Green Open Access

Green Open Access

Über den grünen Open-Access-Weg können wissenschaftliche Publikationen, die bereits in einem Verlag oder einer Zeitschrift erschienen sind oder erscheinen werden, parallel als Zweitveröffentlichung in Open-Access-Repositorien publiziert werden. Dieses Vorgehen wird durch die Open-Access-Politik der TH Wildau empfohlen.

Die Hochschulbibliothek bietet Angehörigen der TH Wildau die Möglichkeit, Zweitveröffentlichungen im Open-Access-Repositorium bereitzustellen. Die Sichtbarkeit der Publikationen wird durch den Nachweis in Suchsystemen erhöht und es wird ein dauerhafter Zugriff gewährleistet. Die Verlagsbedingungen zur Zweitveröffentlichung können Sie der SHERPA/RoMEO-Webseite entnehmen.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Ihre Publikationen als Zweitveröffentlichung bereitstellen wollen oder schicken Sie uns eine E-Mail. Wir überprüfen Ihre Publikationslisten auf geeignete Titel und unterstützen Sie bei der Klärung Ihrer Rechte.

Werke, die nach dem 01.01.2014 veröffentlicht wurden oder werden

Mit Wirkung vom 01.01.2014 hat der Gesetzgeber ein unabdingbares Zweitveröffentlichungsrecht der Urheberin/des Urhebers wissenschaftlicher Beiträge, die im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschung entstanden und in einem wenigstens zweimal jährlich erscheinenden Periodikum veröffentlicht wurden, geschaffen. Hinsichtlich der öffentlichen Förderung gilt die Einschränkung, dass es sich um öffentliche Drittmittel handeln muss, so dass Beiträge im Zusammenhang mit aus Grundmitteln finanzierter Forschungstätigkeit oder rein didaktischer Tätigkeit das Zweitveröffentlichungsrecht nicht zur Entstehung gelangen lassen.

Liegen jedoch die Voraussetzungen für eine Entstehung des Zweitveröffentlichungsrechts vor, darf die Urheberin/der Urheber seinen wissenschaftlichen Beitrag in der akzeptierten Manuskriptversion, also der Version nach Durchlaufen des Qualitätsprüfungsprozesses aber noch vor Übertragung ins Verlagslayout, zu nicht gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich machen oder zugänglich machen lassen, sobald seit dem Tag der Erstveröffentlichung ein Jahr verstrichen ist. Es besteht keine Zweitveröffentlichungspflicht. Entscheidet sich die Urheberin/der Urheber für eine Zweitveröffentlichung muss sie/er dazu die Quelle der Erstveröffentlichung angeben. Eine Zweitveröffentlichung im Repositorium ist also in diesen Fällen rechtlich möglich.

Quelle: open-access.net