus der Art, Inhalt und Umfang des Praktikums hervorgehen) bei dem/der Praktikumsbeauftragten des Studienganges sowie Anfertigung und Einreichung Praktikumsbericht (15-20 Seiten)

 

Weitere Hinweise: siehe auch im Ordner "Informationen zum Bachelorpraktikum" im Moodle-Kursraum: Organisatorisches zum Studiengang