Mobiltät von Lehrpersonal (Teaching Staff Mobility)Bereich öffnenBereich schließen
Kurzlehraufenthalte für Lehre (STA)
Für Lehrpersonal der TH Wildau besteht die Möglichkeit, im Rahmen des Erasmus+ Programms (Leitaktion 1, KA131) eine unserer Partnerhochschulen in einem Programmland der EU für einen kurzen Lehraufenthalt zu besuchen und dort zu unterrichten.
Grundsätzlich steht die Förderlinie folgenden Personengruppen zur Verfügung:
- Hochschulpersonal und Dozierende mit Lehrauftrag an der TH Wildau
- wissenschaftliche Mitarbeitende
- Doktoranden, die in der Lehre tätig sind
- Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen (kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden)
Im Rahmen der Programmschiene KA171 (Erasmus+ mit Partnerländern der EU) bestehen Erasmus-Verträge mit den folgenden Partnereinrichtungen:
- Georgien (Region 2 – Östliche Nachbarschaft):
- Caucasus University Tblissi (Ansprechperson: Prof. Dr. Michael Herzog)
- European University Tblissi (Ansprechperson: Karin Schmidt)
- Kasachstan (Region 6 – Zentralasien): Deutsch-Kasachische Universität Almaty (DKU) & Caspian State University of Technologies and Engineering named after Sh. Yessenov
Ansprechperson: Prof. Dr. Jens Wollenweber - Kenia (Region 9 – Subsahara-Afrika): Dedan-Kimathi-University Nyeri (DeKUT)
Ansprechperson: Prof. Dr. Michael Herzog - Kuba: Universidad Tecnológica de la Habana „José Antonio Echeverría” (CUJAE)
Ansprechperson: Prof. Dr. Gaby Neumann - Montenegro (Region 1 – Westbalkan): University of Montenegro (Faculty of Mechanical Engineering), Podgorica
Ansprechperson: Prof. Dr. Michael Herzog - Togo (Region 9 – Subsahara-Afrika): Université de Kara
Ansprechperson: Prof. Dr. Jörg Reiff-Stephan
Voraussetzungen
Aktuell kann an der TH Wildau eine Lehrmobilität gefördert werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Gültiger Erasmus-Vertrag (inkl. Lehrmobilität (STA)) zwischen der TH Wildau und der gewählten Partnerhochschule
- Dauer von mindestens 2 Arbeitstagen pro Aufenthalt (bzw. mind. 5 Tage in/aus KA171-Partnerländern)
- Lehrdeputat von mindestens 8 Std. pro Woche (oder einen kürzeren Aufenthalt), für jeden weiteren Aufenthaltstag über eine Woche hinaus wird die benötigte Stundenanzahl anteilig berechnet. Eine Lehrmobilität kann mit dem Besuch von Workshops, einer aktiven Teilnahme an Konferenzen oder auch einem Job Shadowing an der Partnerhochschule verbunden werden. Im Falle solcher kombinierten Aufenthalte (Lehre und Weiterbildung) beträgt das Lehrdeputat mindestens 4 Std.
Aufgrund des begrenzten Budgets können derzeit Lehrmobilitäten nur für eine Dauer von max. 14 Arbeitstagen finanziell aus Erasmus-Mitteln gefördert werden.
Mobilität für Fortbildung und Training (Staff Training Mobility)Bereich öffnenBereich schließen
Für akademisches Personal sowie für Mitarbeitende der TH Wildau in nichtakademischen Bereichen (z. B. HS-Verwaltung, HS-Bibliothek, …) besteht zudem die Möglichkeit, im Rahmen des Erasmus+ Programms (Partner-)Einrichtungen im Ausland zu Schulungszwecken zu besuchen.
Die Formate sind dabei vielfältig und können bspw. Workshops, Sprachkurse, Hospitationen oder ein Job-Shadowing umfassen.
Auch für solche Aktivitäten beträgt die Mindestdauer 2 Tage (KA131) bzw. 5 Tage (KA171).
