Erasmus+ Mobilitätsprogramm für Studierende
Europa Flagge

Erasmus+ Mobilitätsprogramm für Studierende

English Version

Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027

Am 1. September 2021 hat die aktuelle Erasmus+ Prorammgeneration begonnen, die noch bis 2027 laufen wird. Die TH Wildau beteiligt sich bereits seit Jahren an dem Programm, für die Umsetzung der Ziele und Qualitätskriterien des Programms wurde ihr auch für diese Programmgeneration wieder die „ERASMUS Charta for Higher Education“ (ECHE) verliehen. Die ECHE und das European Policy Statement sind wesentlicher Teil der Internationalisierungsstrategie der TH Wildau.

Im Rahmen der aktuellen Erasmus+ Programmgeneration werden wie bisher Studieren­den­mobilität zu Studienzwecken sowie Personalmobilität zu Lehr- sowie zu Fort- und Weiterbildungszwecken gefördert (Leitaktion 1, KA131 + KA131 international).

Darüber hinaus bietet das Programm neue Formate und Möglichkeiten der internationalen Mobilität. Dies betrifft u.a. die Zusammenarbeit mit sog. Partnerländern der EU.
Die TH Wildau arbeitet im Rahmen von Erasmus+ (Leitaktion 1, KA171) insbesondere mit Partnerhochschulen in Georgien, Kasachstan, Kenia, Kuba, Montenegro und Togo zusammen. Hinweis: Im Rahmen von KA171 sind - mit Ausnahme von Montenegro – leider keine Outgoing-Mobilitäten von Studierenden förderfähig.

Die Förderung von Erasmus+ Praktika erfolgt über das Leonardo-Büro an der BTU Cottbus-Senftenberg, dem die TH Wildau als Konsortialpartner angehört. Studierende der TH Wildau bewerben sich bitte direkt beim LEONARDO-Büro Brandenburg um eine entsprechende Erasmus+-Förderung. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie unter https://www.b-tu.de/en/leonardo!


Auch die Durchführung von Mobilitäten im Blended-Format, also die Kombination einer kürzeren physischen Mobilität mit einer virtuellen Komponente, ist im neuen Programm in unterschiedlichen Formaten möglich. Besonders wichtig sind hier die Blended-Intensive-Programme (BIP), in denen mindestens drei europäische Hochschulen gemeinsam ein Kurzzeitprogramm zu einem bestimmten fachlichen Thema oder eine Sommerschule, gestalten können. Diese BIPs dauern zumeist 5 Tage; die Auswahl der teilnehmenden Studierenden erfolgt über den Fachbereich.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Übergreifende Themen und Kernziele der aktuellen Programmgeneration sind vor allem die Digitalisierung des Erasmus-Programms in all seinen Bereichen sowie die Stärkung von sozialer Teilhabe, Nachhaltigkeit und gesellschaftlichem Engagement.

Ausführliche und stets aktuelle Informationen finden zum Erasmus+ Mobilitätsprogramm der EU finden Sie auch auf den Seiten der deutschen Nationalagentur des DAAD.

Erasmus+ Studium in Europa

Vorteile des Erasmus+ Programms für SieBereich öffnenBereich schließen

  • Studienaufenthalte an einer unserer Partnerhochschulen
  • Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten. Die Förderhöhe richtet sich nach den jeweiligen programm-spezifischen Ländersätzen, die sich je nach Förderjahr unterscheiden können.
  • Befreiung von Studien-, Registrierungs-, Prüfungs-, Labor- und Bibliotheks­gebühren an der Gasthochschule
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthalts
  • akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
    (siehe Anerkennungsrichtlienien und "Wildauer Tabelle")
  • Förderzeiten für sog. Langzeitmobilitäten: 2-12 Monate pro Studienabschnitt (Bachelor, Master, PhD)

Wir freuen uns sehr, wenn wir Ihr Interesse an einem Studienaufenthalt über Erasmus+ wecken konnten. Frau Dr. Angelika Schubert berät Sie gern zu Ihrem individuellen Auslandsvorhaben, zu unseren Erasmus-Partner-HS und verfügbaren Plätzen sowie zu den Bewerbungsmodalitäten für einen Erasmus-Platz.

