Corona-Virus
Hinweise zum Coronoa-Virus

Corona-Virus

Aktuelle Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus

English version

Updates

+++ 11.04.2023: Beendigung des Krisenstabs +++

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studierende,

nachdem zuletzt auch die letzten Infektionsschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bundesweit aufgehoben wurden, hat auch der Krisenstab entschieden, sein regelmäßiges Treffen bis auf Weiteres einzustellen.

Der Krisenstab dankt allen Studierenden und Beschäftigten für das gemeinsame Zusammenhalten in den vergangen drei Jahren, die nicht nur durch die Pandemie, sondern seit letztem Jahr leider durch weitere Krisen wie den Krieg in der Ukraine oder die damit verbundene Energiethematik gekennzeichnet waren.

Sollte es wieder nötig werden, wird der Krisenstab in seiner beratenden Funktion wieder zusammenkommen und die Hochschulöffentlichkeit darüber informieren.

Updates Mai - Oktober 2022

13.10.2022: Dringende Empfehlung zum Tragen einer MaskeBereich öffnenBereich schließen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studierende,

auch weiterhin gilt die dringende Empfehlung, eine Maske in Innenräumen der Hochschule zu tragen. Der Krisenstab empfiehlt FFP2-Masken (ohne Ventil) zu nutzen, da diese eine höhere Eigen- und Fremdschutzwirkung als medizinische Masken bieten.

Update 24.5.2022: Aus der Maskenpflicht wird eine EmpfehlungBereich öffnenBereich schließen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studierende,

aufgrund der fortlaufenden positiven Gesamtentwicklung der Corona-Pandemie hat der Krisenstab entschieden, die aktuell geltende Maskenpflicht in eine Empfehlung zum freiwilligen Tragen einer Maske in unseren Räumlichkeiten umzuwandeln. Diese Regelung erfolgt in Abstimmung und in gemeinsamer Absprache mit den anderen Hochschulen Brandenburgs und tritt ab sofort bis auf Widerruf in Kraft.

Weiterhin gilt: Möchten Sie gern eine Maske tragen, empfiehlt der Krisenstab, FFP2-Masken (ohne Ventil) zu nutzen, da diese eine höhere Eigen- und Fremdschutzwirkung bieten.

Update 5.5.2022: Maskenpflicht gilt weiterhin in unseren RäumlichkeitenBereich öffnenBereich schließen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studierenden,

wie im letzten Update vom 1. April 2022 kommuniziert, gilt die Maskenpflicht weiterhin in den Räumlichkeiten der TH Wildau wie folgt:

  • 1. Für alle Räumlichkeiten der Hochschule gilt weiterhin die Nutzung einer medizinischen Maske (OP- oder FFP2-Maske (ohne Ventil)) als verpflichtend. Das gilt auch für sog. Verkehrsflächen wie Flure. Generell empfiehlt der Krisenstab jedoch, FFP2-Masken (ohne Ventil) zu nutzen, da diese eine höhere Eigen- und Fremdschutzwirkung bieten.
  • 2. Zu der unter 1. genannten Regelung gibt es ab sofort die folgenden Ausnahmen: Sowohl für Lehrveranstaltungen als auch für Besprechungsräume sowie alle Veranstaltungen an der TH Wildau gilt: Die Maske kann am Sitzplatz abgesetzt werden, wenn sichergestellt ist, dass Abstände von mindestens 1,50 m gewahrt bleiben. In diesem Kontext führen wir die bereits im vergangenen Wintersemester genutzte „Teaching Zone“ in den Hörsälen und Seminarräumen wieder ein. Auch hier können (nicht „müssen“!) Lehrkräfte, aber bspw. auch referierende Studierende, die Maske absetzen.
  • 3. Für die Hochschulbibliothek gilt dieselbe Regelung wie unter 1. und 2. genannt, also die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP- oder FFP2-Maske (ohne Ventil), die bei Wahrung von mindestens 1,50 m Abstand abgesetzt werden kann.

