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Beurteilung Praxisabschnitt
Die Beurteilung des Praxisabschnitts hat spätestens 4 Wochen nach Erbringung der letzten Teilleistung zu erfolgen. Sie setzt sich aus einer Beurteilung der Praxisleistung während des Praxisabschnitts, einer Beurteilung des erstellten Konzepts und einer Beurteilung der Praxispräsentation zusammen. Waren mehrere Ausbilderinnen/Ausbilder mit der berufspraktischen Ausbildung während des Praxisabschnitts beauftragt, sind diese bei der Beurteilung zu beteiligen.
Bitte laden Sie sich hierzu folgendes Dokument herunter: Beurteilung Praxisabschnitt
Dieses senden Sie bitte vollständig ausgefüllt postalisch an:
Technische Hochschule Wildau
Dekanat WIR
Hochschulring 1
15745 Wildau
Ausbilderzertifizierung
Anmeldung zur Ausbilderzertifizierung
Die verfügbaren Schulungstermine werden auf der Seite es ÖVBB-Studiengangs zentral aufgelistet. Über den hier aufgeführten Link können Sie sich direkt anmelden.
Die geltenden Praktikumsordnungen für die Studiengänge Öffentliche Verwaltung Brandenburg (ÖVBB) und Verwaltungsinformatik Brandenburg (VIBB) legen in § 3 (6) bzw. § 3 (5) die hinreichenden Bedingungen für die verantwortliche Betreuung von ÖVBB- bzw. VIBB-Praktikantinnen und -Praktikanten fest. Diese bestehen einerseits in fachbezogenen Anforderungen an die Ausbilderinnen und Ausbilder sowie andererseits darin, dass eine Ausbilderzertifizierung der TH Wildau erfolgreich absolviert wurde. Eine Spezifikation der Ausbilderzertifizierungen erfolgt darin ausdrücklich nicht.
Sie können also unabhängig davon, ob Sie zukünftig ÖVBB- oder VIBB-Studierende betreuen werden, an einer der angebotenen Zertifizierung teilnehmen und erfüllen damit die geforderten Kriterien.
Die Zertifizierung ist eine eintägige Schulung, die in der Regel in den Räumlichkeiten der TH Wildau stattfindet. Nach 5 Jahren ist eine Re-Zertifizierung erforderlich. Die Hochschule erhebt für die Ausbilderzertifizierung keine Gebühr.