Teilnahme-VoraussetzungenBereich öffnenBereich schließen

Um im Rahmen des Erasmus+ Programms einen Studienaufenthalt im europäischen Ausland zu machen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Immatrikulation an der TH Wildau für ein Vollzeitstudium
  • mindestens zwei erfolgreich absolvierte Fachsemester zum Zeitpunkt des Antritts Ihres Auslandsstudiums
  • bestehendes bilaterales Erasmus-Abkommen zwischen der TH Wildau und der betreffenden Partner-HS.
  • Motivation und Leistungsbereitschaft; darüber hinaus schätzen wir außercurriculares bzw. gesellschaftliches Engagement
  • gute bis sehr gute Studienleistungen
  • ausreichende Sprachkenntnisse der Unterrichtssprache im Gastland
    (i. d. R. benötigen Sie ein Niveau von mindestens B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen).​

Bedenken Sie, dass es keinen Anspruch auf einen Austauschplatz gibt - die Vergabe erfolgt nach den nachstehend genannten Auswahlkriterien. Sollte die Nachfrage nach Austauschplätzen größer sein als das vertraglich vereinbarte Austauschkontingent an der jeweiligen Partner-HS, erfolgt die Platzvergabe nach einem Leistungsranking (Noten, Sprache, Motivation, interkulturelle Kompetenz, ggf. Fachsemester). Es empfiehlt sich zudem, bereits in der Bewerbung einen Zweit- oder auch Drittwunsch anzugeben, um so die Chancen auf einen Erasmus-Platz zu erhöhen.

Nach erfolgreicher Bewerbung und erfolgter Platzzusage werden Sie über das International Office (Fr. Dr. Schubert) fristgerecht an der betreffenden Gasthochschule nominiert. 

Alle wichtigen Rechte und Pflichten, die für Sie bei einer Teilnahme am Erasmus+ Programm relevant sind, finden Sie in der Erasmus+ Studierendencharta, die Ihnen auch mit Ihren Förderunterlagen ausgehändigt wird.

Bewerbungsunterlagen und -fristenBereich öffnenBereich schließen

Ihre Bewerbung um einen Erasmus-Platz im Ausland reichen Sie bitte beim International Office ein. Die TH Wildau hat keine festen Bewerbungsfristen festgelegt, da wir auch für kurzent­schlossene Studierende noch flexibel entsprechende Optionen anbieten möchten.

Es empfiehlt sich allerdings dringend, dass Studierende, die sich für ein Erasmus-Studium interessieren, ihre Bewerbung rechtzeitig einreichen – nach Möglichkeit bis Ende März für das kommende Wintersemester und bis Ende August für das Sommersemester des kommenden Jahres.

Ihrer Bewerbung um einen Erasmus-Platz sollten im allgemeinen folgende Unterlagen beigefügt sein:

  • Motivationsschreiben (bitte nennen Sie insbesondere akademische, aber gern auch persönliche Gründe für das Studium an der ausgewählten Gasthochschule)
  • tabellarischer Lebenslauf (z.B. Europass-Vorlage)
  • aktueller Notenspiegel (bei Masterstudierenden auch BA-Zeugnis und –Urkunde)
  • Sprachnachweis(e) (i. d. R. Englisch auf B2-Niveau, ggf. zusätzlich Spanisch u./o. Französisch (z.B. DAAD-Sprachzeugnis, Schreiben von Sprachdozenten der TH Wildau oder gleichwertige Sprachnachweise (bspw. LCCI, TOEFL, Abiturzeugnis, …)
  • fachliches Empfehlungsschreiben einer/s Dozierenden
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Nachweise über außercurriculares Engagement (z.B. Buddy-Urkunde, Mitgliedschaft im StuRa bzw. StuPa u.ä.) bzw. evtl. interkulturelle Qualifizierungsnachweise
  • evtl. weitere Dokumente (Arbeitszeugnisse, Praktikumsbescheinigungen, Sprachkurs­zertifikate o.ä.)

Auswahlkriterien für die Vergabe von Erasmus-PlätzenBereich öffnenBereich schließen

Wichtigste Basis für eine Entscheidung über die Vergabe eines Erasmus-Platzes sind – nach ausführlicher Beratung der Studierenden im International Office – die jeweiligen Bewerbungs­unterlagen. 

