Beantragungswege

Beantragung und Abrechnung von externen Fort- und Weiterbildungen

Sie planen eine Fort- oder Weiterbildung? Hier erhalten Sie einen Überblick über die Beantragung und Abrechnung, je nach Art der externen Fort- und Weiterbildung.

Online-FortbildungBereich öffnenBereich schließen

Sie möchten sich für eine kostenpflichtige, reine Online-Fortbildung anmelden?

Dann bitte so vorgehen:

 

  • Einreichung des Antrags auf Fort- und Weiterbildung durch Antragsteller*in an SG Personalmanagement
  • SG Personalmanagement prüft Freigaben (Vorgesetzte/ Budgetverantwortliche) und lässt Hochschulleitung unterzeichnen
  • dann Rückversand an Antragsteller*in mit der Bitte,  den Antrag und die Rechnung bei SG Haushalt (Mittelbewirtschaftung oder Drittmittelabteilung) einzureichen

Fortbildung in Zusammenhang mit Dauerdienstreisegenehmigung (ohne Übernachtung)Bereich öffnenBereich schließen

Sie möchten sich für eine eintägige Fortbildung in Berlin/Brandenburg anmelden und haben eine Dauerdienstreisegenehmigung?

Dann bitte so vorgehen:

 

  • Einreichung des Antrags auf Fort- und Weiterbildung durch Antragsteller*in an SG Personalmanagement
  • SG Personalmanagement prüft Freigaben (Vorgesetzte/ Budgetverantwortliche) und lässt Hochschulleitung unterzeichnen
  • dann Rückversand an Antragsteller*in mit der Bitte, den Antrag und die Rechnung bei SG Haushalt (Mittelbewirtschaftung oder Drittmittelabteilung) einzureichen
  • die Abrechnung der Fahrtkosten erfolgt dann über die Abrechnung der Dauerdienstreise über den Workflow (DMS)

 

Fortbildung in Zusammenhang mit einer DienstreiseBereich öffnenBereich schließen

Sie möchten sich für eine Fortbildung, die mit einer Dienstreise in Zusammenhang steht, anmelden?

Dann bitte so vorgehen:

 

  • Einreichung des Antrags auf Fort- und Weiterbildung durch Antragsteller*in an SG Personalmanagement
  • SG Personalmanagement prüft Freigaben (Vorgesetzte/ Budgetverantwortliche) und lässt Hochschulleitung unterzeichnen
  • dann Rückversand an Antragsteller*in mit der Bitte, den Antrag und die Rechnung bei SG Haushalt (Mittelbewirtschaftung oder Drittmittelabteilung) einzureichen
  • die Abrechnung der Fahrtkosten etc. erfolgt dann über die Abrechnung der Dienstreise über den Workflow (DMS)

 

Alternative Abrechnungsmöglichkeit bei Dienstreise zum Zwecke einer Fortbildung:

Auch können Sie die Fortbildungsgebühren selber verauslagen und sich diese im Rahmen der Dienstreisekostenabrechnung erstatten lassen. Bei der Beantragung der Dienstreise kann ein Abschlag genutzt werden, um den verauslagten Betrag zu reduzieren. Bitte hierbei beachten: Ohne Zahlungsnachweis ist keine Erstattung möglich.