Willkommen im Kreis der Ausbildenden!
Liebe Ausbildende,
auf dieser Seite finden Sie alle notwendigen Unterlagen und Informationen für Ihre Tätigkeit als Ausbildende in den Bachelor- Studiengängen der TH Wildau „Öffentliche Verwaltung Brandenburg“ und „Verwaltungsinformatik Brandenburg“.
Bitte beachten Sie, dass Sie für eine Tätigkeit als Ausbildende im Rahmen dieser Studiengänge fachliche Voraussetzungen erfüllen müssen und an einer Ausbilderzertifizierung teilgenommen haben müssen.
Hinweise zu den Voraussetzungen und zu den Zertifizierungsveranstaltungen finden Sie im
Abschnitt 1- Anmeldung zu den Zertifizierungsveranstaltungen.
FAQ:
Fragen zur Praktikumsbetreuung Wiki
Hier sammeln und beantworten wir Ihre Fragen. Blättern Sie einfach durch die Liste, vielleicht finden Sie Antworten zu Fragen, die Sie noch gar nicht hatten.
Das Wiki wird stetig um neue Fragen erweitert.
1. Anmeldung zu den ZertifizierungsveranstaltungenBereich öffnenBereich schließen
Anmeldung zu den Zertifizierungsveranstaltungen
Wenn Sie mehrere Personen für die Zertifizierung anmelden möchten, nutzen Sie bitte den Vordruck "Anmeldung zur Ausbilderzertifizierung".
Wenn Sie sich als Einzelperson anmelden möchten, genügt eine formlose Mail mit den Angaben zu Vornamen, Namen und E-Mail-Adresse an birkner(at)th-wildau.de.
Bitte lesen Sie die technischen Hinweise sowie die Hinweise zum Datenschutz.
Die Hochschule erhebt für die Ausbilderzertifizierung keine Gebühr.
Neue Termine für die Ausbilderzertifizierung
Die Zertifizierungen finden eintägig statt. Es genügt der Besuch von einer Veranstaltung.
Der Weg zu uns: Lage- und Campusplan der TH Wildau
13. Juni 2023 (außerplanmäßig online, 8.15 bis ca. 16 Uhr)
20. Juni 2023 (TH Wildau, Raum 17-0020, 9.00 bis ca. 16.45 Uhr)
Eine Anmeldung für den 13. und 20. Juni ist nicht mehr möglich.
27. Juni 2023 (online, 8.15 bis ca. 16 Uhr)
Die Anmeldefrist für den 27. Juni ist der 11. Juni 23.
Zertifizierung im September - Anmeldefrist ist der 13. August 2023
05. September 2023 (online, 8.15 bis ca. 16 Uhr)
Zweck der Zertifizierung
In den beiden Studiengängen Öffentliche Verwaltung Brandenburg und Verwaltungsinformatik Brandenburg ist die berufspraktische Studienzeit mit ihren 4 Praktika eine wichtige Säule in der Qualifizierung der Studierenden. Die Bewertung der dort erbrachten Leistung erfolgt durch Sie. Diese Bewertung wiederum geht mit 60 Credit Points in die Gesamtbewertung der Studienleistung ein. Diese Gesamtbewertung wird dann auf dem durch die TH Wildau ausgestellten Zeugnis dokumentiert.
Bei der Akkreditierung der Studiengänge wurde besonderer Wert darauf gelegt, dass alle an der Notenbildung beteiligten Personen qualifiziert sind. Die Qualifikation umfasst zum einen eine fachliche Eignung (mind. Bachelorabschluss oder gleichwertig, Erfahrung im jeweiligen Verwaltungsgebiet) und eben auch grundlegende Kenntnisse zum Studiengang selbst. Diese grundlegenden Kenntnisse wollen wir Ihnen in dieser Ausbilderzertifizierung vermitteln.
Übersicht über bisherige Zertifizierungen
Sofern Sie Übersichten über bisherige Zertifizierungen Ihrer Mitarbeiter_innen in Ihrem Hause benötigen, können Sie sich an Frau Birkner wenden.
