Die Aufstellung des Gleichstellungsrats ist in der Grundordnung der TH Wildau niedergeschrieben.
Die Aufgaben des Gleichstellungsrats als Beratungsgremium bestehen in der Entwicklung von strategischen Zielen im Bereich der Gleichstellung und Familienfreundlichkeit sowie in der Überprüfung, Koordination und Begleitung der im Gleichstellungskonzept formulierten Maßnahmen und Ziele der Hochschule.
Dem Gleichstellungsrat gehören an: die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte Frau Böhme, die dezentralen Gleichstellungbeauftragten Frau Schumann (INW) und Frau Bösener (WIR), die Familienbeauftragte (Frau Schmid), die Beauftragten für Behinderung (Frau Wenger, Herr Sippel), die Beauftragte für Antidiskriminierung (Frau Steinborn) sowie die Vertretungen des Präsidiums (Herr Lehne), des Personalrates (Herr Almus), der Studierenden und beider Fachbereiche Herr Neumann (INW), Herr Müller (WIR)).
Aus dem Gleichstellungsrat haben sich 3 individuelle Arbeitsgruppen gebildet:
- die Arbeitsgruppe für den gendergerechten Sprachgebrauch
- die Arbeitsgruppe für das Gleichstellungskonzept
- die Arbeitsgruppe für die Geschäftsordnungen des Gleichstellungsrats
Das folgende Schaubild zeigt die aktuellen Mitglieder des Gleichstellungsrates. Aktuell gibt es Änderungen in der Besetzung des Gleichstellungsrates, weshalb das Schaubild in naher Zukunft überarbeitet wird.