Anforderungen an die Aufgaben im Studiengang VIBB

Anforderungen an die Aufgaben im Studiengang VIBB

Die Grundsätze und Ziele der berufspraktischen Zeiten im Studiengang VIBB sind in § 1 PraktO VIBB geregelt.

Die berufspraktischen Zeiten dienen der Vermittlung beruflicher Kenntnisse und Erfahrungen.

Die Aufgaben, die die Studierenden im Rahmen der berufspraktischen Zeiten bearbeiten sollen, sollen folgende Anforderungen erfüllen:

 

Die Aufgabe dient:

  • der Anwendung und Vertiefung der im fachwissenschaftlichen Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten
  • der Aneignung weiterer verwaltungsspezifischer Qualifikationen und Kompetenzen
  • der Vorbereitung auf eine Tätigkeit in der Verwaltungspraxis des gehobenen technischen Verwaltungsinformatikdienstes oder auf vergleichbare Tätigkeiten im Land Brandenburg jeweils mit dem Schwerpunkt auf IT-bezogene Aufgabenstellungen der Verwaltung
  • der Umsetzung der fachtheoretischen Kenntnisse in IT-bezogenes Verwaltungshandeln
  • dem Kennenlernen von Arbeitstechniken
  • dem Üben und Anwenden der selbstständigen Bearbeitung von Vorgängen

Der Studienfortschritt der Studierenden soll bei der Vergabe der Aufgaben berücksichtig werden.