Umsetzung der Ausbilderzertifizierung
Die Zertifizierungen werden als Präsenzveranstaltungen an der TH Wildau und als online-Veranstaltungen angeboten.
Die online Veranstaltungen werden wie folgt umgesetzt:
Die Ausbilderzertifizierung findet online über das Webkonferenzsystem Big Blue Button statt. Für die Teilnahme an der Veranstaltungen erhalten die Teilnehmer*innen einen befristeten Zugang zum Moodle-System der TH Wildau. Die Zugangsdaten werden den Teilnehmer*innen im Rahmen der Anmeldebestätigungen mitgeteilt.
Voraussetzungen für die Teilnahme
Die Voraussetzungn für die Teilnahme ergeben sich aus § 3 Abs. 6 ÖVBBPraktO bzw. § 3 Abs. 5 VIBBPraktO.
Folgende Voraussetzungen müssen für die Teilnahme zwingend vorliegen:
- Mindestens ein Bachelorabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss
- Mindestens eine Stelle im gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst oder einer vergleichbaren Position
- Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst oder in vergleichbarer Position
2. Ansprechpartner an der TH WildauBereich öffnenBereich schließen
Vorrangige Ansprechpartnerinnen
Ausbilderzertifizierungen - Janine Birkner
Praktikumsnoten - Sabine Schröter
Weitere Ansprechpartner/innen
Ausbildertreffen - Studiengangsprecherin ÖVBB Prof. Dr. Cordula Schön
Studiengangsprecher VIBB Prof. Dr.-Ing. Stephan Rein
Allgemeine Anfragen - Koordinatorin ÖVBB und VIBB Katharina Branske
3. Studiengangsrelevante OrdnungenBereich öffnenBereich schließen

Bild: größere Ansicht
Die aktuellen und auch ältere Fassungen der jeweiligen Ordnungen finden Sie auf den Webseiten der beiden Studiengänge ÖVBB bzw. VIBB.
Die Studierenden, die Ihre Praktika abolvieren, sind in unterschiedlichen Jahrgängen immatrikuliert worden.
Achten Sie bei der Anwendung der jeweiligen Ordnung, auf die Gültigkeit (z.B. Gültigkeit ab Immatrikulationsjahrgang 2021). Hierzu finden Sie regelmäßig Hinweise im letzten Paragraphen der Ordnungen.
Die Amtlichen Mitteilungen der Ordnungen der TH Wildau finden Sie daüber hinaus auf der Seite der TH Wildau zu den amtlichen Mitteilungen der TH Wildau (ab 2001).
Übersicht – Ordnungen in den Studiengängen ÖVBB und VIBB:
ÖVBB und VIBB
Rahmenordnung der TH Wildau (Amtliche Mitteilung 13/2021)
ÖVBB
Ausbildungs- und Prüfungsordnung gehobener allgemeiner Verwaltungsdienst
Studien- und Prüfungsordnung ÖVBB (Amtliche Mitteilung 21/2022)
Praktikumsordnung ÖVBB (Amtliche Mitteilung 22/2022)
VIBB
Ausbildungs- und Prüfungsordnung gehobener technischer Verwaltungsinformatikdienst
Studien- und Prüfungsordnung VIBB (Amtliche Mitteilung 19/2022)
Praktikumsordnung VIBB (Amtliche Mitteilung 20/2022)
4. Struktur und Inhalt des Theoriestudiums an der TH WildauBereich öffnenBereich schließen
Die theoretische Ausbildung erfolgt an der TH Wildau. In diesem Abschnitt finden Sie Übersichten zu den Semesterabläufen und Modulbeschreibungen. Eine Gesamtübersicht über die jeweils zu absolvierenden Module können Sie weiterhin der Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs entnehmen.
Studiengang ÖVBB
Im Modulhandbuch finden Sie Informationen zu allen Inhalten, die im Studium vermittelt werden. Das Modulhandbuch kann ein Anhaltspunkt sein, welchen theoretischen Wissensstand die Studierenden ins jeweilige Praktikum mitbringen.
