KI-Kommission des Präsidiums
Bild einer KI-Visualisierung auf einem Laptop, der auf dem Tisch steht

KI-Kommission des Präsidiums

Die KI-Kommission fungiert als strategisches Beratungsgremium und erarbeitet Handlungsempfehlungen sowie Orientierungsrahmen.

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Die KI-Kommission der TH Wildau

Warum eine eigenständige KI-Kommission?

Künstliche Intelligenz verändert Hochschulen in all ihren Dimensionen tiefgreifend und dynamisch. Sowohl in Studium und Lehre als auch in Forschung, Transfer und der Hochschulverwaltung entstehen neue Anforderungen, Chancen und Rahmenbedingungen. 

Diesen Wandel bewältigen Hochschulen bundesweit und regional zunehmend im Verbund. Für die TH Wildau steht dabei im Mittelpunkt, wie die Hochschule mit ihren Ressourcen gezielt und passgenau eigene Schwerpunkte setzt.

Aufgrund der hohen Veränderungskraft hat das Präsidium entschieden, das Thema KI nicht als bloßes Teilgebiet allgemeiner Digitalisierungsmaßnahmen zu behandeln, sondern bis auf Weiteres als eigenständiges Thema an der TH Wildau zu verankern.

Die Einrichtung einer präsidialen KI-Kommission erfolgt gemäß §13 Abs.3  der Grundordnung der TH Wildau mit einem klaren Arbeitsauftrag. Die Mitgliedschaft in der Kommission ist bis auf Weiteres beschlossen.

Aufgaben und Rolle der Kommission

Die KI-Kommission fungiert als strategisches Beratungsgremium, trifft keine verbindlichen Beschlüsse, sondern erarbeitet Handlungsempfehlungen und Orientierungsrahmen für das Präsidium. Diese dienen dem Präsidium als Entscheidungsgrundlage für die strategische Entwicklung der Hochschule.

Wichtig: Die im Folgenden genannten Aufgaben stellen erste Ideen und Vorstellungen dar und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 

Zentrale HandlungsfelderBereich öffnenBereich schließen

  • Strategische Ausrichtung: Identifikation prioritärer Zukunftsfragen und Entwicklung strategischer Handlungsempfehlungen für Lehre, Forschung und Verwaltung

  • Rahmenbedingungen & Leitlinien: Abstimmung und Verknüpfung der KI-Initiativen mit den bestehenden Digitalisierungsleitlinien der Hochschule sowie Klärung rechtlicher und organisatorischer Voraussetzungen

  • Hochschulweiter Transfer: Bündelung von Bedarfen aus den Fachbereichen und zentralen Einrichtungen zur Schaffung eines einheitlichen Wissens- und Entwicklungsstands am Campus

Arbeitsweise und AufgabenBereich öffnenBereich schließen

  • Strategischer Sparringspartner: Begleitung und fallweise Mitwirkung bei der Erstellung strategischer Dokumente und Artefakte (z. B. KI-Strategie, hochschulweite KI-Richtlinien).

  • Impulsgeberin: Einbringen relevanter Themen, Entwicklungen und Bedarfe von innerhalb und außerhalb der Hochschule.

  • Richtungs- und Entwicklungsempfehlungen: Formulierung praxisnaher Empfehlungen zu konkreten Fragestellungen, darunter:

    • Zulässigkeit und Grenzen neuer Arbeits- und Programmierformen (z. B. Vibecoding)

    • Nachhaltigkeit von Algorithmen und Systemen (Green Coding)

    • Curriculare Verankerung von KI-Kompetenzen in Studiengängen

    • Gezielte Maßnahmen für Personalentwicklung und Schulungsangebote

Zusammensetzung nach RollenBereich öffnenBereich schließen

Die Besetzung der Kommission richtet sich nicht nach traditionellen Statusgruppen, sondern nach funktionalen Rollen im Hochschulalltag, d.h. neben ausgewiesenen KI-Fachleuten ist die Kommission ausdrücklich auch mit Personen besetzt, die Chancen und Risiken von KI für unsere Hochschule realistisch einschätzen und die Technologie in ihrem Arbeits- oder Studienalltag anwenden möchten oder bereits anwenden.

Kriterien für die BesetzungBereich öffnenBereich schließen

  • Rollenvielfalt: Einbindung unterschiedlicher Perspektiven aus Lehrpraxis, Studienalltag, Forschungsarbeit, Transferaktivitäten und Hochschuladministration.

  • Diversität: Gezielte Beachtung von Vielfaltsaspekten bei der Auswahl.

  • Erweiterte Gremienbeteiligung: Bewusste Einbindung von Personen, die bislang nicht regelmäßig in anderen zentralen Gremien vertreten sind, um neue Impulse einzubinden.

Laufzeit und ArbeitsaufwandBereich öffnenBereich schließen

  • Befristung: Die Kommission wird zunächst für die Dauer von zwei Jahren eingesetzt (Herbst 2026 bis Herbst 2028).

  • Verlängerung: Im Sommersemester 2028 prüft das Präsidium den weiteren strategischen Bedarf. Bei fortbestehender Relevanz ist eine Verlängerung vorgesehen.

  • Sitzungen: Geplant sind 2 bis 4 Arbeitstreffen pro Jahr.

Mitglieder

Vorsitz

professorale Expertise

Vertretung DCC/HRZ/digitale Infrastruktur

Vertretung Forschung und Transfer

Vertretung Hochschuldidaktik

Vertretung Hochschulbibliothek

Vertretung Hochschulkommunikation

Vertretung Verwaltung

Vertretung Querschnittsthemen

Vertretung Studierende

Vertretung Gesamtpersonalrat

Ergänzender Expert*innenpoolBereich öffnenBereich schließen

Um flexibel auf spezifische fachliche Anforderungen reagieren zu können, wird die Kommission fall- und themenweise durch einen erweiterten Beirat unterstützt. Dieser setzt sich je nach Tagesordnung komplementär aus internen und externen Fachstellen zusammen, bspw.:

  • Intern: Justiziariat, Datenschutzbeauftragte*r, Ethikkommission, Bibliotheksleitung sowie Vertretungen weiterer Querschnittsbereiche

  • Extern: Geschäftsführung des Zentrums für digitale Transformation (ZDT), landesweite (Brandenburg) und nationale Kompetenzstellen, Partnerhochschulen

Die Hinzuziehung dieser Fachexpertise erfolgt anlassbezogen auf Beschluss der Kommission.