Aufgaben
Der Prüfungsausschuss befasst sich auf Antrag einer betroffenen Person mit einem studien- oder/und prüfungsrelevanten Sachverhalt. Er ist in solchen Angelegenheiten Ansprechperson für alle Mitglieder und Angehörigen des Fachbereichs sowie für zentrale Einrichtungen der Hochschule.
Anträge sind schriftlich oder elektronisch per E-Mail zu stellen.
Zur Klärung von Sachverhalten kann der Prüfungsausschuss Dritte wie Sachverständige oder sonstige Auskunftspersonen hinzuziehen.
Entscheidungen bedürfen der Schriftform.
Der Prüfungsausschuss ist damit beauftragt, auf die Einhaltung der Bestimmungen der jeweils gültigen Rahmenordnung sowie der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen zu achten.
Mitglieder des Prüfungsausschusses
Vorsitzende |
Frau Prof. Dipl.-Ing. Birgit Wilkes |
Professor*innen |
Herr Prof. Dr.-Ing. Klaus-Martin Melzer |
Frau Prof. Dr.-Ing. Gaby Neumann |
|
Akademischer Mitarbeiter |
Herr Dipl.-Ing. Ralf Erdmann |
Studentisches Mitglied |
Frau Franziska Brandt |
Anträge und Anfragen an den Prüfungsausschuss
Antrag auf Anerkennung von StudienleistungenBereich öffnenBereich schließen
Die Anerkennung von Studienleistungen auf der Grundlagen von § 24 BbgHG kann per Antrag erfolgen.
Der Antrag ist wie folgt zu stellen (§ 10 der Rahmenordnung der TH Wildau):
- der Antrag ist in dem Semester zu stellen, in dem das anzuerkennende Modul gemäß Studienplan gelehrt wird
- der Antrag ist innerhalb von 6 Wochen nach Semesterbeginn beim Prüfungsausschuss einzureichen
- die Beantragung erfolgt ausschließlich über das Formblatt der TH Wildau, welches bei den Formularen und Anträgen für Studierende im Bereich Prüfungen, Prüfungsausschuss, Studienleistungen zu finden ist
- für die Anerkennung ist die positive Entscheidung der/des Modulverantwortlichen notwendig, welche in der Regel selbstständig und vor Ablauf der Einreichungsfrist eingeholt wird
Dem Antrag sind folgende Nachweise beizufügen:
- ein offizieller Leistungsnachweis
- eine Modulbeschreibung des Moduls, dass angerechnet werden soll
- bei nicht-deutschsprachigen Dokumenten sind diese mit einer beglaubigte Übersetzung beizufügen
Ohne diese Nachweise kann keine Anerkennung erfolgen.
Antrag auf Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen KenntnissenBereich öffnenBereich schließen
Die Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen kann im Umfang von bis zu 50 Prozent per Antrag erfolgen, wenn sie nach Inhalt und Niveau dem Teil des Studiums gleichwertig sind, der ersetzt werden soll.
Der Antrag ist wie folgt zu stellen (§ 18 der Rahmenordnung der TH Wildau):
- der Antrag ist in dem Semester zu stellen, in dem das anzurechnende Modul gemäß Studienplan gelehrt wird
- der Antrag ist innerhalb von 6 Wochen nach Semesterbeginn beim Prüfungsausschuss einzureichen
- die Beantragung erfolgt ausschließlich über das Formblatt der TH Wildau, welches bei den Formularen und Anträgen für Studierende im Bereich Prüfungen, Prüfungsausschuss, Studienleistungen zu finden ist
- für die Anrechnung ist die positive Entscheidung der/des Modulverantwortlichen notwendig, welche in der Regel selbstständig und vor Ablauf der Einreichungsfrist eingeholt wird
Dem Antrag sind folgende Nachweise beizufügen:
- ein offizieller Leistungsnachweis
- eine Modulbeschreibung des Moduls, dass angerechnet werden soll
- bei nicht-deutschsprachigen Dokumenten sind diese mit einer beglaubigte Übersetzung beizufügen
Ohne diese Nachweise kann keine Anrechnung erfolgen.
Antrag auf Anzeige einer PrüfungsverhinderungBereich öffnenBereich schließen
Ein Antrag auf Anzeige einer Prüfungsverhinderung kann immer dann gestellt werden, wenn es einem aus einem wichtigen Grund nicht möglich ist, die Prüfung abzulegen oder sie weiterzuführen (§ 22 Abs. 1 der Rahmenordnung der TH Wildau).