Wahlpflichtstudium (§ 14 Abs. 1 APOgD):
Für das sechste Studienhalbjahr haben die Studierenden fünf Wahlfplichtmodule zu wählen, wobei jeweils mindestens ein Wahlfplichtmodul aus dem Fachgebieten Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften sowie Sozial- und Verwaltungswissenschaften auszuwählen ist.
Wahlfplichtmodule sollen der Vertiefung bereits vorhandener und der Vermittlung neuer Fähigkeiten dienen. Die Wahlmöglichkeit kann durch Vorgaben der jeweiligen Einstellungsbehörde beschränkt werden.
Studiengang VIBB
Modulhandbuch VIBB Link/URL (Stand 2022)
Im Modulhandbuch finden Sie Informationen zu allen Inhalten, die im Studium vermittelt werden. Das Modulhandbuch kann ein Anhaltspunkt sein, welchen theoretischen Wissensstand die Studierenden ins jeweilige Praktikum mitbringen.
Wahlpflichtstudium (§ 17 Abs. 1 APOgtVwID)
Für das sechste Semester haben die Studierenden mindestens zwei Wahlpflichtmodule zu wählen. Wahlpflichtmodule sollen der Vertiefung bereits vorhandener und der Vermittlung neuer Kenntnisse und Fähigkeiten dienen. Die Wahlmöglichkeit kann durch Vorgaben der jeweiligen Einstellungsbehörde beschränkt werden.
Semestertermine für beide Studiengänge
Semester- und Vorlesungszeiten an der TH Wildau
5. PraxisabschnitteBereich öffnenBereich schließen
Praktikumsabschnitte
Im Zuge des ÖVBB und VIBB Studiums finden vier Praxisabschnitte mit einer Dauer von jeweils 13 Wochen statt. Je nach personellen Gegenbenheiten kann die Reihenfolge der Bereiche, in denen die Praxisabschnitte absovliert werden, variieren.
Übersichten über die Zeiträume der Praxisabschnitte und der jeweils zu bewertenden Teilleistungen finden Sie hier: Übersicht-ÖVBB und Übersicht-VIBB.
Praktikumsabschnitte ÖVBB
Einführungspraktikum im Bereich Eingriffs Leistungsverwaltung (Praxisabschnitt 1)
Einführungspraktikum im Bereich Querschnittsverwaltung (Praxisabschnitt 2)
Vertiefungspraktikum im Bereich Eingriffs-/Leistungs-/Fachverwaltung (Praxisabschnitt 3)
Vertiefungspraktikum im Bereich Querschnittsverwaltung (Praxisabschnitt 4)
Praktikumsabschnitte VIBB
VIBB-Praxisabschnitt I -Bereich Verwaltung
VIBB Praxisabschnitt II - Bereich IT 1 (Fachanwendungen)
VIBB Praxisabschnitt III - Bereich IT 2 (Fachanwendungen)
VIBB Praxisabschnitt IV - Bereich IT 3 (IT-Vertiefung)
Hinweise zur Vorbereitung und Umsetzung der Praktika :
Gesammelte Erfahrungen und Hinweise von Ausbildenden für die Vorbereitung und Umsetzung der Praktika
Hinweis: Das Inhaltsverzeichnis in der PDF-Datei dient nur zur Übersicht. Ein Zugriff auf die einzelnen Kapitel ist über dieses nicht möglich.
Ebenenwechsel (Kommunal - und Landesbene)
Die Praktikumsplätze können in verschiedenen Einsatzorten sowie in verschiedenen Verwaltungsebenen angeboten werden.
Anfragen zur Durchführung von Praktika auf Landesebene (i.R.d. Ebenenwechsels) können Sie an das Referat 14 des Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg richten.
Bitte verwenden Sie hierfür folgende E-Mail Adresse:
6. Bildung der NotenBereich öffnenBereich schließen
Für jeden Praxisabschnitt erhält die oder der Studierende eine Note (§ 5 abs. 1 S. 1 PraktO ÖVBB/VIBB).
Hilfestellungen für die Berechnung der Noten
Als Hilfestellung für die Berechnung der Noten können Sie folgende Excel-Dateien nutzen:
Berechnungshilfe Noten ÖVBB – Stand 19.9.22
Berechnungshilfe Noten VIBB- Stand 19.9.22
Bitte tragen Sie die errechneten Noten in die Beurteilungsbögen ein und senden Sie diese an die TH Wildau (siehe Abschnitt 8 – Beurteilungsbögen und Abgabefristen).
