Exportkontrollen in Forschungs- und Transferaktivitäten
Die TH Wildau pflegt internationale Netzwerke und engagiert sich in internationalen Kooperationen. Wissenschaftler*innen reisen im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Arbeit ins Ausland, und die TH Wildau begrüßt internationale Wissenschaftler*innen und Student*innen auf dem Campus. Wissenschaft ist international. Damit verbunden ist aber auch die Teilnahme am Außenwirtschaftsverkehr. Denn es geht um die Aus- und Einfuhr von Wissenschaftsgütern (wissenschaftlicher Gerätschaften, Materialien oder Software, ebenso dem Transfer von geistigen Gütern wie Technologien, Know-how, wissenschaftlichen Dienstleistungen etc.). Daraus ergibt sich die Verpflichtung der TH Wildau, die gesetzlichen Regelungen des Außenwirtschaftsverkehrs einzuhalten und dementsprechend Prozesse zur Exportkontrolle aufzusetzen und zu befolgen. Das gilt auch angesichts des grundgesetzlichen geschützten Freiheit von Forschung und Lehre.
Exportkontrolle soll verhindern, dass wissenschaftliche Ergebnisse in Hände Dritter gelangen, die für den Bau oder die Verbreitung (Proliferation) von Massenvernichtungswaffen, Rüstungsgütern in Krisenregionen und anderen Regionen sowie für die Entwicklung oder Produktion von Gütern genutzt werden können, die für gezielte Verletzung von Menschenrechten eingesetzt werden sowie direkt oder indirekt dem internationalen Terrorismus Vorschub leisten können. Neben genuin militärischen Gütern gelangen dabei auch solche Güter in den Blick, die grundsätzlich für zivile Zwecke genutzt werden, die aber das Potenzial für eine militärische, in diesem Sinne nichtzivile Nutzung haben. Diese Güter werden auch Dual-Use Güter genannt.
Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz (Begriff einführen) können bereits im Verdachtsfall zu Reputationsschäden der Wissenschaftseinrichtung führen. Sie können aber auch persönlich strafrechtliche Folgen für handelnde oder institutionell verantwortliche Personen haben. Die TH Wildau wird durch Prozesse und Verantwortlichkeiten die Einhaltung der Exportkontrollbestimmungen Risiken für die Hochschule und handelnden Personen minimieren.
Die exportkontrollrechtlichen Regelungen betreffen die Hochschule, Forschende und die Verwaltung in vielen verschiedenen Tätigkeitsfeldern. Hierzu zählen vor allem:
- Forschungskooperationen auf internationaler Ebene
- Dienstreisen
- Ausfuhren von wissenschaftlichen Geräten, Materialien und Software die Ausarbeitung neuer Technologien Transfers von Wissen und Daten
- Publikationen
- die Kooperation mit internationalen Forschenden, wie z.B. Gastwissenschaftler*Innen
- die Rekrutierung von neuen Mitarbeiter*Innen
Je nach Bedingung können all diese Aktivitäten genehmigungspflichtig oder sogar untersagt sein. Die Exportkontrolle soll jedoch nicht die Freiheit von Wissenschaft und Forschung oder den Außenwirtschaftsverkehr einschränken. Die Bestimmungen sollen vielmehr den Missbrauch von sensiblen Forschungsgütern und Know-how verhindern, der bis zur Gefährdung der nationalen Sicherheit führen kann. Um nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen, müssen kritische Einzelfälle daher erkannt werden.
Auf dieser Seite erhalten Sie in Kürze weitere Informationen zu hochschulinternen Prozessen und Verantwortlichkeiten.
Weitere Links zu Informationen über die Exportkontrolle
Handbuch Exportkontrolle und Academia (2. Auflage)Bereich öffnenBereich schließen
Handbuch Exportkontrolle und Academia (2. Auflage)
Die aktualisierte zweite Auflage des Handbuchs richtet sich primär an den Wissenschafts- und Forschungssektor, deren Vertreter*Innen und Vertreter sowie Mitarbeiter*Innen, aber auch Wissenschaftler*Innen als Privatpersonen. Ziel ist es, für die Ziele der Exportkontrolle zu sensibilisieren und sie bei der Anwendung des Außenwirtschaftsrechts zu unterstützen.