Deutschlandstipendium
Bühnenbild Deutschlandstipendium mit Geldstücken und Doktorhut

Deutschlandstipendium

Das Deutschlandstipendium, initiiert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), fördert Studierende, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt.

Kurz und knapp - Was ist das Deutschlandstipendium?

Das Deutschlandstipendium fördert seit dem Sommersemester 2011 Studierende sowie Studienanfängerinnen und Studienanfänger, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten das einkommensunabhängige Fördergeld von monatlich 300 Euro (zusätzlich zu BAföG-Leistungen) für mindestens zwei Semester und höchstens bis zum Ende der Regelstudienzeit. So können sie sich auf ihre Hochschulausbildung konzentrieren. Die 300 Euro werden zur Hälfte vom Bund und zur anderen Hälfte von Förderern und Sponsoren getragen. 

Aktuelle Ausschreibung

Ausschreibung ab WS 2023/24: Bewerbungsfrist 18.06.2023Bereich öffnenBereich schließen

Ausschreibung

für das Deutschlandstipendium ab dem Wintersemester 2023/24

Die Technische Hochschule Wildau vergibt (vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Mittel) zum Wintersemester 2023/24 mindestens 14 Deutschlandstipendien.

Bewerbungsfrist: 18. Juni 2023

7 Stipendien stehen Studierenden aller Studiengänge offen; weitere fachspezifische Stipendien richten sich an Studierende der Studiengänge Automatisierungstechnik, Automatisierte Energiesysteme (Master), Betriebswirtschaftslehre (Direktstudium), Biosystemtechnik/Bioinformatik, Maschinenbau und Physikalische Technologie/Energiesysteme.

Die Stipendien werden an Studierende vergeben, die hervorragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lassen. Die Stipendien betragen jeweils 300 Euro monatlich und werden für ein Jahr vergeben (01.09.2023-31.08.2024). Finanziert werden die Stipendien jeweils zur Hälfte aus Mitteln privater Förderinnen und Förderer und aus Mitteln des Bundes.

1. Förderfähigkeit

Förderfähig sind Studierende der TH Wildau. Bewerben können sich immatrikulierte Studierende der TH Wildau, die sich im ersten oder in einem höheren Fachsemester im Bachelor- oder Masterstudium befinden und die Regelstudienzeit nicht überschritten haben. Bewerben können sich ebenfalls Personen, die sich auf einen Studienplatz an der TH Wildau beworben haben. Ein entsprechender Nachweis ist zu erbringen.

2. Art und Umfang der Förderung

Die monatliche Förderung beträgt 300 Euro. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn Studierende eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung gemäß §§ 1 Abs. 3 oder 4 Abs. 1 S. 1 des Stipendienprogramm-Gesetzes erhalten, die mindestens 30 Euro monatlich beträgt. Stipendien bis zur Höhe von 300 Euro werden gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes nicht auf BAföG-Leistungen angerechnet.

3. Einzureichende Bewerbungsunterlagen

Mit dem Antrag auf ein Stipendium sind folgende Bewerbungsunterlagen einzureichen:

  • das ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsformular
  • ein Motivationsschreiben im Umfang von höchstens zwei Seiten mit Werdegang, persönlichen Zielsetzungen, gesellschaftliches Engagement sowie ggf. besonderen sozialen, familiären oder persönlichen Umständen
  • Immatrikulationsbescheinigung oder Nachweis der erfolgten Bewerbung für ein Studium an der TH Wildau
  • Bewerber/innen für das erste Semester im Bachelorstudium: Hochschulzugangsberechtigung mit Notendurchschnitt
    bei Bewerber/innen ab dem zweiten Fachsemester im Bachelorstudium: aktueller Notenspiegel mit Notendurchschnitt (Die Leistungen des ersten Fachsemesters müssen bereits vollständig erbracht sein.)
  • Abschlusszeugnis des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses
    sofern dieser noch nicht vorliegt: aktueller Notenspiegel und Notendurchschnitt)
    Bewerber/innen ab dem zweiten Fachsemester im Masterstudium: aktueller Notenspiegel mit Notendurchschnitt
    (Die Leistungen des ersten Fachsemesters müssen bereits vollständig erbracht worden sein.)
  • Praktikums- und Arbeitszeugnisse
  • Sprachzertifikate, Urkunden über Preise oder Auszeichnungen

4. Auswahlkriterien

Gemäß § 3 StipG werden die Stipendien nach Begabung und Leistung vergeben. Neben bisher erbrachten Leistungen werden gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen sowie besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände berücksichtigt. Auswahlkriterien sind:

1. Studienleistungen bzw. Schulleistungen

a) anhand der Durchschnittsnote der bisher erbrachten Studienleistungen oder der Hochschulzugangsberechtigung und

b) für Studierende eines Master-Studiengangs auch die Abschlussnote bzw. die Studienleistungen des vorausgegangenen Studiums

2. Gesellschaftliches Engagement

wie z.B. ehrenamtliche Tätigkeit, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen und

3. Besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände

wie z.B. Krankheiten und Beeinträchtigungen, Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger oder eigener Kinder, Fluchthintergrund oder studienbegleitende Erwerbstätigkeit.

5. Auswahlverfahren

Aus den zugelassenen Bewerbungen wählt die Stipendienauswahlkommission mit der einfachen Mehrheit der Stimmen nach den oben genannten Auswahlkriterien die Bewerbungen aus, die in die Förderung aufgenommen werden, und weitere Bewerbungen, die in einer von ihr festgelegten Rangliste nachrücken, wenn in die Auswahl aufgenommene Bewerbungen nachträglich zurückgezogen oder aus sonstigen Gründen nicht bewilligt werden können.