Hier ein Beispiel mit Erläuterungen für die Berechnung der Notenbildung.
§ 9 RahmenO der TH Wildau. (Hinweise zur Notenbildung)
Hinweise zur Notenbildung finden Sie in § 9 RahmenO Th Wildau. Anbei eine Übersicht über die Notenskala der TH Wildau:

7. Bewertung der TeilleistungenBereich öffnenBereich schließen
Zu bewertende Teilleistungen
Für jeden berufspraktischen Studienabschnitt erhält die oder der Studierende eine Note. Sie setzt sich zusammen aus der Beurteilung folgender Leistungen (vgl. § 5 ÖVBB PraktO bzw. § 5 VIBBPraktO).
- Praxisleistung
- Praxispräsentation
- Praxisbericht (ÖVBB)/erarbeitetes Konzept (VIBB) - entfällt in Praktikum IV
I. Praxisleistung
Kriterien für die Bewertung der Praxisleistung_6.21
Erfahrungen von bisherigen Ausbildern zur Praxisleistung
Anforderungen an die Praxisaufgaben
Anforderungen an die Aufgaben im Studiengang ÖVBB
Anforderungen an die Aufgaben im Studiengang VIBB
II. Praxispräsentation
Nachfolgend erhalten Sie Hinweise zur Praxispräsentation (§ 5 Abs. 4 PraktO-ÖVBB und § 4 Abs. 4 PraktO-VIBB).
In einer 15-minütigen Präsentation sollen die Studierenden zeigen, dass Sie auch umfangreichere Themen anschaulich und fokussiert darstellen können.
Die anschließende Fragerunde rundet diese Teilleistung ab.
Bewertungskriterien Praxispräsentation
Praxispräsentation - Checkliste
Checkliste zur Vorbereitung der Praxispräsentation Textseite
Checkliste zur Umsetzung der Praxispräsentation
III. Praxisbericht (ÖVBB) und Konzept (VIBB)
Der Bericht/das Konzept wird während der Praxisphase geschrieben. Dabei obliegt es dem/der Ausbilder*in ob der Bericht/das Konzept während der Arbeitszeit geschrieben werden kann oder ob die Erstellung außerhalb der Arbeitszeit erfolgt. Wir empfehlen den Studierenden Zeit während der Praxisphase dafür einzuräumen.
Der Praxisbericht/das Konzept muss spätestens vier Wochen nach dem Ende des jeweiligen Praktikums vorliegen (vgl. § 5 Abs. 3 S. 4 ÖVBBPraktO bzw. § 5 Abs. 3 S. 3 VIBBPraktO).
Innerhalb von 4 Wochen muss eine Korrektur und Bewertung durch den/die Ausbilder*in erfolgen.
Nach erfolgter Bewertung verbleibt der Bericht/das Konzept in der Praktikumsstelle.
Die TH Wilau erhält vom der/dem Studierenden eine digitale Kopie des Berichtes, welcher im Moodle-Kurs hochgeladen werden muss. Auf diesen Moodle-Kurs haben nur Mitarbeiter des Ausbildungsbereiches der TH Wildau zugriff.
Hinweise zum Praxisbericht (ÖVBB)
Formalien
Deckblatt- Praxisbericht ÖVBB - Stand Juni 21
Die Studierenden sollen diese Vorlage als Deckblatt für den Praxisbericht nutzen.
Eine Kopie des Deckblattes ist am Ende des Praktikums zusammen mit den Beurteilungsbögen an die TH Wildau zu senden.
Bewertungskriterien
Bewertungskriterien Praxisbericht
Hinweise zum Konzept (VIBB)
Hinweise zur Konzepterstellung
Deckblatt Konzept (VIBB) - Stand Juni 2021
Die Studierenden sollen diese Vorlage als Deckblatt für das Konzept verwenden.
Eine Kopie des Deckblattes ist am Ende des Praktikums zusammen mit den Beurteilungsbögen an die TH- Wildau zu senden.
