Beruflich Qualifizierte Bewerber gem. § 9 Abs. 2 Brandenburgisches Hochschulgesetz
Studienbewerberinnen und Studienbewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung können gemäß § 9 Abs. 2 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes zum Studium zugelassen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:
- bestandene Meisterprüfung oder
- Fortbildungsabschluss gem. Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung ab 400 Unterrichtsstunden oder
- vergleichbare Qualifikation (bezogen auf Meisterprüfung/Fortbildungsabschluss) aufgrund Fortbildungsmaßnahme für Berufe im Gesundheitswesen oder im Bereich der sozialpflegerischen/pädagogischen Berufe oder
- Befähigungszeugnis für den Schiffsdienst gem. Schiffsoffiziers-Ausbildungsverordnung ab 400 Unterrichtsstunden oder
- Abschluss einer Fachschule in öffentlicher Trägerschaft oder einer staatlich anerkannten Fachschule in freier Trägerschaft oder
- Abschluss Sekundarstufe I oder vergleichbarer Abschluss und einer für das Studium geeigneten abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer danach mindestens zweijährigen Berufserfahrung.
Bewerbungsunterlagen
Die zur Bewerbung erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie aus den entsprechenden Hinweisen im TH-Online-Portal der Technischen Hochschule Wildau. Bitte keine Schnellhefter, Sichthüllen, Mappen o. ä. verwenden.
Nachfolgend sind alle Unterlagen aufgeführt, die für Ihre Bewerbung erforderlich sein könnten:
- ein farbiges Passbild (3x4 cm, keine Kopie, kein Scan, kein Schwarz-Weiß-Foto)
- aktueller tabellarischer Lebenslauf
- Kopie des Personalausweises oder der Geburtsurkunde
- Elektronische Mitteilung über Ihren Versicherungsstatus (M10): Wir benötigen von einer gesetzlichen Krankenkasse die elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus (M10).
- Gesetzlich krankenversichert: Kontaktieren Sie bitte Ihre gesetzliche Krankenkasse. Die gesetzliche Krankenkasse sendet dann die erforderliche Meldung direkt an uns. Die Versichertenkarte oder eine schriftliche Mitgliedsbescheinigung sind nicht ausreichend. Ohne die elektronische Bestätigung Ihrer Krankenkasse über den Status Ihrer Krankenversicherung können Sie nicht eingeschrieben werden.
- Privat krankenversichert: Kontaktieren Sie eine beliebige gesetzliche Krankenkasse. Diese prüft die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht und sendet die entsprechende elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus (M10) direkt an uns.
- amtlich beglaubigter Nachweis der bestandenen Meisterprüfung oder
- amtlich beglaubigter Nachweis der mittleren Reife (Sekundarstufe I)
- amtlich beglaubigter Nachweis einer geeigneten abgeschlossenen Berufsausbildung (Prüfungszeugnis und Berufsschulabschlusszeugnis)
- amtlich beglaubigter Nachweis einer mindestens zweijährigen Berufserfahrung (Arbeitszeugnis mit Tätigkeitsbeschreibung) oder
- amtlich beglaubigter Nachweise einer anderen Qualifikation gemäß § 9 Abs. 2 Brandenburgisches Hochschulgesetz
- ggf. amtlich beglaubigter Nachweis über einen bereits vorliegenden Hochschulabschluss
- ggf. Exmatrikulationsbescheinigung aller Studienzeiten mit Angabe der Hochschulsemester
- ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihrer bisherigen Hochschule
- ggf. Bescheinigung über den Zeitraum des Dienstes
- amtlich beglaubigter Nachweis der Berufstätigkeit in Deutschland (nur für die berufsbegleitenden Studiengänge)
- ein adressierter und mit 1,60 € frankierter Briefumschlag (A4) für die eventuelle Rücksendung der Bewerbungsunterlagen, andernfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach Ablauf des Auswahlverfahrens vernichtet
Amtliche Beglaubigungen werden von folgenden Stellen anerkannt: Notariate, Urkundenstellen der Kreis-, Stadt- oder Gemeindeverwaltungen und die Schulen von der das Zeugnis ausgestellt wurde.
Hinweise zum Zweitstudium
Haben Sie bereits ein grundständiges Studium erfolgreich abgeschlossen und möchten sich erneut für einen grundständigen Bachelor-Studiengang bewerben, dann beachten Sie die Hinweise zum Zweitstudium.