Bitte beachten Sie dies und verweisen Sie bei Unsicherheiten oder Nachfragen von Kolleginnen und Kollegen gern auf die Corona-Webseite.

Updates April 2022

1.4.2022: Auswirkungen ab 3. April 2022Bereich öffnenBereich schließen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studierenden,

an das weitgehende Auslaufen der bundesweiten Coronamaßnahmen hat sich auch das Land Brandenburg angeschlossen und die SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung beschlossen. Sie tritt am 3. April 2022 in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 30. April 2022. Grundlage ist der neue § 28a Absatz 7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) des Bundes, nach dem die Länder nur noch wenige sogenannte Basisschutzmaßnahmen ohne Parlamentsbeschluss anordnen können. 

Wir möchten Sie an dieser Stelle darüber informieren, inwiefern sich diese neuen Regelungen auf unseren Studien- und Arbeitsalltag auswirken. Dabei sind wir auf der einen Seite von dem Gedanken geleitet, den bereits angelaufenen Vorlesungsbetrieb wie geplant weiterführen zu können. Schließlich befinden wir uns bereits in der dritten Vorlesungswoche. Auf der anderen Seite sind wir als TH Wildau – so wie alle Hochschulen bundesweit – bestrebt, die nun wieder zunehmend mögliche Präsenz vor Ort bestmöglich umzusetzen. Vor diesem Hintergrund hat der Krisenstab der TH Wildau in seiner Sitzung am 31. März 2022 die folgenden Festlegungen getroffen:

Raum- und Stundenplanung

Grundsätzlich gilt nun: Aufgrund der nicht mehr einzuhaltenden Mindestabstände ist es ab sofort wieder möglich ist, alle Räumlichkeiten (Hörsäle, Seminarräume, Besprechungsräume, Büros, Labore etc.) in „vorpandemischer Normalbelegung“ mit bis zu 100 Prozent der Raumkapazität zu nutzen.

Auch die bisherige verpflichtende Sitzplanung („Schachbrettmuster“) in den Lehrveranstaltungen oder die Kapazitätsbegrenzungen in Besprechungsräumen entfällt.

Die Stundenplanung für das Sommersemester wurde bereits am Freitag, dem 4. Februar 2022, veröffentlicht und bleibt trotz der o.g. Änderung weiterhin bestehen! Sie können die Planung wie üblich unter https://www.th-wildau.de/im-studium/stundenplan-und-pruefungsplan einzusehen.

Maskenpflicht

Mit der o.g. SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung des Landes Brandenburg entfällt für Hochschulen auch die bisherige Maskenpflicht. Die Hochschulen im Land Brandenburg sowie innerhalb der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) sind sich allerdings darüber einig, dass das Ziel, zunehmend Präsenz zu ermöglichen, mit dem kompletten Wegfall der Maskenpflicht unvereinbar ist. Vor diesem Hintergrund halten die Hochschulen am Tragen der Masken weiterhin fest. So auch die TH Wildau, die aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung nach den §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes die Maskenpflicht aufrechterhalten wird. Hochschulen zeichnen sich durch unterschiedliche Formate aus, die durch einen engen Austausch geprägt sind. Dabei können Abstände nicht immer eingehalten werden, so dass Hochschulen durchaus in einem besonderen Maße gefährdet sind.

Alle Hochschulen sind zudem der gemeinsamen Auffassung, dass das Tragen einer Maske bei verhältnismäßig geringer Einschränkung einen besonders effektiven Schutz vor Infektionen bietet.