8. Beurteilungsbögen und AbgabefristenBereich öffnenBereich schließen
Beurteilungsbögen - Vordrucke
Beurteilungsbogen VIBB Link/URL
Der Link führt Sie zur aktuellen beschreibbaren Version des VIBB-Beurteilungsbogens. Bitte füllen Sie diesen vollständig aus inkl. der ersten Seite.
Beurteilungsbogen ÖVBB Link/URL
Der Link führt Sie zur aktuellen beschreibbaren Version des ÖVBB-Beurteilungsbogens. Bitte füllen Sie diesen vollständig aus inkl. der ersten Seite.
Zusendung der Beurteilungsbögen
Nachdem Sie alle Teilleistungen mit dem Studierenden besprochen und bewertet haben, senden Sie bitte folgende Unterlagen an die TH Wildau zu:
- Beurteilungsbögen (Praxisbericht/Konzept, Praxisleistung, Praxispräsentation)
Bitte senden Sie die Unterlagen per Post und gern schon vorab per Mail zu.
Zusendung per Post:
Originalunterlagen per Post senden Sie bitte an die folgende Adresse:
Technische Hochschule Wildau
Fachbereich WIR
Sabine Schröter
Hochschulring 1
15745 Wildau
Bitte verzichten Sie auf Hefter und Hüllen jeglicher Art. Es genügt, wenn Sie die einzelnen Blätter lediglich zusammenheften.
Zusendung per Mail:
Per Mail senden Sie die Unterlagen bitte an
folgende Adresse:
ÖVBB: praktikum.oevbb.wir(at)liste.th-wildau.de
VIBB: praktikum.vibb.wir(at)liste.th-wildau.de
Abgabefristen
Die Noten für den Praxixabschnitt IV (Praktikumszeitraum von Oktober bis Januar im 7. Semester) sind bereits bis Mitte Januar an die TH Wildau zu senden.
Zu den konkreten Fristen für den Praxisabschnitt IV werden die Ausbilder_innen ein gesondertes Schreiben erhalten.
Übersicht zu den Fristen in den Praxisabschnitten I bis III (ÖVBB und VIBB)
9. Gültigkeit der ZertifizierungBereich öffnenBereich schließen
Die geltenden Praktikumsordnungen legen in § 3 (6) ÖVBBPraktO bzw. § 3 (5) VIBBPraktO die hinreichenden Bedingungen für die verantwortliche Betreuung von ÖVBB- bzw. VIBB-Praktikantinnen und -Praktikanten fest. Diese bestehen einerseits in fachbezogenen Anforderungen an dieAusbildenden sowie andererseits darin, dass eine Ausbilderzertifizierung der TH Wildau erfolgreich absolviert wurde. Eine Spezifikation der Ausbilderzertifizierungen erfolgt darin ausdrücklich nicht.
Sie können also nach Besuch der Zertifizierungsveranstaltung zukünftig je nach fachbezonener Voraussetzung ÖVBB- und VIBB-Studierende betreuen.
Die Ausbilderzertifizierung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Danach ist eine Auffrischung nötig.
Informationen über bisherige Zertifizierungen können Sie bei Frau Birkner erhalten.
10. AusbildertreffenBereich öffnenBereich schließen
Das Ausbildertreffen findet in der Regel einmal im Semester statt.
Der nächste geplante Termin ist der 20. März 2023 (10.00 bis 12.00 Uhr).
Diese Veranstaltung wird in Präsenz stattfinden. Zudem wird die Möglichkeit einer digitalen Teilnahme angeboten.
Wenn Sie an dem Treffen teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte bei Frau Katharina Branske.
11. Abgrenzung zur Betreuung von Bachelor-ArbeitenBereich öffnenBereich schließen
Die Teilnahme an einer Ausbilder(re)zertifizierung ist keine Voraussetzung für die Betreuung von Bachelor-Arbeiten als Zweitprüfer. Hinweise zur Betreuung von Bachelor-Arbeiten finden Sie auf der Informationsseite zu Bachelor-Arbeiten.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Website: Janine Birkner