Die Auswahl der Erasmus-Studierenden richtet sich insbesondere nach folgenden Kriterien:

  • Studienleistungen
    (bisherige an der TH Wildau und ggf. vorher an anderen Hochschulen erbrachte Studienleistungen und erworbene akademische Qualifikation – Notendurchschnitt nach Möglichkeit nicht schlechter als 2,5 und möglichst keine offenen Prüfungen aus Vorsemestern)
  • Motivation und Referenzen
    (fachliche und persönliche Gründe für ein Erasmus–Auslandsstudium)
  • Studienvorhaben
    (Planung und Durchführbarkeit des Studienvorhabens an der Partnerhochschule (z.B. evtl. bereits getroffene Absprachen mit der verantwortlichen Studiengangsleitung bzgl. der Anerkennung u.ä.))
  • Sprachkenntnisse und interkulturelle Kompetenzen
    (z.B. Landessprache, sofern diese nicht der Arbeitssprache im Gastland entspricht)
  • Soziales Engagement
    (z.B. Tätigkeit als Buddy-Student/in für ausländische Studierende, Mitarbeit im StuRa oder StuPa der TH Wildau, sonstiges gesellschaftliches Engagement innerhalb oder außerhalb der Hochschule)

Darüber hinaus werden bzgl. der Platzvergabe Studierende aus sog. „benachteiligten Gruppen“ (s. unten) bzw. Studierende mit Sonderbedürfnissen (z.B. alleinerziehende Mütter) bevorzugt berücksichtigt.

Daneben können fachspezifisch noch weitere Auswahlkriterien eine Rolle spielen, die von dem/der verantwortlichen Studiengangskoordinator/in festgelegt werden.

Die Auswahl der Erasmus–Studierenden erfolgt anhand der o.g. Kriterien durch den Vize­präsi­den­ten für Digitalisierung & Qualitätsmanagement und die Erasmus+ Koordinatorin der TH Wildau, und zwar ggf. in Absprache mit dem/der jeweiligen Studiengangsverantwort­lichen.

Dabei ist die TH Wildau bemüht, nach Möglichkeit jedem/r geeigneten Bewerber/in einen Erasmus-Platz zu vermitteln bzw. bei der Vergabe zumindest den Zweit- oder  Drittwunsch zu berücksichtigen.

Mit der Bewilligung eines Erasmus+-Stipendiums ist die verpflichtende Teilnahme an einem kostenlosen Online-Sprachtest in der Unterrichtsprache der Partner-HS verbunden.

Erasmus-Förderung / allgemeine InformationenBereich öffnenBereich schließen

Die finanzielle Förderung von Erasmus-Studienaufenthalten erfolgt mittels Pauschalen, die nach Ländergruppen definiert sind. Diese Ländergruppen sind von der EU-Kommission festgelegt, die Einteilung erfolgt auf Basis der durchschnittlichen Lebenshaltungskosten in den jeweiligen Ländern.

Die Erasmus-Förderung kann für Studienaufenthalte im europäischen Ausland in den folgenden Programmländern beantragt werden:

  • Ländergruppe 1: 600 EUR pro Monat
    Belgien, Dänemark, (Deutschland), Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
  • Ländergruppe 2: 540 EUR pro Monat
    Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
  • Ländergruppe 3: 540 EUR pro Monat
    Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

Mit Ihrer Bewerbung auf einen Erasmus+ Studienplatz beantragen Sie gleichzeitig die Erasmus+ Mobilitätsförderung! Sie müssen somit keinen separaten Antrag auf Förderung einreichen.

Bitte beachten Sie, dass die Erasmus+ Förderung nur einen Zuschuss zu Ihrem Auslandsaufenthalt darstellt, der dazu dienen soll, die im Ausland entstehenden Mehrkosten auszugleichen. Die Förderung reicht in der Regel nicht zur Deckung der gesamten Kosten. Es empfiehlt sich daher zusätzlich die Beantragung von Auslands-BAföG.

 

Förderdauer

Für Ihren Studienaufenthalt an einer Partner-HS im Ausland erhalten Sie einen Mobilitätszuschuss, der auf Grundlage der monatlich festgelegten Raten berechnet wird.

Dabei wird – abhängig von den verfügbaren Mitteln – eine bestimmte Förderdauer festgelegt, die nicht Ihrer realen Aufenthaltsdauer entsprechen muss.

