Infos für Ausbildende
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Öffentliche Verwaltung Brandenburg

Infos für Ausbildende

Über die Ausbilderzertifizierung

Die Vermittlung theoretischen Wissens seitens der Hochschule bildet das Grundgerüst für ein fachlich sicheres Arbeiten. Um jedoch auch später erfolgreich und konstruktiv arbeiten zu können, ist die berufspraktische Ausbildung mit der entsprechenden Betreuung entscheidend. Diese praktische Ausbildung besteht im Wesentlichen aus vier Praktika zu je 13 Wochen. In dieser Zeit werden die Studierenden gemäß § 16 Abs. 5 Ausbildungs- und Prüfungsordnung des gehobenen Dienstes (APOgD) von qualifizierten Ausbilderinnen und Ausbildern angeleitet.

Folgende Voraussetzungen müssen seitens des Ausbildenden für die Betreuung erfüllt sein:

  • mindestens ein Bachelor- oder ein gleichwertiger Abschluss (zum Beispiel der an einem kommunalen Studieninstitut erworbene Abschluss „Verwaltungsfachwirt“ beziehungsweise die an einem kommunalen Studieninstitut mit Erfolg abgelegte „Angestelltenprüfung II“)
  • mindestens in eine Stelle im gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst oder in einer vergleichbaren Position
  • mindestens drei Jahre Berufserfahrung im gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst oder in einer vergleichbaren Position, vorzugsweise im konkreten Praxisbereich
  • gültige Ausbilderzertifizierung

Die geltenden Praktikumsordnungen für die Studiengänge Öffentliche Verwaltung Brandenburg (ÖVBB) und Verwaltungsinformatik Brandenburg (VIBB) legen in § 3 (6) bzw. § 3 (5) die hinreichenden Bedingungen für die verantwortliche Betreuung von ÖVBB- bzw. VIBB-Praktikantinnen und -Praktikanten fest. Diese bestehen einerseits in fachbezogenen Anforderungen (s.o.) an die Ausbilderinnen und Ausbilder sowie andererseits darin, dass eine Ausbilderzertifizierung der TH Wildau erfolgreich absolviert wurde. Eine Spezifikation der Ausbilderzertifizierungen erfolgt darin ausdrücklich nicht.

Sie können also unabhängig davon, ob Sie zukünftig ÖVBB- oder VIBB-Studierende betreuen werden, an einer der angebotenen Zertifizierung teilnehmen und erfüllen damit die geforderten Kriterien.

Die Zertifizierung ist eine eintägige Schulung, die in der Regel in den Räumlichkeiten der TH Wildau stattfindet. Nach 5 Jahren ist eine Re-Zertifizierung erforderlich. Die Hochschule erhebt für die Ausbilderzertifizierung keine Gebühr.

Neue Termine für die Ausbilderzertifizierung werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Die nächste Ausbilderzertifizierung findet als ONLINE-Veranstaltung am

17. Januar 2023 (von 8.15 bis ca. 16 Uhr) statt.

Anmeldefrist ist der 14. Dezember 2022.

Mehrere Zertifizierungen (an der TH Wildau und online) sind für den Zeitraum von Ende Mai bis August 2023 geplant.

 

Die Zertifizierungen und Rezertifizierungen finden weiterhin gemeinsam statt.

 

Sofern Sie Übersichten über bisherige Zertifizierungen Ihrer Mitarbeiter_innen in Ihrem Hause benötigen, können Sie sich an Frau Birkner wenden.

 

Tel.: 03375 508-837

Fax:  03375 508-660

E-Mail: birkner(at)th-wildau.de

 

Bitte Verwenden Sie für die Anmeldung folgendes Formular: Formular für die Anmeldung zur Ausbilderzertifizierung.

 

 

 

Kontakt Janine Birkner Janine Birkner

Tel.: +49 3375 508 837
Mail: janine.birkner@th-wildau.de

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