Aufgrund des begrenzten Budgets sollte die Maßnahme nach Möglichkeit eine Dauer von 5 Arbeitstagen nicht überschreiten.
Finanzierung von Erasmus+ Personalmobilitäten (STA und/oder STT)Bereich öffnenBereich schließen
Erasmus+ Personalmobilitäten werden an der TH Wildau nach den geltenden Erasmus+ Pauschalen finanziert und abgerechnet.
Die individuelle Unterstützung (Aufenthaltspauschalen pro Tag) ist dabei seitens der NA DAAD nach Ländergruppen festgelegt worden.
Bitte beachten Sie, dass diese Pauschalen für mindestens 2 Tage Ihres Auslandsaufenthaltes gezahlt werden. In vielen Fällen kann diese finanzielle Unterstützung auch für weitere Tage Ihrer Dienstreise gewährt werden, sofern ein plausibler Kostenvoranschlag vorgelegt wird (i.d.R. Dienstreiseantrag mit Angaben zu Reise- und Unterkunftskosten im Ausland).
Was die Reisekostenpauschalen anbelangt, so richten sich diese nach der km-Distanz zum Zielort. Falls Sie für Ihre Reise überwiegend nachhaltige Verkehrsmittel nutzen (z. B. Bahn, Bus oder auch Fahrgemeinschaft), haben Sie Anspruch auf ein sog. Top-up für „Green Travel“ und zusätzliche Fördertage (1 - max. 4, je nach Reisedauer und Entfernung).
Diese Zusatzförderung können Sie gern formlos mittels einer kurzen ehrenwörtlichen Erklärung beantragen. Als Nachweis für den beantragten Zuschlag für „grünes Reisen“ sind die entsprechenden Tickets einzureichen.
Bei nicht-umweltfreundlichen Reisen (per Flug oder Auto) können bei begründetem Bedarf max. 2 finanzierte Reisetage bewilligt werden. Dieser Bedarf kann sich bspw. aus dem DR-Antrag ergeben.
Nachstehend finden Sie eine Übersicht zu den aktuell geltenden Förderraten für Erasmus+ Personalmobilitäten mit Programmländern der EU (KA131):
Das Programm Erasmus+ bietet folgende Leistungen:
- Erstattung von Reisekosten in Form einer Pauschale (abhängig von Entfernung und Reiseart):
- Entfernung 10 - 99 km: umweltfreundlich: 56 EUR, nicht umweltfreundlich: 28 EUR
- Entfernung 100 - 499 km: umweltfreundlich: 285 EUR, nicht umweltfreundlich: 211 EUR
- Entfernung 500 - 1.999 km: umweltfreundlich: 417 EUR, nicht umweltfreundlich: 309 EUR
- Entfernung 2.000 - 2.999 km: umweltfreundlich: 535 EUR, nicht umweltfreundlich: 395 EUR
- Entfernung 3.000 - 3.999 km: umweltfreundlich: 785 EUR, nicht umweltfreundlich: 580 EUR
- Entfernung 4.000 - 7.999 km: 1.188 EUR (unabhängig von der Reiseart)
- Entfernung 8.000 km und mehr: 1.735 EUR (unabhängig von der Reiseart)
- Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz:
- Ländergruppe 1: 180 EUR pro Tag (vom 15. bis 60. Tag der Aktivität: 126 EUR)
Belgien, Dänemark, (Deutschland), Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden - Ländergruppe 2: 160 EUR pro Tag (vom 15. bis 60. Tag der Aktivität: 112 EUR)
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern - Ländergruppe 3: 140 EUR pro Tag (vom 15. bis 60. Tag der Aktivität: 98 EUR)
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn - Für Personalmobilitäten zwischen Programm- und Partnerländern (KA 171) gilt ein Tagessatz von 190 EUR (vom 15. bis 60. Tag 133 EUR)
- Ländergruppe 1: 180 EUR pro Tag (vom 15. bis 60. Tag der Aktivität: 126 EUR)
- Mit einem Mobilitätszuschuss aus Erasmus+-Geldern ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Sie müssten daher selbst für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes für ausreichenden Versicherungsschutz Sorge tragen.
