Studienplatzrückgabe
Mitarbeiter am Arbeitsplatz
SACHGEBIET IMMATRIKULATION UND PRÜFUNGEN

Studienplatzrückgabe

Eine Studienplatzrückgabe liegt vor, wenn Sie sich beworben haben, aber den Studienplatz nicht annehmen bzw. zurückgeben möchten. Was Sie hierbei zu beachten haben, erläutern wir Ihnen hier.

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Studienplatzrückgabe

Sie haben sich zum Sommersemester bzw. Wintersemester beworben.

 

Bis spätestens zum 30.04. (Bewerbung zum Sommersemester) bzw. zum 31.10. (Bewerbung zum Wintersemester) ist die Rückgabe des Studienplatzes durch Einreichen des Antrages auf „Rückgabe des Studienplatzes“ möglich. Den Antrag senden Sie bitte per E-Mail an immatrikulation.pruefungen(at)th-wildau.de

 

Sollten Sie sich erst nach dem 30.04. bzw. 31.10. dafür entscheiden, den Studienplatz zurückgeben zu wollen, ist eine Exmatrikulation notwendig. Hierfür verwenden Sie bitte den Antrag auf Exmatrikulation.

 

Rückerstattung von GebührenBereich öffnenBereich schließen

Haben Sie bereits den Semesterbeitrag überwiesen, dann ist ein Antrag auf Rückerstattung unter Verwendung des unten aufgeführten Formulars zusammen mit dem Hochschulausweis "Wildauer Chipkarte"  innerhalb der oben genannten Frist auf dem Postweg einzureichen.

 

Den Antrag senden Sie an:

Technische Hochschule Wildau

Sachgebiet Immatrikulation und Prüfungen

Hochschulring 1

15745 Wildau

 

 

Bei Fragen zur Höhe des zurückerstatteten Betrags bzw. eines noch nicht erstatteten Betrags wenden Sie sich bitte an semestergebuehren(at)th-wildau.de.

Fragen zur Studienplatzrückgabe?

Sachgebiet Immatrikulation und Prüfungen

E-Mail

immatrikulation.pruefungen(at)th-wildau.de

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Tel.-Nr.: 03375 508-666