Die Schwerbehindertenvertretung steht für Sie als Vertrauensperson von Arbeitnehmerseite zur Seite.
Wie der Personalrat, vertritt der gewählte Schwerbehindertenbeauftragte als Vertrauensperson die Interessen von Kollegen im Betrieb. Dabei steht die Vertrauensperson (schwer-)behinderten Kollegen beratend und unterstützend zur Seite. Sie überwacht, ob bestehende Gesetze und Verordnungen eingehalten werden, beantragt Maßnahmen, die (schwer-)behinderten Arbeitnehmern in Ihrem Betrieb dienen, nehmen Anregungen und Beschwerden von (schwer-)behinderten Kollegen entgegen und wirken auf eine Lösung hin. Im Unterschied zu dem durch den Arbeitgeber bestellten Inklusionsbeauftragten, vertritt der gewählte Schwerbehindertenvertreter als Vertrauensperson die Interessen der Arbeitnehmer.
In dieser Funktion kann der Behindertenbeauftragte an den Sitzungen des Personalrats teilnehmen und hat hier die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Peronalrat Themen, die (schwer-)behinderte Kollegen betreffen, zu erörtern und in die richtigen Wege zu leiten. Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung sind gemeinsam für die Belange von (schwer-)behinderten Menschen verantwortlich.
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