Diese Überlegungen führen bei uns an der TH Wildau zu folgenden Regelungen:

  • 1. Für alle Räumlichkeiten der Hochschule gilt weiterhin die Nutzung einer medizinischen Maske (OP- oder FFP2-Maske (ohne Ventil)) als verpflichtend. Das gilt auch für sog. Verkehrsflächen wie Flure. Generell empfiehlt der Krisenstab jedoch, FFP2-Masken (ohne Ventil) zu nutzen, da diese eine höhere Eigen- und Fremdschutzwirkung bieten.
  • 2. Zu der unter 1. genannten Regelung gibt es ab sofort die folgenden Ausnahmen: Sowohl für Lehrveranstaltungen als auch für Besprechungsräume sowie alle Veranstaltungen an der TH Wildau gilt: Die Maske kann am Sitzplatz abgesetzt werden, wenn sichergestellt ist, dass Abstände von mindestens 1,50 m gewahrt bleiben. In diesem Kontext führen wir die bereits im vergangenen Wintersemester genutzte „Teaching Zone“ in den Hörsälen und Seminarräumen wieder ein. Auch hier können (nicht „müssen“!) Lehrkräfte, aber bspw. auch referierende Studierende, die Maske absetzen.
  • 3. Für die Hochschulbibliothek gilt dieselbe Regelung wie unter 1. und 2. genannt, also die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP- oder FFP2-Maske (ohne Ventil), die bei Wahrung von mindestens 1,50 m Abstand abgesetzt werden kann.

3-G-Status und Testpflicht

Die bisherigen Regelungen zur Kontrolle des 3-G-Status bzw. zu „3 G am Arbeitsplatz“ entfallen. Die bisher geltende Testpflicht entfällt ebenfalls.

Das heißt: Jede Person, unabhängig vom individuellen Impf-, Genesenen- oder Teststatus, darf die Räumlichkeiten der Hochschule betreten.

Es erfolgt auch keine Kontrolle mehr – weder in Präsenzveranstaltungen noch im Rahmen einer Arbeitstätigkeit an der Hochschule.

Entsprechende noch auf dem Campus befindliche Plakate werden sukzessive entfernt.

Home-Office-Regelungen

Wie bereits am 16. Februar 2022 kommuniziert, wurden die im Kontext der Corona-Pandemie getroffenen pauschalen Homeoffice-Regelungen bis zum 30.4.2022 verlängert. Daran ändert sich nichts und die Regelung wird wie kommuniziert beibehalten.

Dies bedeutet im Einzelnen:

  • Der Geltungszeitraum für bestehende Homeoffice-Vereinbarungen wird bis zum 30.4.2022 verlängert. Bestehende Vereinbarungen bedürfen keiner gesonderten Schriftform.
  • Neue Homeoffice-Vereinbarungen können für die Zeit bis zum 30.4.2022 geschlossen werden. Bitte nutzen Sie hierfür weiterhin die Vorlage für Homeoffice-Vereinbarungen, die auf der Website unter www.th-wildau.de/corona verfügbar ist.
  • Sofern eine solche Homeoffice-Vereinbarung besteht oder geschlossen wird, ist der Abschluss einer Vereinbarung zur Alternierenden Telearbeit gemäß der DV ATMA für den Zeitraum bis zum 30.4.2022 nicht notwendig. 

Kontaktnachverfolgung entfällt

Ebenfalls am 16. Februar 2022 hatten wir den Wegfall der Kontaktnachverfolgung kommuniziert. Der Krisenstab weist an dieser Stelle dennoch darauf hin, dass unsere WebApp zur Kontaktnachverfolgung auf freiwilliger Basis weitergenutzt werden kann.

Eine ebenso gute Alternative, die ebenfalls – und über den Hochschulkontext hinaus – auf freiwilliger Basis genutzt werden kann, ist die CoronaWarnApp der Bundesregierung und des RKI.

Hygienekonzept und Corona-Webseite

Corona-Webseite und Hygienekonzept werden an die neuen Regelungen angepasst und sind wie bisher hier zu finden:

Noch ein abschließendes Wort: 

Die Verantwortung für Eigen- und Fremdschutz im Zusammenhang mit der Coronapandemie geht mehr und mehr auf jede einzelne Person über. Als Hochschule und öffentliche Institution befinden wir uns in einem Spannungsfeld, die politischen Vorgaben entsprechend der jeweils gültigen Regelungen umzusetzen, gleichzeitig aber Verantwortung für unsere Studierenden, Lehrkräfte und Beschäftigten zu tragen. Wir sind nach wie vor der Überzeugung, dass jede vermiedene Infektion wichtiger ist als jede (auch) mild verlaufende Erkrankung. Daher bitten wir Sie: Seien Sie umsichtig mit sich und Ihren Mitmenschen, Kommiliton/-innen und Kolleg/-innen und verhalten Sie sich weiterhin besonnen und rücksichtsvoll, denn die Pandemie ist noch nicht vorbei.