Für Studienvorhaben gelten aufgrund der erhöhten Fördersätze und möglicher Zusatzförderungen (s. unten) folgende Förderzeiträume (bis einschließlich Förderungen aus dem Erasmus+ Projekt 2025):

  • Aufenthaltsdauer im Ausland 2 bis 3 Monate: Förderzeitraum 2 Monate
  • Aufenthaltsdauer im Ausland 3 bis 4 Monate: Förderzeitraum 3 Monate
  • Aufenthaltsdauer im Ausland 4 bis 5 Monate: Förderzeitraum 4 Monate
  • Aufenthaltsdauer im Ausland 5 bis 6 Monate: Förderzeitraum 5 Monate

Bitte beachten Sie, dass bei Förderungen ab dem Erasmus+ Projekt 2026 (ab SoSe 2027) die Höchstförderdauer bei Aufenthalten von länger als 4 Monaten aus Budgetgründen auf 4 Monate begrenzt ist.

Relevant für die Berechnung Ihres Aufenthaltszeitraums ist der studienbedingte Aufenthalt, also Kurse, evtl. auch Sprachkurse, Orientierungsprogramme etc., die Ihnen von Ihrer Gasthochschule nachgewiesen werden bzw. als verpflichtend gelten. Aufenthaltstage, die nicht studienbedingt sind, etwa eine frühere Anreise zur Wohnungssuche, werden nicht in den förderfähigen Zeitraum eingerechnet.

Die Details zu Ihrer Mobilitätsförderung sowie den damit verbundenen Rechten und Pflichten werden im Grant Agreement festgelegt, das Sie vor Antritt Ihres Auslandsstudiums erhalten.

 

Reisekostenunterstützung

Ab dem Projekt 2025 (Mobilitäten ab Sommersemester 2026) gelten folgende Sätze (in Form einer Pauschale abhängig von Entfernung und Reiseart):

  • Entfernung 10 - 99 km: umweltfreundlich: 56 EUR, nicht umweltfreundlich: 28 EUR
  • Entfernung 100 - 499 km: umweltfreundlich: 285 EUR, nicht umweltfreundlich: 211 EUR
  • Entfernung 500 - 1.999 km: umweltfreundlich: 417 EUR, nicht umweltfreundlich: 309 EUR
  • Entfernung 2.000 - 2.999 km: umweltfreundlich: 535 EUR, nicht umweltfreundlich: 395 EUR
  • Entfernung 3.000 - 3.999 km: umweltfreundlich: 785 EUR, nicht umweltfreundlich: 580 EUR
  • Entfernung 4.000 - 7.999 km: 1.188 EUR (unabhängig von der Reiseart)
  • Entfernung von 8.000 km und mehr: 1.735 EUR (unabhängig von der Reiseart)

 

Wichtige weitere Hinweise

Nach Abschluss Ihres Studienaufenthalts im Ausland sind folgende Formalitäten für den Erhalt der 2. Stipendienrate wichtig:

  • Hochladen des automatisierten Studierendenberichts (Participant's Survey)
  • Abgabe des Letters of Confirmation (Bestätigung über den Aufenthaltszeitraum an der Partner-HS)
  • Vorlage des Transcripts of Records (Notenspiegel der Partnerhochschule)
  • Einreichung eines persönlichen Erfahrungsberichts (und ggf. zusätzlich ein Kurzvideo oder Testimonial) über Ihr Auslandssemester (ca. 2 bis 3 Seiten)

Zusatzförderungen („Social Top-Ups“) im Programm Erasmus+Bereich öffnenBereich schließen

Pauschale Förderung:

Mit dem Ziel, die Chancengerechtigkeit in der internationalen Mobilität zu fördern, bietet das Erasmus+ Programm die Möglichkeit, zusätzliche Fördermittel zu beantragen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Hier hat die NA DAAD Zielgruppen definiert, für die ergänzende Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

  • Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
  • Auslandsaufenthalt mit Kind/ern
  • Erstakademiker/-innen
  • (Erwerbstätige Studierende)*

*Bitte beachten Sie, dass die Zielgruppe der erwerbstätigen Studierenden bei Förderungen ab dem Erasmus+ Projekt 2026 (ab SoSe27) leider nicht mehr für eine Zusatzförderung berücksichtigt werden kann.