Der wichtige Grund ist dem Prüfungsausschuss wie folgt anzuzeigen:
- schriftlich mittels dem Formblatt "Anzeige einer Prüfungsverhinderung"
- innerhalb von 3 Arbeitstagen (bei Zusendung per Post gilt das Datum des Poststempels)
Der wichtige Grund ist glaubhaft zu machen.
Im Krankheitsfall ist zur Anzeige einer Prüfungsverhinderung ein ärztliches Attest einzureichen, welches folgende Kriterien erfüllen muss (§ 22 Abs. 5 der Rahmenordnung der TH Wildau):
- aus dem ärztlichen Attest muss die Beeinträchtigung hervorgehen, welche die Studierende oder den Studierenden hindern, ihre oder seine normale Leistung zu erbringen und die wahren Kentnisse und Fähigkeiten zum Zeitpunkt der Prüfung zu präsentieren
- das ärztliche Attest darf nicht später als am Prüfungstag ausgestellt worden sein
Das Formular zur Anzeige einer Prüfungsverhinderung sowie die Vorlage für ein ärztliches Attest ist bei den Formularen und Anträgen für Studierende im Bereich Prüfungen, Prüfungsausschuss, Studienleistungen zu finden. Bitte nutzen Sie immer die aktuelle Version.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung der Anträge auf Prüfungsverhinderung in der Prüfungszeit viel Zeit in Anspruch nimmt. Bitte sehen Sie in den ersten 6 Wochen nach Antragstellung von Rückfragen ab.
Antrag auf Vorziehen einer PrüfungBereich öffnenBereich schließen
Ein Antrag auf Vorziehen einer Prüfung kann immer dann gestellt werden, wenn die Prüfung außerhalb der regulären Wiederholfrequenz abgelegt werden soll und die Lehrkraft dem zustimmt.
Dem formlosen Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- die Zustimmung der Lehrkraft
- der mit der Lehrkraft abgestimmte Prüfungstermin
Bitte reichen Sie den Antrag mindestens 6 Wochen vor dem beantragten Prüfungstermin ein und geben Sie Ihre Matrikelnummer sowie Ihre Seminargruppe an.
AbschlussarbeitenBereich öffnenBereich schließen
Die Abschlussarbeiten werden über den Thesis Planer verwaltet.
Über diesen kann beantragt werden:
- das Thema der Abschlussarbeit
- eine mögliche Verlängerung der Bearbeitungszeit
- der Sperrvermerk
Ist die fristgerechte Bearbeitung der Abschlussarbeit aufgrund eines Krankheitsfalls nicht möglich, kann auf Antrag die Bearbeitungsfrist um den Zeitraum nachgewiesener Prüfungsunfähigkeit verlängert werden, jedoch längstens auf das Doppelte der Bearbeitungszeit (§ 22 Abs. 4 der Rahmenordnung der TH Wildau).
Bei der Antragstellung ist folgendes zu beachten:
- die Antragstellung erfolgt über den Thesis Planer
- der Krankheitsfall muss innerhalb von drei Arbeitstagen nach dessen Auftreten angezeigt werden (schriftlich über den Thesis Planer)
- der Krankheitsfall muss mittels eines ärztlichen Attestes glaubhaft gemacht werden
- aus dem ärztlichen Attest muss die Beeinträchtigung hervorgehen, welche die Studierende oder den Studierenden hindern, ihre oder seine normale Leistung zu erbringen und die wahren Kentnisse und Fähigkeiten zum Zeitpunkt der Prüfung zu präsentieren
Sonstige AnliegenBereich öffnenBereich schließen
Sonstige Anliegen sind wie folgt an den Prüfungsausschuss zu richten:
- schriftlich: per E-Mail oder auf dem Postweg
- unter Nennung des Namens, der Seminargruppe und der Matrikelnummer
- unter Nennung des konkreten Anliegens
- bei Anfragen zu Modulen unter Nennung des korrekten Modulnamens und des Namens der Lehrkraft
Der Prüfungsausschuss ist stets bemüht Ihnen zeitnah eine Rückmeldung zu Ihrer Anfrage zu geben.
Sitzungstermine
Die Sitzungen des Prüfungsausschusses finden online oder in den Räumlichkeiten des Fachbereichs INW statt. Sie sind nicht öffentlich.
Sommersemester 2025
03.03.2025
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