Ab 1. März 2021: Neue Dienstvereinbarung „Arbeitszeit“
Ab 1. März gilt für akademisches und nicht-akademisches Personal eine neue Dienstvereinbarung (DV) zur Arbeitszeit. Die neuen Regelungen lösen damit die bisherigen Dienstvereinbarungen für akademisches bzw. nicht-akademisches Personal ab. Welche Veränderungen es gibt und wie sich die neue DV von den alten unterscheidet, erfahren Sie in der News.
„Zusammen mit dem Präsidium sowie den Personalräten für akademisches und nicht-akademisches Personal ist es uns auch unter erschwerten Corona-Bedingungen in den letzten Monaten gelungen, eine neue Dienstvereinabrung zur Arbeitszeit zu erstellen. Dafür möchte ich allen Beteiligten sehr herzlich danken“, sagt Roger Faulhaber, Vorsitzender des Gesamtpersonalrats.
„Die Verhandlungen der vergangenen Monaten waren aus Sicht des Präsidiums stets von dem deutlichen Willen geprägt, gemeinsam und im Sinne aller Beteiligter ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen. Aus meiner Sicht ist das mit der ab 1. März geltenden neuen Dienstvereinbarung Arbeitszeit gelungen“, sagt Thomas Lehne, Kanzler, stellvertretend für das Präsidium.
Änderungen gibt es in folgenden Bereichen:
- Geltungsbereich
- Regelarbeitszeit und Pausen
- Kernzeit bzw. gemeinsame verbindliche Arbeitszeit
- Gleitzeit
- Arbeitszeitausgleich
Eine detaillierte Gegenüberstellung der Veränderungen finden Sie in der PDF (Login-Daten erforderlich).
„Sobald die neue Dienstvereinbarung am 1. März in Kraft tritt, werden wir noch einmal darüber informieren und sie über diesen Kanal auch veröffentlichen“, sagt Roger Faulhaber.

Fachlicher Ansprechpartner
Dipl.-Wirtsch.infor. (FH) Roger Faulhaber
Wildau Institute of Technology e.V.
Redaktioneller Ansprechpartner
Sebastian Stoye
Zentrum für Hochschulkommunikation
Interne Kommunikation & Referent der Präsidentin
Tel.: +49 3375 508 340
Mobil-Tel.: +49 15679 158557
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