Sprungbrett Campus
Studierende der TH Wildau stehen vor einer Pinnwand und zeigen auf Inhalte
Vom Studium in den Arbeitsmarkt

Sprungbrett Campus

Internes Förderprogramm für internationale Absolvent*innen der TH Wildau mit Herkunftsländern außerhalb der EU

-> Beratungstermine für Antragsteller*innen am 5. + 7. Mai <-

„Sprungbrett Campus“ - Förderprogramm für Absolvent*innen der TH Wildau außerhalb der EU

Das Förderprogramm „Sprungbrett Campus“ der TH Wildau unterstützt internationale Absolvent*innen der TH Wildau mit Herkunftsländern außerhalb der EU beim Übergang vom Studium in den Arbeitsmarkt.

Bis zum 31. Dezember 2026 stellt die TH Wildau 150.000 € bereit, um gezielt den Berufseinstieg über Teilzeitstellen (0,5 VZÄ) auf Qualifikationsniveau (Bachelor/Master) zu fördern. „Sprungbrett Campus“ bietet Praxiserfahrung direkt an der Hochschule und strebt Anschlussbeschäftigungen bei regionalen Arbeitgeber*innen an.

Neben der befristeten Arbeitserfahrung an der TH Wildau können sich die Absolvent*innen im Rahmen der geförderten Tätigkeit ein internes und externes Netzwerk aufbauen und ihre Kenntnisse in der deutschen (Fach-) Sprache ausbauen. Bei Hürden hinsichtlich Aufenthaltsrecht und Arbeitserlaubnis erhalten sie Unterstützung durch die TH Wildau. Ein internes Begleitprogramm mit Veranstaltungen, Workshops, Bewerbungstrainings etc. fördert zusätzlich den Austausch, die Vernetzung und die persönlichen Kompetenzen. Die TH Wildau hilft somit beim Sprung in den Arbeitsmarkt.

 

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt für das Förderprogramm sind Professor*innen sowie Leitungen von Organisationseinheiten der TH Wildau. Die Bewertung der Anträge erfolgt durch ein Gremium nach Kriterien wie der Qualität der Tätigkeit und der strukturierten, engagierten Begleitung durch die Führungskraft, der Förderung der Sprachkompetenz und der internen sowie externen Netzwerkfähigkeit.

Wenn Sie einen Antrag für das Förderprogramm „Sprungbrett Campus“ stellen möchten, laden Sie sich per Login mit Ihren Hochschulzugangsdaten das Dokument herunter, füllen es aus und reichen es bis spätestens 15. Mai 2026 per E-Mail ein: sprungbrett(at)th-wildau.de Der Antrag erfolgt in deutscher Sprache.

Wie gestaltet sich der Zeitplan?

  • 30. April: Veröffentlichung des Programms.
  • Beratungstermine für interessierte Antragsteller*innen am
     
    • 5. Mai von 15-16 Uhr, Haus 13, Raum 104 bzw. hybrid via Webex und
    • 7. Mai von 11-12 Uhr, Haus 13, Raum 143 bzw. hybrid via Webex
    • Während der Termine können Antragsteller*innen u. a. Fragen zur finanziellen Förderung, Antragstellung, anzubietenden Tätigkeit, Gewinnung der Absolvent*innen, geplanten Beschäftigung und zum internen Begleitprogramm stellen.
  • 15. Mai: Ende der Antragsfrist für Organisationseinheiten.
  • 15. Mai bis 30. Juni: Antragsauswertung und -bewilligung, Stellenbesetzungsverfahren
  • ab 1. Juli (bis spätestens ab 1. September): Start der Beschäftigung

Wie können sich externe Arbeitgeber*innen einbringen?

Externe, regionale Arbeitgeber*innen, die für die Absolvent*innen zusätzliche Beschäftigungen während der Laufzeit des Programms anbieten oder im Anschluss eine Beschäftigung ermöglichen möchten, können sich an Ray Trautwein, Leiter des Career Service der TH Wildau, wenden. E-Mail: ray.trautwein(at)th-wildau.de, Tel. 03375 508 128

Kontakt allgemein


    Dipl.-Jur. Christine Heinrich

Dipl.-Jur. Christine Heinrich Dipl.-Jur. Christine Heinrich

Kontakt für externe Arbeitgeber*innen

Person mit dunklem Shirt, schwarzen Haaren und Bart steht für ein Portraitbild in einer alten Industriehalle mit Betonpfeilern im Hintergrund.

Ray Trautwein

Tel.: +49 3375 508 128
Mail: ray.trautwein(at)th-wildau.de
Haus 13, Raum 032