Sommersemester 2021 - Hygienemaßnahmen
Hinweise zum Coronoa-Virus

Sommersemester 2021 - Hygienemaßnahmen

Welche Regelungen gelten für die Prüfungszeit im Sommersemester 2021? Hier gibt es wichtige Informationen.

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Besondere Regularien und Vorkehrungen

Wie sehen die Regularien genau aus?Bereich öffnenBereich schließen

  • In den Gebäuden der TH Wildau (Flure, Foyers) sind lt. der aktuell gültigen Umgangsverordnung des Landes Brandenburg medizinische Gesichtsmasken zu tragen, bspw. OP- Masken oder FFP2-Masken.
  • Es wird Desinfektionsmittel für Hände oder zum selbstständigen Reinigen der Tische bereitgestellt.
  • Bei Räumen mit automatischer Lüftungsanlage ist für eine ausreichende Lüftung gesorgt. Bei allen anderen Räumen muss eine „Stoßlüftung“ nach ca. 45 Minuten erfolgen.
  • Die Raumplanung berücksichtigt die geltenden Abstandsgebote. Sie finden sie hier: [LINK]
  • Vor und nach den Prüfungen sind alle Beteiligten angehalten, Grüppchenbildungen zu vermeiden und den Campus schnellstmöglich zu betreten und wieder zu verlassen.
  • Die Web-App zur Kontaktnachverfolgung ist obligatorisch. Betritt jemand einen Raum, muss sich in die Web-App eingeloggt werden. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.th-wildau.de/kontaktnachverfolgung

Muss bei der Belegung der Sitzplätze etwas beachtet werden?Bereich öffnenBereich schließen

Bei der Belegung der Sitzplätze beginnen Sie bitte mit der letzten Reihe und belegen die Plätze nacheinander „von hinten nach vorne“, um unnötige Begegnungen zu vermeiden. Wir bitten die Prüfenden, auf die Einhaltung dieses Ablaufs sorgfältig zu achten und einzuwirken.

Bitte achten Sie darauf, in festbestuhlten Vorlesungsräumen nur die nummerierten Plätze zu benutzen. In den lose bestuhlten Prüfungsräumen entspricht die Anzahl der Plätze der maximal möglichen Belegung. Bitte verändern Sie die vorhandene Möblierung nicht. Sollten sich mehr Personen in den Prüfungsräumen aufhalten als zulässig, muss die Prüfung abgebrochen werden.

Ist Essen und Trinken während der Prüfung erlaubt?Bereich öffnenBereich schließen

Ja, beides ist problemlos möglich. Achten Sie lediglich darauf, Ihre Kommiliton/-innen nicht zu stören

Sind Toilettengänge während der Prüfung erlaubt?Bereich öffnenBereich schließen

Selbstverständlich. Bedenken Sie jedoch bitte, dass auch bei einem erforderlichen Gang zur Toilette die Abstände von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten werden und Sie ihre Maske ggbfs. wieder aufsetzen.

Was geschieht bei Regelverstößen gegen die Hygienestandards?Bereich öffnenBereich schließen

Die Einhaltung der Hygienestandards während der Prüfung obliegt der Prüfungsaufsicht und wird stichprobenartig regelmäßig kontrolliert.

Die Prüfungsaufsicht ist verpflichtet, auf die Einhaltung zu achten und in jedem Einzelfall auf entsprechende Verstöße hinzuweisen. Gemäß der Verfügung P06-2020 wird das Hausrecht in dieser Situation auf die Prüfungsaufsicht übertragen. Somit hat sie im Falle von Verstößen, die trotz Hinweis nicht behoben werden, das Recht, Studierende von der Prüfung auszuschließen.

Sollte dieser Ausschluss nicht befolgt werden, kann die Prüfungsaufsicht über den Kanzler Thomas Lehne telefonisch unter 0151 42653149 Unterstützung durch die Präsidentin oder durch einen von ihr benannten Vertreter aus dem Präsidium anfordern.

