Arbeitsschutz
Auch mit den besten Schutzmaßnahmen kann es zu kleineren Verletzungen, sog. Bagatellverletzungen, oder auch Unfällen kommen. Da sowohl die Studierenden als auch die Beschäftigten der TH Wildau über die Unfallkasse Brandenburg in diesen Fällen versichert sind, müssen entsprechende Formulare ausgefüllt werden. Dazu nutzen Sie bitte die untere Auswahl, ob es sich um einen Unfall oder eine Bagatellverletzung handelt und senden das entsprechende Formular ausgefüllt an die nebenstehende Mail-Adresse.
Arbeitschutzunterweisungen
Gemäß § 12 Abs. 1 ArbSchG hat der Arbeitgeber "die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. [...]"
Gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 ArbSchG sind die Arbeitnehmer „nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen."
Hier finden Sie das Formular, wenn Sie digital teilgenommen haben: Formular Teilnahmebestätigung