Der Krisenstab wird nach wie vor einmal wöchentlich tagen und ist unter der bekannten E-Mail-Adresse krisenstab(at)th-wildau.de zu erreichen.

Der Krisenstab möchte auch an dieser Stelle noch einmal an diejenigen appellieren, die zum jetzigen Stand noch nicht geimpft sind: Bitte überlegen Sie sich, sich noch impfen zu lassen, denn Impfungen bieten den wirksamste Schutz gegenüber schweren oder tödlichen Krankheitsverläufen im Zusammenhang mit dem SARS-Cov2-Virus und sind ein entscheidender Baustein für mehr und sichere Präsenz an unserer Hochschule.

Alle genannten Regelungen gelten ab Montag, dem 3. April 2022 bis auf Widerruf.

Bleiben Sie gesund – und genießen Sie den Frühling und Sommer.

Ihr Krisenstab

Updates Februar 2022

16.2.2022: Informationen & Auswirkungen der Eindämmungsverordnung vom 9. FebruarBereich öffnenBereich schließen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studierenden,

der Krisenstab möchte Ihnen im Folgenden einige aktuelle Informationen mit auf den Weg geben, die zum einen das kommende Sommersemester betreffen, zum anderen aber auch der seit Mittwoch, 9. Februar 2022, geltenden neuen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg geschuldet sind.

Stundenplanung Sommersemester 2022

Die Stundenplanung für das kommende Sommersemester wurde am Freitag, 4. Februar 2022, veröffentlicht und ist wie üblich unter https://www.th-wildau.de/im-studium/stundenplan-und-pruefungsplan einzusehen.

Hier sehen Sie auch, ob Ihre Veranstaltung als Präsenz- oder Online-Veranstaltung geplant ist.

Sollte, bspw. aufgrund notwendiger Veränderungen im Pandemiegeschehen, ein Wechsel von einer Präsenzveranstaltung auf Onlineveranstaltung nötig, sein, wird dies mit einem Vorlauf von ein bis zwei Wochen und ebenfalls im genannten Plan kommuniziert.

Home-Office-Regelungen

Aufgrund der anhaltenden besonderen Situation werden die im Kontext der Corona-Pandemie getroffenen pauschalen Homeoffice-Regelungen bis zum 30.4.2022 verlängert.

Dies bedeutet im Einzelnen:

  • Der Geltungszeitraum für bestehende Homeoffice-Vereinbarungen wird bis zum 30.4.2022 verlängert. Bestehende Vereinbarungen bedürfen keiner gesonderten Schriftform.
  • Neue Homeoffice-Vereinbarungen können für die Zeit bis zum 30.4.2022 geschlossen werden. Bitte nutzen Sie hierfür weiterhin die Vorlage für Homeoffice-Vereinbarungen, die auf der Website unter www.th-wildau.de/corona verfügbar ist.
  • Sofern eine solche Homeoffice-Vereinbarung besteht oder geschlossen wird, ist der Abschluss einer Vereinbarung zur Alternierenden Telearbeit gemäß der DV ATMA für den Zeitraum bis zum 28.4.2022 nicht notwendig.

Kontaktnachverfolgung

Aufgrund einer Änderung der aktuell gültigen Eindämmungsverordnung in §25 entfällt die Kontaktnachverfolgung für Hochschulen. Es besteht somit ab sofort keine Pflicht mehr, unsere WebApp zur Kontaktnachverfolgung zu nutzen. Auf freiwilliger Basis kann diese dennoch weitergenutzt werden. Eine ebenso gute Alternative, die ebenfalls – und über den Hochschulkontext hinaus – auf freiwilliger Basis genutzt werden kann, ist die CoronaWarnApp der Bundesregierung und des RKI.