Der Stipendienauswahlkommission gehören kraft Amtes an:

  • die Präsidentin oder eine von dem Präsidenten bestellte Person, als Vorsitzender
  • die zentrale Gleichstellungsbeauftragte mit beratender Stimme
  • der/ die für das Deutschlandstipendium an der TH Wildau Verantwortliche

Folgende Mitglieder der Stipendienauswahlkommission werden auf Vorschlag der Präsidentin oder des Präsidenten durch den Senat gewählt:

  • zwei Professorinnen oder Professoren (je ein Mitglied pro Fachbereich),
  • eine Studierende oder ein Studierender
  • eine wissenschaftliche Mitarbeiterin oder ein wissenschaftlicher Mitarbeiter.

Bewilligung

Der Career Service der TH Wildau bewilligt gemäß § 6 Abs. 1 StipG im Auftrag der Präsidentin oder des Präsidenten die Stipendien auf der Grundlage der Auswahlentscheidung der Stipendienauswahlkommission. Die rangbesten Nominierten werden schriftlich informiert. Die nicht ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber erhalten vom Career Service der TH Wildau schriftlich einen Ablehnungsbescheid.

Bewerbung

Bewerbungen sind im Zeitraum vom 24. Mai bis 18. Juni 2023 möglich. Nicht fristgemäß eingegangene Bewerbungen bleiben unberücksichtigt. Vorsätzliche unwahre Angaben führen zum Ausschluss vom Verfahren.

Bitte erstellen Sie aus Ihren Bewerbungsunterlagen inkl. Bewerbungsformular eine PDF-Datei, bennennen Sie diese nach dem Schema Nachname_Vorname_DS2023 und senden Sie sie an deutschlandstipendium(at)th-wildau.de.

Download Bewerbungsformular

Allgemeine Fragen zum Deutschlandstipendium

Welche Ziele werden mit dem Deutschlandstipendium verfolgt?Bereich öffnenBereich schließen

Mit dem Deutschlandstipendium unterstützt die Bundesregierung seit 2011 begabte und motivierte Studierende. Gleichzeitig sollen Alumni, Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen und Vereine angeregt werden, mit ihrem Beitrag engagierte Studierende zu unterstützen. Auf diesem Weg sollen herausragende Leistungen und gesellschaftliches Engagement honoriert und das Verantwortungsbewusstsein der Gesellschaft für Bildung und Begabung gestärkt werden.

Wie hoch ist die Förderung und wer trägt sie?Bereich öffnenBereich schließen

Das Deutschlandstipendium beträgt 300 Euro pro Monat. 150 Euro davon übernehmen private Förderer wie Unternehmen, Stiftungen, Alumni oder andere Privatpersonen. Die anderen 150 Euro trägt der Bund. Die Hochschulen zahlen das Deutschlandstipendium direkt an die Stipendiatinnen und Stipendiaten aus. Die Förderung ist einkommensunabhängig und kann zusätzlich zum BAföG bezogen werden. 

Welche Vorteile hat das Deutschlandstipendium?Bereich öffnenBereich schließen

Das Deutschlandstipendium setzt Impulse für herausragende Leistungen und trägt so zur Sicherung der Fachkräftebasis im späteren beruflichen Umfeld bei. Darüber hinaus stärkt es das Miteinander im regionalen Umfeld: Bund, Förderer und Hochschule unterstützen gemeinsam junge Menschen bei der Entwicklung ihrer Talente. So können sie sich in vollem Umfang auf ihr Studium konzentrieren. Durch die entstehenden Netzwerke werden frühzeitig Kontakte zwischen späteren Hochschulabsolventinnen und -absolventen und Unternehmen geknüpft.

Wer entscheidet über die Vergabe der Stipendien?Bereich öffnenBereich schließen

Über die Vergabe der Stipendien entscheidet einmal im Jahr die Stipendienauswahlkommission. Sie bewertet die eingegangenen Bewerbungen anhand der in der Satzung zum Deutschlandstipendium festgelegten Kriterien (Leistung, gesellschaftliches Engagement, besondere persönliche Umstände). Die Satzung finden Sie hier: Satzung_Deutschlandstipendium.pdf

Die Stipendienauswahlkommission für den Bewilligungszeitraum Wintersemester 2023/24 und Sommersemester 2024 setzt sich wie folgt zusammen:

Präsidentin der TH Wildau: Frau Prof. Dr. Ulrike Tippe

Vertreterin für den Fachbereich WIR: Frau Prof. Dr. Verena Klapschus

Vertreter für den Fachbereich INW: Herr Prof. Dr. Jens Berding

Akademischer Mitarbeiter/ Akademische Mitarbeiterin: Herr Dr. Ron van de Sand

Studentische Vertreterin: Frau Solange Kouakou

Gleichstellungsbeauftragte: Frau Dr. Andrea Böhme

Verantwortliche für das Deutschlandstipendium (Interimskoordination): Frau Dr. Sarah Schneider

Wann wird die Auschreibung für die Stipendien veröffentlicht?Bereich öffnenBereich schließen

Die Ausschreibung für Stipendien für das Wintersemester 2023/24 und Sommersemester 2024 finden Sie hier!


	Dr. Beate Schappach

Dr. Beate Schappach Dr. Beate Schappach

Tel.: +49 3375 508 698
Mail: beate.schappach@th-wildau.de
Haus 13, Raum 028

Zum Profil

Zahlen und Fakten zum Deutschlandstipendium

  • größte öffentlich-private Bildungspartnerschaft in Deutschland
  • eingeführt 2011
  • deutschlandweit rund 28.200 Stipendiatinnen und Stipendiaten 
  • über 7.000 Förderer bundesweit
  • Beteiligung von insgesamt 312 Hochschulen 
  • Fast ein Prozent der Studierenden erhielten ein Deutschlandstipendium

Stand 2019, Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung