Exmatrikulation

Exmatrikulation

Eine Exmatrikulation kann auf eigenen Antrag oder von Amts wegen durch die Technische Hochschule Wildau erfolgen.

Mit der Exmatrikulation endet die Mitgliedschaft an der Technischen Hochschule Wildau, somit ist ein Ablegen von Prüfungen und das Benutzen des Studentenausweises nicht mehr möglich.

Auf eigenen AntragBereich öffnenBereich schließen

Die Studierenden sind auf ihren schriftlichen Antrag an das Sachgebiet Immatrikulation und Prüfungen jederzeit zu exmatrikulieren.

Gründe für eine Exmatrikulation:

  • Unterbrechung des Studiums,
  • Hochschulwechsel,
  • Antritt Freiwilligendienst,
  • endgültiger Abbruch des Studiums,
  • sonstiger Grund.

Die Exmatrikulation erfolgt zu dem beantragten Zeitpunkt oder - soweit nicht anders beantragt - zum Ende des laufenden Semesters. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist dabei ausgeschlossen.

 

Wenn Sie sich auf eigenen Antrag exmatrikulieren wollen, dann reichen Sie das Formular "Antrag auf Exmatrikulation" ausgefüllt und unterschrieben beim Sachgebiet Immatrikulation und Prüfungen ein.

Die Information über die Exmatrikulation wird per schriftlichen Bescheid zugestellt. 

Von Amts wegenBereich öffnenBereich schließen

Die Exmatrikulation erfolgt ohne Antrag, wenn die Studierenden

  • die Leistungsbewertung eines Studienfaches,
  • das praktische Studiensemester bzw. praktischen Studienabschnitt,
  • das Studium oder die Abschlussprüfung,

im vorgesehenen Studienzeitraum nicht abgeschlossen bzw. endgültig nicht bestanden oder den Prüfungsanspruch nach der entsprechenden Prüfungsordnung verloren haben.

 

 Studierenden können zudem ohne deren Antrag exmatrikuliert werden, wenn

  • nach der Immatrikulation Tatsachen bekannt werden oder eintreten, die zur Versagung der Immatrikulation geführt hätten,
  • diese nach der Immatrikulation entmündigt oder unter vorläufige Vormundschaft gestellt werden,
  • die für das Rückmeldeverfahren (Rückmeldung) vorgeschriebenen Fristen versäumt wurden,
  • das Studium gemäß der Rahmenordnung der Technischen Hochschule Wildau nicht erfolgreich beendet wurde,
  • kein Nachweis der Krankenkasse über die Erfüllung der Versicherungspflicht vorliegt oder die Verpflichtung gegenüber der Krankenkasse aufgrund des Fünften Buches Sozialgesetzbuch nicht erfüllt sind,
  • der Studiengang, für den sie eingeschrieben sind, nicht fortgeführt wird und gewährleistet
    ist, dass sie seinen Studienumfang an einer anderen Hochschule des Landes
    fortführen kann.

Die Information über die Exmatrikulation wird per schriftlichen Bescheid zugestellt.  

Bei StudienabschlussBereich öffnenBereich schließen

Die Exmatrikulation erfolgt von Amts wegen, wenn die Studierenden die Abschlussprüfung bzw. die letzte Prüfungsleistung Ihres Studienganges bestanden haben.

 

  • Ohne Antrag: Zum Ende des Semesters, in welchem die letzte Prüfungsleistung erbracht wurde.
  • Auf Antrag: Frühestens nach Bekanntgabe des Ergebnisses der zuletzt erbrachten Prüfungs-leistung. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist gemäß der Immatrikulationsordnung der TH Wildau ausgeschlossen!

 

Den Antrag dazu finden Sie im Thesis-Planer. Diesen reichen Sie ausgefüllt und unterschrieben spätestens nach Abgabe Ihrer Abschlussarbeit bzw. nach Ablegen Ihrer letzten Prüfungsleistung beim Sachgebiet Immatrikulation und Prüfungen ein.