Realkostenantrag

Es gibt zusätzlich die Möglichkeit, einen Realkostenantrag zu stellen, ebenfalls für Studierende mit Kind(ern) sowie für Studierende mit einem GdB von mindestens 20 oder einer chronischen Erkrankung, die von ihrer Heimathochschule eine Zusage für ein Erasmus+ gefördertes Auslandsstudium oder -praktikum erhalten haben. Hierfür muss ein gesonderter Antrag gestellt werden, die maximale Fördersumme beträgt 15.000€ pro Semester und pro Mobilität.

Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie direkt über das International Office (Frau Dr. Schubert).

Die Antragssumme wird entsprechend Ihrer Bedürfnisse berechnet und zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt.

Hierbei können nur Mehrkosten berücksichtigt werden, die:

  • nicht von nationalen Stellen (Integrationsämtern, Krankenkassen, Landschaftsverbänden, Sozialämtern, Studentenwerken) übernommen werden.
  • Ihnen durch den Auslandsaufenthalt entstehen. Hierzu zählen z. B. Flugkosten und Kosten für die Unterkunft von mitreisenden Assistenten oder für eine barrierefreie Unterkunft sowie bei Geförderten mit Kind(ern) z. B. Betreuungskosten in einer staatlichen Einrichtung.

Da Sie die Differenz zwischen den Kosten im In- und Ausland nachweisen müssen, planen Sie für die Antragstellung bitte ausreichend Zeit ein und geben Sie uns unbedingt persönlich Bescheid!

Der Antrag sollte mindestens zwei Monate vor Ihrer Ausreise durch Ihre Heimathochschule bei der NA DAAD eingereicht werden. Ein Antrag, der erst nach Beginn Ihres Auslandsstudiums bzw. -praktikums eingereicht wird, kann leider nicht berücksichtigt werden. Der DAAD prüft den Antrag und behält sich vor, die Antragssumme entsprechend zu kürzen.

 

Darüber hinaus erhalten Sie zu den Querschnittsthemen Inklusion und Diversität Unterstützung und weiterführende Beratung bei folgenden Personen bzw. Anlaufstellen:

Eine Diversitäts- bzw. Inklusionsstrategie der TH Wildau ist derzeit in Arbeit.
Gern verweisen wir aber auf bereits bestehende wichtige Dokumente bzw. Konzepte zum Thema Diversität und Inklusion:

  • Gleichstellungskonzept der TH Wildau
  • Leitfaden für gendersensible Sprache

Diese Top-Ups betragen jeweils 250 EUR pro Monat für Langzeitmobiliäten (ab 2 Mon.) bzw. einmalig 100 EUR für Kurzzeitmobilitäten von bis zu 14 Tagen bzw. 150 EUR bei Aufenthalten von bis zu 30 Tagen.

Allerdings kann eine Zusatzförderung nur für eines der genannten Kriterien gewährt werden, auch wenn mehrere zutreffen sollten.

Förderung von nachhaltiger Mobilität ("Green Travel")Bereich öffnenBereich schließen

Wenn Sie die An- und Abreise mit nachhaltigen Transportmitteln, etwa dem Zug oder Bus oder auch als Fahrgemeinschaft, absolvieren, können Sie die Sonderförderung für „Green Travel“ beantragen und erhalten dann die jeweilige Reisekostenpauschale für umweltfreundliches Reisen (s. oben). Es können (in Abhängigkeit von der Entfernung bzw. Fahrzeit) bis zu max. 4 zusätzliche Reisetage gefördert werden.

Für den Erhalt der Zusatzförderung für benachteiligte Studierende und/oder nachhaltige Mobilität ist ein entsprechender Antrag einzureichen.
Ein besonders empfehlenswertes Angebot für nachhaltiges Reisen ist der Interrail Pass für Erasmus+ Studierende. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite von Interrail .

Des Weiteren finden Sie eine Fülle von weiteren Informationen und Tipps zu diesem Thema sowie zu einer nachhaltigen Lebensweise in Ihren Auslandssemester in folgender Manual für Outgoings.


    Dr. phil. Angelika Schubert

Dr. phil. Angelika Schubert Dr. phil. Angelika Schubert

Tel.: +49 3375 508 197
Mail: angelika.schubert@th-wildau.de
Haus 13, Raum 034

Zum Profil