Ergänzung Prüfungsperiode Wintersemester 2021/2022

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17. Januar 2022 | Corona-Update #15

Ergänzung Prüfungsperiode Wintersemester 2021/2022

Hinweise zum Coronoa-Virus
Virus 4835301 1920

(English version)

Im Anschluss an das Update von letzter Woche möchte der Krisenstab noch einmal auf einige Sachverhalte, vor allem in Bezug auf die anstehenden Prüfungen, eingehen und präzisieren.

3G-Status

Die Kontrolle des 3G-Status obliegt den Prüfenden. Anders als in den Präsenzvorlesungen/-veranstaltungen während des Semesters ist dies auch obligatorisch für jede zu prüfende Person durchzuführen. Bitte planen Sie somit vor den Prüfungen in Abhängigkeit der zu erwartenden Personenmenge genügend Zeit ein. Selbstverständlich kann diese Kontrolle auch im Rahmen der Anwesenheitskontrolle direkt miterledigt werden.

Wenn Sie mit ausländischen Testaten konfrontiert sind, sind diese prinzipiell gültig, müssen aber wenigstens in englischer Sprache vorliegen. Eine deutsche Übersetzung ist nicht zwingend notwendig.

In diesem Zusammenhang auch noch einmal der Hinweis: Die Hochschule verfügt nach wie vor über zahlreiche Selbsttests, die an der Pförtnerei in Haus 13 abgeholt und auf freiwilliger Basis und genutzt und angeboten werden können. Gern kann jede prüfende Person einen gewissen Vorrat mit in die Prüfung nehmen – und dies den Studierenden anbieten, um das gegenseitige Vertrauen noch zu stärken.

Rücktritt von Prüfungen (= Rücktrittsverhinderungsanzeige)

Sollten Studierende aufgrund von Krankheit, Isolation oder Quarantäne an einer Prüfung nicht teilnehmen können, ist eine Rücktrittsverhinderungsanzeige nötig.

Mit Krankenschein

  • Schicken Sie eine vollständig ausgefüllte Prüfungsverhinderungsanzeige inkl. Nachweis (bspw. eine Krankschreibung) bis spätestens 3 Tage nach der Prüfung an den Prüfungsausschuss.

Ohne Krankenschein

  • Sollten Sie keine Krankschreibung haben, bspw., weil Sie sich eigenverantwortlich als Kontaktperson einer nachweislich coronainfizierten Person in Selbstquarantäne begeben haben, geben Sie ebenfalls eine vollständig ausgefüllte Prüfungsverhinderungsanzeige inkl. aller vorhandener Nachweise ab und schildern Sie diesen Fall kurz schriftlich per E-Mail an den Prüfungsausschuss.

Sämtliche beteiligten Bereiche sind angehalten, flexibel und unproblematisch zu agieren. Dennoch setzt die Rahmenordnung der Hochschule gewisse Leitplanken, die es einzuhalten gilt.

Der Krisenstab wünscht allen eine gesunde und erfolgreiche Prüfungszeit!

 

Mehr zum Umgang der TH Wildau mit dem Corona-Virus unter www.th-wildau.de/corona.