Studiengangentwicklung an der TH Wildau
Neue Studiengänge können auf Initiative der Fachbereiche, der Hochschulleitung oder externer Partner*innen entstehen. Dabei werden die Initiator*innen vom Zentrum für Studium und Lehre sowie vom Zentrum für Qualitätsmanagement umfassend bei der (Weiter-)Entwicklung unterstützt.
Der Startpunkt jeder Studiengangentwicklung ist ein klar definierter Entscheidungsprozess. Sobald die Idee für einen neuen Studiengang entstanden ist, ein bestehender Studiengang ersetzt oder wesentlich überarbeitet werden soll, wird ein Eckpunktepapier erstellt.
Dieses Dokument dient als konzeptionelle Grundlage und fasst die wesentlichen Eckdaten und Zielsetzungen des geplanten Studiengangs zusammen.
Ein Eckpunktepapier ist in folgenden Fällen erforderlich:
Es gibt eine neue Idee für einen Studiengang.
Ein bestehender Studiengang soll eingestellt und durch einen neuen ersetzt werden.
Ein Studiengang erfährt eine wesentliche inhaltliche Überarbeitung (anzeigepflichtige Änderung).
Nach der Erstellung des Eckpunktepapiers erfolgt die Freigabe zum Projektstart durch das Präsidium und den Fachbereichsrat. Erst mit diesem Beschluss beginnt die eigentliche Ausarbeitung des neuen Studiengangs.
Handelt es sich lediglich um kleinere Anpassungen auf Modulebene ohne grundlegende Änderungen, genügt eine SPO-Änderung (Studien- und Prüfungsordnung), die ausschließlich vom Fachbereichsrat beschlossen wird.
Studiengänge gestalten – Prozess, Beratung, Materialien
VerfahrenBereich öffnenBereich schließen
Die Entwicklung eines neuen Studiengangs an der Technischen Hochschule Wildau folgt einem strukturierten Prozess, der mehrere Phasen umfasst und von verschiedenen Gremien und Akteur*innen begleitet wird. Die Initiative für die Einrichtung eines neuen Studiengangs kann durch die Fachbereiche, die Hochschulleitung oder externe Partner*innen erfolgen.
Zunächst wird ein Eckpunktepapier (siehe Downloadbereich) erstellt, das als Grundlage für den Projektstart dient. Dieses Dokument wird nach einer ersten Bewertung sowohl vom Fachbereichsrat als auch vom Präsidium beschlossen.
Im nächsten Schritt erfolgt die detaillierte Ausarbeitung des Konzepts, wobei verschiedene Stakeholder der Hochschule eine Stellungnahme zu dem entwickelten Eckpunktepapier einreichen können. Neben dem Eckpunktepapier werden auch die Studien- und Prüfungsordnung sowie die Modulbeschreibungen erstellt. Nach Abschluss dieser Arbeiten wird der Studiengang zur Genehmigung vorgelegt. Der Fachbereichsrat und das Präsidium bewerten den entwickelten Studiengang, geben ihre Zustimmung und leiten die finalen organisatorischen Schritte zur Einrichtung des Studiengangs ein.
Sobald alle institutionellen und technischen Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Studiengang offiziell etabliert und für Studierende geöffnet. Die Konzeption und Weiterentwicklung von Studiengängen ist eine zentrale Aufgabe der Fachbereiche und Studiengänge. Das Zentrum für Studium und Lehre sowie das Zentrum für Qualitätsmanagement unterstützen die Initiator*innen bei der (Weiter-) Entwicklung der Studiengänge.
Beratung und UnterstützungsangeboteBereich öffnenBereich schließen
Bei der Einführung neuer Studiengänge sowie bei Fragen zur Weiterentwicklung bestehender Studiengänge steht Ihnen das Zentrum für Studium und Lehre (ZSL) und das Zentrum für Qualitätsmanagement (ZQM) zur Verfügung. Zu den angebotenen Hilfestellungen gehören:
Strukturierte Projektplanung – Unterstützung bei den einzelnen Phasen der Studiengangsentwicklung, von der ersten Idee bis zur Umsetzung
Projektdefinition & Zielsetzung – Gemeinsame Erarbeitung eines Projektagreements mit Analyse des Ist-Zustands, Definition des Soll-Zustands, Planung des Vorgehens und Identifikation potenzieller Risiken
Zeit- und Meilensteinplanung – Erstellung eines realistischen Zeitplans für den gesamten Entwicklungsprozess: von der Konzeption bis zur Implementierung im Curriculum, von der Prüfungsordnung bis zur ersten Immatrikulation
Strategische Orientierung – Beratung zur Ausrichtung des Studiengangs an den übergeordneten Zielen und Entwicklungsschwerpunkten der Hochschule
Partizipation & Stakeholder-Integration – Unterstützung beim Einbezug relevanter Statusgruppen und externer Partner, insbesondere bei interdisziplinären oder strategischen Querschnittsthemen
Rechtliche & formale RahmenbedingungenBereich öffnenBereich schließen
Zentrale Rechtsgrundlagen
Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG)
Das BbgHG bildet die gesetzliche Grundlage für die Organisation und Entwicklung von Studiengängen an den Hochschulen des Landes. Es regelt unter anderem die Aufgaben der Hochschulen, Studiengangsplanung, Akkreditierung und Qualitätssicherung.
→ Zum Gesetzestext auf BRAVORS
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) Brandenburg
Das MWFK stellt zentrale Dokumente und rechtliche Grundlagen zur Verfügung, die für die Studiengangentwicklung von Bedeutung sind.
→ Rechtliche Grundlagen / zentrale Do
Verordnung zur Regelung der Studienakkreditierung (StudAkkV)
Diese Verordnung konkretisiert die Akkreditierungsverfahren im Land Brandenburg:
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Erstakkreditierungen gelten für acht Jahre ab dem Semesterbeginn, in dem die Akkreditierungsentscheidung bekanntgegeben wird.
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Reakkreditierungen müssen vor Ablauf der Akkreditierung eingeleitet werden und gelten ebenfalls für acht Jahre.