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Darüber hinaus ist es möglich, Hochschulpersonal mit besonderen Bedürfnissen (z. B. bei Behinderung (ab GdB 20) oder chronischer Erkrankung mit finanziellem Mehrbedarf (bzw. bei Notwendigkeit der Mitnahme von Kindern) gesondert aus Erasmus-Mitteln zu fördern (Realkostenantrag bei der NA DAAD). Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie direkt über das International Office (Frau Dr. Schubert)
Die wichtigsten Erasmus+– Kooperationen, mit denen die TH Wildau neben dem Studierenden- (meist) auch einen STA bzw. STT vereinbart hat, sowie detaillierte Informationen finden Sie in der Übersicht der Partnerhochschulen.
Auswahlkriterien für PersonalmobilitätenBereich öffnenBereich schließen
Die Auswahl der Dozent/innen für Kurzlehraufenthalte an Erasmus+-Partnerhochschulen im Ausland (STA1) sowie der Teilnehmer an Trainingsmaßnahmen (STT) kann aus finanziellen Gründen begrenzt werden.
Vorrangig werden im Hinblick auf die Erasmus+ Personalmobilität folgende Aktivitäten gefördert:
- Lehr- und sog. kombinierte Personalmobilitäten (Lehrveranstaltungen und Trainingsmaßnahmen, z. B. Workshops) an Erasmus-Partnerhochschulen oder im Rahmen von strategischen Partnerschaften
- Personalmobilitäten im Zusammenhang mit einem BIP für Studierende an einer Partnerhochschule (i.d.R. betreuende Lehrkraft bzw. für Lehrverpflichtungen im Rahmen des betreffenden BIPs)
- Personalmobilitäten zu Lehr-, Forschungs- und Transferzwecken mit Bezug zu den definierten Profilthemen der TH Wildau (zukunftsfähige Mobilität, effektive Verwaltung, nachhaltige Werteschöpfung)
- Erstbewerbungen von Mitarbeitenden der TH Wildau um die Teilnahme an einer Personalmobilität
Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende Hinweise:
- Es kann i. d. R nur 1 Mobilität pro Person und pro Jahr finanziell gefördert werden, max. jedoch 2 Mobilitäten (an unterschiedliche Partnerhochschulen).
- Bei Vorliegen mehrerer Interessensbekundungen von Mitarbeitenden der TH Wildau für Angebote wie International Staff Weeks an Partnerhochschulen o. ä. werden jene Personen bevorzugt berücksichtigt, die bisher noch kein solches Angebot wahrgenommen haben.
- Bei Angeboten von Einrichtungen außerhalb der Erasmus-Partnerschaften der TH Wildau, bspw. von freien Bildungsträgern, Agenturen oder Sprachinstituten, sind der inhaltliche Zusammenhang zum eigenen Tätigkeitsfeld an der TH Wildau und der erwartete Nutzen der Maßnahme ausführlich zu begründen. Es erfolgt dann eine entsprechende Auswahl an der TH Wildau. Ein Anspruch auf eine Förderung aus Erasmus-Mitteln der TH Wildau besteht allerdings nicht.
- Bitte stimmen Sie Ihr Vorhaben vor Einreichung Ihres Dienstreiseantrages mit Ihrem/Ihrer Vorgesetzten bzw. Ihrer Abteilung ab.
Bitte informieren Sie uns mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf, wenn Sie eine Personalmobilität planen, damit wir das Budget entsprechend kalkulieren können.
Antragstellung & FormalitätenBereich öffnenBereich schließen
Bei Interesse an einem Lehraufenthalt oder einer Trainingsmaßnahme über das Programm Erasmus+ sowie für weitere Fragen und Informationen wenden Sie sich bitte an Fr. Dr. Angelika Schubert (angelika.schubert@th-wildau.de; Tel.: 03375 508 197).
Die entsprechenden Formulare für die Beantragung und Durchführung der gewünschten Personalmobilität erhalten Sie ebenfalls direkt über Frau Dr. Schubert.