Maskenpflicht

In der Hochschulbibliothek gilt ab sofort eine FFP2-Maskenpflicht. Diese Änderung geht aus §13 der aktuell gültigen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg hervor.

Für alle anderen Räumlichkeiten der Hochschule gilt weiterhin die Nutzung einer medizinischen Maske (OP- oder FFP2-Maske (ohne Ventil)) als verpflichtend.

Die dringende Empfehlung des Krisenstabs ist jedoch, auch hier FFP2-Masken einzusetzen, da diese eine höhere Eigen- und Fremdschutzwirkung bieten.

Updates Januar 2022

Update 14.1.2022: Prüfungsperiode Wintersemester 2021/2022 (#2)Bereich öffnenBereich schließen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studierenden,

im Anschluss an die Information von letzter Woche (Update 7.1.2022: Prüfungsperiode Wintersemester 2021/2022) möchte der Krisenstab in dieser E-Mail noch einmal auf einige Sachverhalte, vor allem in Bezug auf die anstehenden Prüfungen, eingehen und präzisieren.

3G-Status

Die Kontrolle des 3G-Status obliegt den Prüfenden. Anders als in den Präsenzvorlesungen/-veranstaltungen während des Semesters ist dies auch obligatorisch für jede zu prüfende Person durchzuführen. Bitte planen Sie somit vor den Prüfungen in Abhängigkeit der zu erwartenden Personenmenge genügend Zeit ein. Selbstverständlich kann diese Kontrolle auch im Rahmen der Anwesenheitskontrolle direkt miterledigt werden.

Wenn Sie mit ausländischen Testaten konfrontiert sind, sind diese prinzipiell gültig, müssen aber wenigstens in englischer Sprache vorliegen. Eine deutsche Übersetzung ist nicht zwingend notwendig.

In diesem Zusammenhang auch noch einmal der Hinweis: Die Hochschule verfügt nach wie vor über zahlreiche Selbsttests, die an der Pförtnerei in Haus 13 abgeholt und auf freiwilliger Basis und genutzt und angeboten werden können. Gern kann jede prüfende Person einen gewissen Vorrat mit in die Prüfung nehmen – und dies den Studierenden anbieten, um das gegenseitige Vertrauen noch zu stärken.

Rücktritt von Prüfungen (= Rücktrittsverhinderungsanzeige)

Sollten Studierende aufgrund von Krankheit, Isolation oder Quarantäne an einer Prüfung nicht teilnehmen können, ist eine Rücktrittsverhinderungsanzeige nötig.

Mit Krankenschein

  • Schicken Sie eine vollständig ausgefüllte Prüfungsverhinderungsanzeige inkl. Nachweis (bspw. eine Krankschreibung) bis spätestens 3 Tage nach der Prüfung an den Prüfungsausschuss.

Ohne Krankenschein

  • Sollten Sie keine Krankschreibung haben, bspw., weil Sie sich eigenverantwortlich als Kontaktperson einer nachweislich coronainfizierten Person in Selbstquarantäne begeben haben, geben Sie ebenfalls eine vollständig ausgefüllte Prüfungsverhinderungsanzeige inkl. aller vorhandener Nachweise ab und schildern Sie diesen Fall kurz schriftlich per E-Mail an den Prüfungsausschuss.

Sämtliche beteiligten Bereiche sind angehalten, flexibel und unproblematisch zu agieren. Dennoch setzt die Rahmenordnung der Hochschule gewisse Leitplanken, die es einzuhalten gilt.

Wir wünschen Ihnen allen eine gesunde und erfolgreiche Prüfungszeit.

Update 7.1.2022: Prüfungsperiode Wintersemester 2021/2022Bereich öffnenBereich schließen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studierende,

wir wünschen Ihnen ein gesundes neues Jahr und nur das Beste für 2022.

