Teilnahmebedingungen Events
Teilnahmeberechtigung und Entgelte
Teilnahmeberechtigt an den Events der TH Wildau sind:
Statusgruppe 1: Studierende der TH Wildau und anderer Hochschulen und Universitäten des Landes Brandenburg, Azubis der TH Wildau
Statusgruppe 2: Beschäftigte der TH Wildau und anderer Hochschulen und Universitäten des Landes Brandenburg, Beschäftigte des Studentenwerks Potsdam, Studierende anderer Bundesländer, Alumni der TH Wildau- mit Nachweis
Statusgruppe 3: Externe (Gäste) - auf Nachfrage
Statusgruppe 4: Externe (Gäste) Ermäßigt - Schüler (unter 18 Jahren nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten, Azubis, Flüchtlinge - mit Nachweis - auf Nachfrage
Zur Legimitation bitte zu Beginn der Veranstaltung den entsprechenden Nachweis mitbringen.
Anmeldung
Alle Events sind anmeldepflichtig. Die Anmeldung für alle Events erfolgt online.
In der ersten Anmeldephase sind nur Studierende und Mitarbeiter für die Buchung zugelassen. Anschließend dürfen sich bei freier Kapazität auch Externe für die Sportkurse anmelden (auf Nachfrage).
Nach der Buchung erhält man per e-Mail eine Anmeldebestätigung, der man den Einzahlmodus für die Teilnahmegebühr entnehmen kann. Die angegebenen Verwendungszwecke sind bei der Überweisung anzugeben. Ist die Teilnahmegebühr unter Berücksichtigung einer verlängerten Bearbeitungsdauer durch die Geldinstitute eine Woche nach Anmeldung noch nicht auf dem Konto des Hochschulsports der TH Wildau eingegangen erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz. Bei einer zu niedrigen Teilnehmerzahl behalten wir uns vor das Event abzusagen. Bei Absage des Kurses wird die gezahlte Teilnahmegebühr unmittelbar nach Erhalt Ihrer Bankverbindung zurücküberwiesen.
Sind die Events ausgebucht, besteht die Möglichkeit sich in eine Warteliste einzutragen, um evt. nachzurücken zu können.
Die Teilnehmer sind damit einverstanden, dass von ihnen gemachte Fotos ohne Vergütungsansprüche ihrerseits zum Zwecke der Hochschulsportwerbung verwendet werden dürfen.
Die Teilnehmer sind damit einverstanden, dass gemeldete Daten an Kooperationspartner zur Durchführung und Planung der Kurse weitergegeben werden dürfen.
Gebühren
Jedes Team zahlt pro Event einen bestimmten Kostenbeitrag. Damit wird ein Beitrag für das Sporttreiben an der TH Wildau geleistet, der ausschließlich zur Sicherung eines weiteren qualitätsvollen Sporttreibens verwendet wird. Die Gebühren gelten für das jeweilige Angebot des aktuellen Veranstaltungszeitraumes und sind bei jedem Sportevent aufgelistet. Die Höhe der Gebühren ist abhängig vom materiellen und personellen Aufwand zur Durchführung einer Veranstaltung.
Ausschluss aus Events
Der Kursleiter ist berechtigt in Abstimmung mit der Leitung des Hochschulsports, Teilnehmer/Teams vom Sporttreiben auszuschließen, wenn diese durch ihr Verhalten die Gesundheit oder das Wohlbefinden der anderen Teilnehmer trotz Mahnung erheblich gefährden.
Haftung und Haftungsauschluss
Aus der Teilnahme am Hochschulsport sind keinerlei Haftungsansprüche gegen die TH Wildau oder Ihrer Bediensteten über die gesetzliche Haftung hinaus ableitbar. Allen Teilnehmern am Hochschulsport wird empfohlen eine geeignete Haftpflichversicherung für den Fall abzuschließen, dass bei der Sportausübung Dritten einen Personen- oder Sachschaden zugefügt wird und hieraus Haftungsansprüche erwachsen. Bei Diebstählen, Sachschäden und anderweitigen Schäden in den vom Hochschulsport genutzten Übungsstätten übernimmt die TH Wildau keine Haftung.
Unfallversicherung
Nur Studierende der Technischen Hochschule Wildau sind bei ausgewiesenen Veranstaltungen des Hochschulsports der TH Wildau über die Unfallkasse Brandenburg versichert.
Grundsätzlich besteht kein Versicherungsschutz bei Teilnahme an Veranstaltungen kooperierender Einrichtungen. Ebenso nicht versichert sind "freie Spielgruppen" ohne einen festen Übungsleiter.
Nichthochschulmitglieder (Alumni, Externe, Studierende anderer Einrichtungen und Bundesländer) sind nicht versichert. Empfohlen wird allen Sporttreibenden, sich einer ausreichenden Unfall- und Krankenversicherung und einer Haftpflichversicherung zu vergewissern.
Bei Vorliegen eines Unfalls ist der Versicherungsträger verpflichtet, nach Prüfung des Sachverhaltes eine Einzelfallentscheidung herbeizuführen.
Dazu muss der/die Verunfallte einen Unfallmeldebogen ausfüllen. Dieser ist mit dem nachfolgendem Link herunterzuladen.
Der ausgefüllte Unfallmeldebogen ist an Herrn Christian Briglia (christian.briglia@th-wildau.de) zu senden.