Forschungsprofessuren
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Forschungsprofessuren

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Unterstützung von Forschungsaktivitäten

Die Forschung ist neben dem Transfer und der Lehre eine wesentliche Dimension an der TH Wildau. Die Hochschule gehört seit Jahren zu den forschungsstarken Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) in Deutschland und bearbeitet aktuelle Themen der grundlagennahen und angewandten Forschung. Mit der durch das Brandenburgische Hochschulgesetz geschaffenen Möglichkeit zur Vergabe von Forschungsprofessuren besteht für die TH Wildau ein wirkungsvolles Instrument zur Unterstützung von Forschungsaktivitäten.

Ziel der Vergabe von Forschungsprofessuren ist es, die Forschung an der TH Wildau durch die Gewährung von Deputatsermäßigungen in Verbindung mit Vereinbarungen über die mit der Professur zu erreichenden Forschungsziele nachhaltig zu fördern. Bestehende Forschungsprofile sollen so ausgebaut oder neue Forschungsprofile von strategischer Bedeutung für die TH Wildau entwickelt werden. Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen sollen bei Forschungsaktivitäten verstärkt unterstützt werden. Die Vernetzung und Kooperation mit internen sowie externen Akteur*innen soll hierbei gezielt vorangetrieben werden.

Grundsätze der VergabeBereich öffnenBereich schließen

An der TH Wildau werden bis zu 4 Forschungsprofessuren an berufene und nicht abgeordnete oder beurlaubte Professor*innen der TH Wildau für 5 Jahre befristet vergeben. Die Vergabe erfolgt in der Regel zeitgleich und ist auch wiederholt an dieselbe Person möglich. Die Laufzeit ist in der Regel an den Semesterrhythmus geknüpft. Für die Dauer der Vergabe einer Forschungsprofessur beträgt das Lehrdeputat 9 Semesterwochenstunden.

Ablauf des VergabeverfahrensBereich öffnenBereich schließen

Die Präsidentin der TH Wildau informiert die Hochschulmitglieder rechtzeitig über die anstehende Vergabe (ca. 9 Monate vor Ablauf des fünfjährigen Turnus) und ruft damit zur Bewerbung um eine oder mehrere Forschungsprofessuren auf. Dabei wird auch über den Zeitplan des Verfahrens (Einreichung der Bewerbungen, Entscheidung der Bewertungskommission, Beginn des Vergabezeitraums) informiert.

Alle berufenen und nicht abgeordneten oder beurlaubten Professor*innen der TH Wildau können ihre Bewerbungen um eine Forschungsprofessur entsprechend der bekanntgegebenen Zeitplanung beim Vizepräsidenten für Forschung und Transfer schriftlich einreichen. Die Entscheidung über die Vergabe einer Forschungsprofessur obliegt dem Präsidium der TH Wildau auf Empfehlung einer Bewertungskommission. Die Inhalte der Bewerbung sowie die Kriterien zu deren Beurteilung sind der Satzung zur Vergabe von Professuren mit dem Schwerpunkt Forschung zu entnehmen.

Die Verleihung der Urkunde über die Forschungsprofessur erfolgt jeweils mit Wirkung zu Beginn eines Semesters im Rahmen einer hochschulöffentlichen Veranstaltung durch die Präsidentin der TH Wildau. Bei dieser Veranstaltung präsentieren die Forschungsprofessor:innen ihre Konzepte und Ziele für den Vergabezeitraum der jeweiligen Forschungsprofessur.


Aktuelle Forschungsprofessuren

Zeitraum 09/2024 – 08/2029

Marcus Frohme
© Fox Fotoagentur

Prof. Dr. Marcus Frohme

Molekulare Biotechnologie und Funktionelle Genomik

Die Forschungsgruppe arbeitet stark interdisziplinär in den Bereichen Health-Tech, Food-Tech und Eco-Tech an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Sie schafft so eine Brücke zu Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die die vorhandenen Methoden und instrumentellen Möglichkeiten in Forschung, Entwicklung und Anwendung einsetzen wollen.

Dana Mietzner
© TH Wildau

Prof. Dr. Dana Mietzner

Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Innovations- und Regionalmanagement

Die Forschungsgruppe betrachtet die Innovations- und Regionalforschung aus einer wirtschaftswissenschaftlichen Perspektive und vor dem Hintergrund der Entwicklung neuer Technologien. Die Schwerpunkte erstrecken sich über die Erfassung, Bewertung und Antizipation von wirtschaftlichen Potenzialen, Verwertungsoptionen sowie Folgen neuer Technologien und Anwendungen.

Martin Regehly
© privat

Prof. Dr. Martin Regehly

Photonik und optische Technologien

Die Forschungsgruppe verfügt über langjährige Expertisen in der Entwicklung photonischer Systeme, beim Design optoelektronischer Sensoren, Optiksimulation, Beschichtungs- und Strukturierungstechnik, Materialdiagnostik, integrierter Photonik sowie Spektroskopie. Dabei kooperiert sie mit industriellen Partnern, vorwiegend mit kleinen und mittelständischen Unternehmen der Region, aber auch mit nationalen und internationalen Forschungseinrichtungen und Universitäten.

Zeitraum 09/2026 – 08/2031

Carolin Schmitz-Antoniak
© Uwe Völkner

Prof. Dr. Carolin Schmitz-Antoniak

Instrumentelle Analytik / Angewandte Oberflächenphysik

Die Forschungsgruppe arbeitet an der Optimierung von Oberflächen- und Grenzflächeneigenschaften nanoskaliger Materialien für Anwendungen wie z.B. Green IT, Spintronik, Quantencomputing, Theranostik oder Wasseraufbereitung. Zur Untersuchung von Schichten, Nanopartikeln und molekularen Systemen nutzt die Gruppe neben ausgereifter Laborananalytik auch Elektronenbeschleuniger wie BESSY II in Berlin-Adlershof. Modellierungen und Simulationen experimenteller Daten ermöglichen uns, die gemessenen Eigenschaften zu verstehen und im nächsten Schritt zu verbessern.


Ehemalige Forschungsprofessuren

Zeitraum 2019 - 2024Bereich öffnenBereich schließen

Zeitraum 2014 – 2019Bereich öffnenBereich schließen

  • Prof. Dr. Marcus Frohme
    Molekulare Biotechnologie und Funktionelle Genomik
  • Prof. Dr. Margit Scholl
    Wirtschafts- und Verwaltungsinformatik
  • Prof. Dr. Sigurd Schrader
    Photonik, Laser-und Plasmatechnologien

Themen die für Sie auch von Interesse sein könnten:

Ansprechperson

Vizepräsident für Forschung und Transfer

Prof. Dr.-Ing. Klaus-Martin Melzer
+49 3375 508 223
vp.forschung(at)th-wildau.de

Haus 13, Raum 039, Hochschulring 1, 15745 Wildau
 

Satzung

zur Vergabe von Professuren mit dem Schwerpunkt Forschung: Amtliche Mitteilungen Nr. 13/2023

 

Brandenburgisches Hochschulgesetz

vom 9. April 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 12]),
geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Juni 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 30], S.32)

§ 50 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer mit Schwerpunktbildung