Erklärungen und Nachweise sowie wichtige Informationen für BieterInnen
EigenerklärungenBereich öffnenBereich schließen
Die Eigenerklärungen sind von BieterInnen mit Abgabe eines Angebotes ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 3.000,00 EUR (netto) einzureichen.
- Eigenerklärung Bieter zur Einhaltung von Mindestanforderungen im Rahmen des Brandenburgischen Vergabegesetzes