Die Prüfungszeit stellt immer besondere Anforderungen an Sie als Teilnehmende und die Hochschule insgesamt – gerade im Zusammenhang mit der Coronapandemie. Dennoch hoffen wir, dass wir in diesem Wintersemester in einer etwas besseren Ausgangssituation sind als bspw. vor einem Jahr.

Vor allem die Impfungen als maßgebliches Instrument zum Eigen- und Gemeinschaftsschutz, umfangreiche Testmöglichkeiten, ein abgestimmtes Hygienekonzept und unser achtsames und immer im Einklang mit der jeweils gültigen politischen Vorgabe agierende Vorgehen („Eindämmungsverordnung“) sowie nicht zuletzt die Erfahrungen der vergangenen Prüfungsperioden bestärken uns darin, auch diese Prüfungsperiode erfolgreich bewältigen zu können.

Auf diesem Weg möchten wir Sie darüber hinaus über die wichtigsten aktuellen Regelungen – vor allem hinsichtlich der kommenden und teilweise bereits laufenden Prüfungen – informieren:

Generelles

  • Die vorliegende Prüfungsplanung bleibt bestehen. Für den Fall, dass Studierende an einer Prüfung nicht teilnehmen können (z.B. aufgrund einer Erkrankung und/oder einer angeordneten Quarantäne) ist eine Krankschreibung erforderlich, damit der Prüfungsversuch nicht angerechnet wird. Aufgrund der pandemischen Situation kann in besonders begründeten Fällen beim jeweiligen Prüfungsausschuss ein Antrag auf Änderung der Prüfungsform gestellt werden. Bitte beachten Sie die hierfür einzuhaltenden Fristen bzw. erkundigen Sie sich in Ihrem jeweiligen Fachbereich danach.
  • Die Prüferinnen und Prüfer bitten wir angesichts der nach wir vor schwierigen Situation zeitnahe und flexible Nachprüfungsmöglichkeiten anzubieten.
  • Während der Prüfungen müssen gemäß unserem Hygienekonzept Raumlüftungen vorgenommen werden. Bitte denken Sie in diesem Zusammenhang an eine jahreszeitlich angepasste Kleidung – vielleicht ist auch „ein Pullover/eine Jacke“ mehr nötig.

Tragen von Masken

  • Für alle Präsenzveranstaltungen, also auch Prüfungen, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP- oder FFP2-Maske (ohne Ventil)) während der gesamten Veranstaltung. Das gilt auch, wenn sich die Teilnehmenden an ihrem Platz befinden (vgl. Update vom 25.11.2021 auf www.th-wildau.de/corona).
  • Generell empfiehlt der Krisenstab das Tragen einer FFP2-Maske.

3G-Regel

  • Auch die Prüfungen unterliegen – wie jede Präsenzveranstaltung auch – der 3G-Regel. Das heißt: Zutritt haben nur geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen, die einen entsprechenden Nachweis auf Verlangen vorzeigen müssen.
  • Für einen Negativtest ist die Vorlage eines Antigen-Schnelltests („Bürgertest“) oder eines PCR-Tests nötig. Die Testung mittels eines Antigen-Schnelltests darf maximal 24 Stunden zurückliegen. Eine PCR-Testung darf davon abweichend maximal 48 Stunden zurückliegen.
  • Die Prüfenden haben das Recht und die Pflicht, den 3G Status der Studierenden vor Beginn der Prüfung persönlich zu überprüfen. Bitte planen Sie diesen zeitlichen Mehraufwand ein bzw. erscheinen mit hinreichendem zeitlichen Vorlauf im jeweiligen Raum.

Hier eine Übersicht möglicher Teststationen für die kostenlosen Bürgertests:

Für wen gilt die Testpflicht?

