BARRIEREFREIHEIT
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BARRIEREFREIHEIT

Für mehr Chancengerechtigkeit

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Standards, Richtlinien und rechtliche Grundlagen

Wir als öffentliche Einrichtung sind dazu angehalten, barrierefreie Strukturen und Angebote zu schaffen. Der gesetzgeberische Hintergrund für die digitale Barrierefreiheit in Hochschulen findet sich in verschiedenen Gesetzen und Regelungen auf nationaler und europäischer Ebene.

Eine wichtige Rolle spielt hierbei die UN-Behindertenrechtskonvention, die die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben sicherstellen soll.

Zudem hat die Kultusministerkonferenz (KMK) im Jahr 2016 ihre Strategie "Bildung in der digitalen Welt" beschlossen, in der die Bedeutung der digitalen Barrierefreiheit betont wird.

Behindertengleichstellungsgesetz - BGG1

Im Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG1) wird Barrierefreiheit wie folgt definiert:

"Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig. (§4 BGG)"

aktueller Text des BGG

Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der EU-Webseitenrichtlinie in das BGG (enthält Begründungen zu den einzelnen Änderungen)

 

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG

Auf nationaler Ebene ist neben dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für die digitale Barrierefreiheit relevant.

Ziel des AGG ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
 

Aktuelle Fassung des AGG

 

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0

Für Träger öffentlicher Gewalt im Sinne des §1 Abs. 1a BGG gilt auch die Verordnung
zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
(Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0) (§1 BITV 2.0).

In der Verordnung werden Anforderungen in zwei Prioritätsstufen definiert, welche für Internetauftritte und -angebote, öffentlich zugängliche Intranetauftritte und -angebote sowie mittels Informationstechnik realisierte grafische Programmoberflächen einschließlich Apps und sonstige Anwendungen für mobile Endgeräte, eingehalten werden müssen (Priorität 1) bzw. berücksichtigt werden sollen (Priorität 2) (§3 BITV 2.0). Diese Anforderungen sind ziemlich konkret formuliert, deren Kern findet sich z.B. in den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte und den Richtlinien für barrierefreies E-Learning wieder.

Neue BITV 2.0 in Kraft

Links zum BGG und zur BITV 2.0 zum Nachlesen

 

Europäische Norm 301549 

Die europäische Norm mit dem Titel “Accessibility requirements for ICT products and services” definiert Barrierefreiheits-Anforderungen für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) des öffentlichen Sektors.

Im August 2021 hat die Europäische Kommission die EN 301 549 in der Version 3.2.1 im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. 

EN 301 549 V3.1.2 (PDF, englisch, 2,2 MB) 

EN 301 549 V2.1.2 (PDF, englisch, 2 MB) 

EN 301 549 V2.1.2 und Entwurf V3.1.2 (Berechtigte Organisationen oder Behörden und Personen können nach der Registrierung in den geschützten Bereich, um die EN 301 549 in deutscher Sprachfassung herunterzuladen.)

 

Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.0

In den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 werden Erfolgskriterien als testbare Aussagen formuliert. Laut dem Abstract der autorisierten deutschen Übersetzung (Richtlinien für barrierefreie Webinhalte) werden Inhalte für eine größere Gruppe von Menschen mit Behinderungen (wie Blindheit und Sehbehinderung, Gehörlosigkeit und nachlassendes Hörvermögen, Lernbehinderungen, kognitive Einschränkungen, eingeschränkte Bewegungsfähigkeit, Sprachbehinderungen, Photosensibilität und Kombinationen aus diesen Behinderungen) barrierefrei sein, wenn man den Richtlinien folgt. Die enthaltenen Richtlinien sind in vier Prinzipien kategorisiert, die dem POUR-Prinzip folgen:

Wahrnehmbar (Perceivable)

  • Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können.

Bedienbar (Operable)

  • Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein.

Verständlich (Understandable)

  • Informationen und Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein.

Robust 

  • Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer großen Auswahl an Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken interpretiert werden können.

Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.0, deutsche Übersetzung

 

Richtlinien für barrierefreies E-Learning

Die IMS Guidelines for Developing Accessible Learning Applications (dt.: Richtlinien für barrierefreies E-Learning) ergänzen die Richtlinien der WCAG 2.0 und beziehen sich, wie der Name vermuten lässt, speziell auf Online-Lehre. Es kategorisiert die Richtlinien in sieben Bereiche:

  • Guidelines for Accessible Delivery of Text, Audio, Images, and Multimedia
  • Guidelines for Developing Accessible Asynchronous Communication and Collaboration Tools
  • Guidelines for Developing Accessible Synchronous Communication and Collaboration Tools
  • Guidelines for Developing Accessible Interfaces and Interactive Environments
  • Guidelines for Testing and Assessment
  • Guidelines for Developing Accessible Authoring Tools
  • Guidelines for Topic Specific Accessibility

Im Bereich “Guidelines for Developing Accessible Synchronous Communication and Collaboration Tools” werden mögliche Probleme beim Zugang und Handlungsempfehlungen zum Verbessern der Zugänglichkeit von synchronen Kommunikationstools, wie textbasierten Chats, Audio- und Video-Konferenzen, Whiteboards sowie MOOCs, beschrieben. Diese Richtlinien sind also besonders relevant für Konferenztools.

 

IMS Guidelines for Developing Accessible Learning Applications (englisch)

ISO-Standard 14289-1 (PDF/UA)

Der ISO-Standard ist im Sommer 2012 erschienen und beschreibt die technischen Anforderungen an barrierefreie PDF-Dokumente sowie an konforme PDF-Programme und assisitive Technologien. Der Standard ist im Gegensatz zur Europäischen Norm 301549 jedoch nicht gesetzlich verbindlich.

Die Broschüre "PDF/UA kompakt" (die wichtigsten Fakten und Anforderungen des Standards)

PDF-UA ist kein Standard für Barrierefreiheit (barrierekompass.de)

 

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