Im Fall, dass umgekehrt Studierende Verstöße gegen die Hygienestandards durch die Prüfungsaufsicht feststellen und diese gegebenenfalls auch nach Hinweisen durch die Studierenden den Verstoß nicht behebt, haben auch die Studierenden die Möglichkeit, sich unter der genannten Telefonnummer zu melden. Sie erhalten dann ebenfalls vor Ort Unterstützung durch die Präsidentin oder einen von ihr benannten Vertreter aus dem Präsidium.

Es ist zu hoffen, dass die genannten Szenarien, die im Extremfall auch zu einem Abbruch der Prüfung führen können, nicht eintreten. Deswegen ist es so wichtig, dass alle Beteiligten (Studierende und Prüfungsaufsichten) gegenseitig auf die Einhaltung der Regeln achten. Sie leisten damit alle einen entscheidenden Beitrag, um die für alle Studierenden stressbehaftete Situation angemessen und so sicher wie möglich zu bewältigen.

Bitte verhalten Sie sich solidarisch und verantwortungsbewusst.

Dürfen Studierende oder Lehrkräfte auf fehlende Masken hingewiesen werden?Bereich öffnenBereich schließen

Ja. Gehen Sie bei Verstößen, die sich nicht direkt klären lassen, auch auf die Dekanin oder den Dekan des jeweiligen Fachbereichs zu. Es dürfen auch keine Nachteile entstehen, wenn bspw. Studierende Prüfende darauf hinweisen.

Stellt die TH Wildau medizinische Masken zur Verfügung?Bereich öffnenBereich schließen

Ja, die blau-weißen OP- sowie auch einige FFP2-Masken können Studierende an der Pförtnerei, Haus 13, entgegennehmen, um ihre Prüfungen durchzuführen. Auch die Dekanate verfügen über eine Grundausstattung an OP-Masken.

Ein ärztliches Attest entbindet mich von der Maskenpflicht. Darf ich teilnehmen?Bereich öffnenBereich schließen

Ja, dürfen Sie. Bitte beachten Sie jedoch das folgende Vorgehen:

  • Melden Sie sich mindestens 3 Werktage vor der Prüfung im für Sie zuständigen Dekanat.
  • Das Dekanat versucht einen separaten Raum zu organisieren, in dem Sie die Prüfung separat und beaufsichtigt schreiben können.

Hygienekonzept & Hygienemaßnahmen

Wo finde ich das Hygienekonzept der TH Wildau?Bereich öffnenBereich schließen

Das Hygienekonzept finden Sie hier: KLICK. Es ist darüber hinaus auch in der rechten Spalte der Corona-Webseite verlinkt.

Welche Hygienestandards gelten an der TH Wildau?Bereich öffnenBereich schließen

An der TH Wildau gelten folgende Hygienestandards:

  • Einhaltung eines Mindestabstands auf dem Campus und in den Gebäuden zwischen einzelnen Personen von mindestens 1,5 m. Für den Fall, dass die Einhaltung des Mindestabstands z. B. aufgrund der räumlichen Situation oder der Art der Tätigkeiten nicht sicher gewährleistet werden kann, muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine Kompensation durch erhöhte Schutzmaßnahmen möglich ist. Diese zusätzlichen Bedarfe sind über die Dekanin bzw. den Dekan an die Hochschulleitung zu melden. Die Hochschulleitung ist bestrebt, die Erfüllung dieser Anforderungen zu unterstützen. Sollten die gemeldeten Bedarfe jedoch z. B. aufgrund von Lieferengpässen nicht gedeckt werden können, kann die jeweilige Lehrveranstaltung bzw. Prüfung nicht vor Ort stattfinden und muss auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.
  • Die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln erfolgt durch die Hochschule.
  • Innerhalb der Gebäude der Hochschule ist ab 23.01.2021 das Tragen medizinischer Gesichtsmasken(OP-Masken oder FFP2-Masken) verpflichtend. In Büros und Laboren, die von einem fest definierten Personenkreis genutzt werden, kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden, sofern der Mindestabstand zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von 1,5 m gewahrt und für eine regelmäßige Belüftung gesorgt wird.
  • In Präsenzveranstaltungen entfällt die Maskenpflicht (seit 16.6.2021) auch in geschlossenen Räumen (Lehrveranstaltungen und Prüfungen), sobald die Studierenden ihren festen Sitzplatz eingenommen haben. Wird der feste Sitzplatz verlassen, ist die Maske wieder aufzusetzen.