  • Die Testpflicht gilt nur für diejenigen, die nicht geimpft oder genesen sind. Geimpfte oder genesene Personen müssen dennoch ihren Impf-/Genesenen-Nachweis bei sich führen und auf Verlangen vorzeigen. Eine zusätzliche Testung ist nicht notwendig und darf auch nicht als weitere „Zugangsvoraussetzung“ für Präsenzveranstaltungen verlangt werden.
  • An der Pförtnerei, Haus 13, stehen nach wie vor Selbsttests zur Verfügung. Diese können als zusätzliche Absicherung von allen Studierenden sowie Kolleginnen und Kollegen eigenverantwortlich und freiwillig genutzt werden. Auch von geimpften oder genesenen Personen. Sie gelten aber nicht als Testnachweis im Sinne der o.g. Testpflicht.

Alles Gute, viel Erfolg, und bleiben Sie gesund!

Ältere Updates

Kampagne #brandenburgimpft

Wichtige Download-Dokumente

Home-Office-Vereinbarung / Vorlage für die Ausleihe von Arbeitsmitteln

Krisenstab der TH Wildau

Prof. Ulrike Tippe (Präsidentin)

Prof. Jörg Reiff-Stephan (Vizepräsident Studium und Lehre)

Thomas Lehne (Kanzler)

Prof. Heike Pospisil (Dekanin Fachbereich INW)

Prof. Christian Müller (Dekan Fachbereich WIR)

Prof. Marcus Frohme (Vorsitzender des Senats)

Karin Schmidt (International Office)

Vitaliya Tomm (International Office)

Stefanie Martin (Nachhaltigkeitsmanagerin)

Mike Lange (Zentrum für Hochschulkommunikation, Vertreter Gesamtpersonalrat)

Sebastian Stoye (Zentrum für Hochschulkommunikation, Interne Kommunikation)

Anne-Katrin Osdoba (Vertreterin akademischer Personalrat)

Sebastian Christeleit (Stundenplanung)

Hermann Koch (Stundenplanung)

Jörn Tryonadt (Technischer Dienst)

Mirjam Belger (Technischer Dienst)

Vertreter/ Vertreterin Studierendenrat 

Beratend: Frau Dr. Evelyn Klüssendorf-Mediger (Betriebsärztin)

 

Zentrale E-Mail: krisenstab@th-wildau.de

Brandenburger Anlaufstellen

Bürgertelefon beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG):

0331 8683-777
(montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr
 

Bürgertelefon im Koordinierungszentrum Krisenmanagement in Brandenburg:

0331 866-5050
(Mo, Mi, Fr von 9:00 bis 17:00 Uhr)
 

Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes:

116 117

Berliner Anlaufstellen:

Coronavirus-Untersuchungsstelle in Wedding / Campus Virchow-Klinikum

Adresse: Mittelallee 1 in 13353 Berlin
Telefonnummer: 030 450 50 (Campus Virchow-Klinikum)

Coronavirus-Abklärungsstelle in Prenzlauer Berg / Vivantes Prenzlauer Berg

Adresse: Fröbelstraße 15 in 10405 Berlin
Telefonnummer: 030 130 160 (Vivantes)

Coronavirus-Untersuchungsstelle in Tempelhof / Vivantes Wenckebach-Klinikum

Adresse: Wenckebachstraße 23 in 12099 Berlin
Telefonnummer: 030 130 190 (Vivantes)

Coronavirus-Abklärunsgstelle in Lichtenberg / Evangelisches Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge (KEH)

Adresse: Herzbergstraße 79 in 10365 Berlin
Telefonnummer: 030 54 72 38 16 (KEH)

Coronavirus-Ambulanz in Spandau / Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe

Adresse: Kladower Damm 221 in 14089 Berlin
Telefonnummer: 030 365 01 0 (Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe)

Coronavirus-Untersuchungsstelle in Charlottenburg / DRK Kliniken Berlin Westend

Adresse: Spandauer Damm 130 in 14050 Berlin
Telefonnummer: 030 30 350 (DRK Kliniken Berlin Westend)

Coronavirus-Abklärunsgstelle in Köpenick / DRK Kliniken Berlin Köpenick

Adresse: Salvador-Allende-Straße 2-8 in 12559 Berlin (Haus 5.3)​​​​​​​Telefonnummer: 030 3035 3770 (DRK Kliniken Berlin Köpenick)