Fristen zum Sommersemester 2023
Bachelor- und Master-Studiengänge (Bewerbung zum 1. Fachsemester oder höheren Fachsemester)
Die Bewerbung zum 1. Fachsemester ist im Sommersemester nur für ausgewählte Master-Studiengänge möglich.
Die Information, ob ein Bachelor- oder Master-Studiengang zulassungsbeschränkt oder zulassungsfrei ist, erhalten Sie über die entsprechende Verlinkung. Bitte beachten Sie dann die zutreffende Bewerbungsfrist.
Bewerbungsfrist |
Einschreibefrist |
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15.12.2022 - 31.03.2023 |
15.12.2022 - 31.03.2023* |
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Bewerbung über uni-assist e.V. |
15.12.2022 - 15.01.2023 |
15.12.2022 - 31.03.2023 |
Bewerbung für ein höheres Fachsemester |
15.12.2022 - 15.01.2023 |
siehe Zulassungsbescheid |
Stand: 02. Dezember 2022 |
* Eine vorläufige Immatrikulation für das Sommersemester 2023 ist gemäß der Verfügung der Präsidentin P07 - 2022 bis zum 31. März 2023 unter den folgenden Voraussetzungen möglich:
1. Bis zum 10. März 2023 sind alle Prüfungsleistungen aus einem Bachelorstudium abzulegen und die Bachelorarbeit ist abzugeben.
2. Die Bewerbung für den gewünschten Masterstudiengang ist bis zum 31. März 2023 an der TH Wildau eingegangen.
Der Nachweis, dass die Bachelorarbeit bis zum 10. März 2023 abgegeben wurde, muss bis zum 31. März 2023 im Sachgebiet Immatrikulation und Prüfungen vorliegen.
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Vorteile einer frühestmöglichen Bewerbung
Der Vorlesungsbeginn ist der 13. März 2023. Prüfungen und die inhaltliche Wissensvermittlung richten sich auf den Vorlesungsbeginn aus. Je eher wir Ihre vollständigen Unterlagen erhalten, uns der elektronische Nachweis der gesetzlichen Krankenkasse* über Ihren Versicherungsstatus vorliegt und je zügiger Sie den Semesterbeitrag überweisen, desto schneller können wir Sie immatrikulieren.
Für eine rechtzeitige Immatrikulation zum Semesterbeginn (01. März) empfehlen wir eine Bewerbung bis spätestens 15. Januar 2023 und eine Einschreibung bis spätestens 10. Februar 2023.
Spätestens mit Ihrer Bewerbung an der TH Wildau sollten Sie sich um eine Wohnung in der Nähe der TH Wildau bemühen, sofern Sie daran Interesse haben. Auch hier gilt: Je früher, umso besser.
* Sind sie privat versichert, müssen Sie sich an eine beliebige gesetzliche Krankenkasse wenden. Diese prüft die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht und sendet die elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus direkt an die TH Wildau.