Allgemeine Informationen rund um das Thema Mund-Nasen-Schutz finden Sie hier.

Des Weiteren hat das Land Brandenburg am 12. Juni 2020 eine Verordnung für den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 erlassen, für welche es bei Ordnungswidrigkeiten ebenso einen Bußgeldkatalog gibt.

Welche Hygienemaßnahmen sollte ich allgemein beachten?Bereich öffnenBereich schließen

Grundsätzlich ist unerlässlich, dass wir alle uns an die geltenden Abstands- und Hygieneregeln halten.

  • AHA+L+A
    Abstand – mindestens 1,5 m, auch außerhalb der Räumlichkeiten
    Hygieneregeln – Hände regelmäßig mindestens 20 Sekunden mit Seife waschen und Hust- und Niesetikette beachten
    MAske – Tragen Sie in den Räumlichkeiten eine medizinische Maske. Das muss eine OP- oder FFP2-Maske sein.
    Lüften – Lüften Sie regelmäßig jede Art von Räumlichkeit so gut es geht: Büros, Seminarräume, Hörsäle etc.
    App – Installieren Sie auf freiwilliger Basis die Corona-Warn-App der Bundesregierung. Sie ermöglicht die Kontaktnachverfolgung und dadurch, Kontaktketten zu durchbrechen.

Maskenpflicht & Kontaktnachverfolgung

Ist eine Kontaktnachverfolgung an der TH Wildau notwendig?Bereich öffnenBereich schließen

Aufgrund einer Änderung der aktuell gültigen Eindämmungsverordnung in §25 entfällt die Kontaktnachverfolgung für Hochschulen ab dem 9. Februar 2022. Es besteht somit ab sofort keine Pflicht mehr, unsere WebApp zur Kontaktnachverfolgung zu nutzen. Auf freiwilliger Basis kann diese dennoch weitergenutzt werden. Eine ebenso gute Alternative, die ebenfalls – und über den Hochschulkontext hinaus – auf freiwilliger Basis genutzt werden kann, ist die CoronaWarnApp der Bundesregierung und des RKI.

Gibt es eine Maskenpflicht?Bereich öffnenBereich schließen

Generell gilt: In allen anderen Räumlichkeiten (Flure, Foyers etc.) der TH ist das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske oder FFP2-Maske (ohne Ventil)) verpflichtend! Der Einsatz einer FFP2-Maske (ohne Ventil) wird darüber hinaus dringend empfohlen.

Es gilt der Grundsatz, dass Mitarbeitende in ihren Büros oder Laboren nicht in die Lage kommen sollen, die Abstandsregeln verletzen zu müssen. In diesem Sinne wird dringend empfohlen, die Möglichkeiten des Homeoffice zu nutzen, um die Belegung der Räumlichkeiten entsprechend zu reduzieren. Wenn die Abstandsregeln aufgrund einer dringend erforderlichen höheren Belegung der Räumlichkeiten oder der Art der Tätigkeiten nicht eingehalten werden können, muss im Einzelfall eine Kompensation durch zusätzliche Schutzmaßnahmen geprüft werden (bspw. Beantragung von Plexiglasscheiben).

Büros und Labore

In Büros und Laboren, die von einem fest definierten Personenkreis genutzt werden, kann auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden, sofern der Mindestabstand zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von 1,5 m gewahrt und für eine regelmäßige Belüftung gesorgt wird.

Präsenz-(lehr-)veranstaltungen

Die Maskenpflicht gilt auch für Präsenzveranstaltungen in geschlossenen Räumen (Lehrveranstaltungen und Prüfungen).

Müssen auch Getestete, vollständig Geimpfte und Genesene eine Maske tragen?Bereich öffnenBereich schließen

Ja, die geltenden Richtlinien zur Maskenpflicht und dem Abstandsgebot sind auch für diese Personengruppen weiterhin gültig.