Werte Studierende!
Bescheinigungen
Wenn Sie von der Hochschule eine Bescheinigung für Ihr BAföG-Amt (Studentenwerk) benötigen, wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse:
In Betracht kommende Bescheinigungen sind zum Beispiel:
Antrag auf Förderung ohne Vorlage des Leistungsnachweises
Antrag auf Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus
Beachten Sie bitte, dass das Studentenwerk bei den beiden letztgenannten Anträgen die Beifügung eines Nachweises für das Vorliegen des angegebenen Grundes erwartet!
Achtung:
Bitte füllen Sie die Formblätter bereits aus, soweit es um Ihre persönlichen Angaben geht, und speichern die PDF-Datei dann so ab, dass sie weiter bearbeitet werden kann. Hängen Sie diese Datei Ihrer E-Mail an! (Ausnahme: Bei den letztgenannten Anträgen gibt es momentan noch keinen ausfüllbaren Vordruck. Schicken Sie diese möglichst als Scan)
Sonstige Anliegen
Bitte wenden Sie sich an einen der BAföG-Beauftragten:
Hr. Prof.Dr.rer.pol.habil. Stephan Meyer
Fr. Prof. Dr. Dominguez Lacasa
Achtung: Die Hochschule kann Ihnen keinerlei Auskunft dazu geben, ob Sie die Voraussetzungen für BAföG erfüllen. Dafür ist alleine das Studentenwerk zuständig!